Hallo Mädels!
Ich bin nun in der 27 SSW und seit 4 Wochen krankgeschrieben, da ist mit Blutungen im KH lag. Am 23. März beginnt mein Mutterschutz. Meine FA möchte, dass ich bis dahin zu Hause bleibe. Sie will mich bis dahin krankschreiben. Ich habe noch 3 Wochen Urlaub, die ich eigentlich vor dem Mutterschutz nehmen wollte. Also, bis Anfang März. Mein Chef sagte jetzt, dass meine FÄ mich bis zum Mutterschutz krank schreiben soll und ich den Urlaub nach dem Muttschutz nehmen soll.
!. Frage:
Würde ich dadurch große finanzielle Einbußen haben bezügl. Mutterschutzgeld und Elterngeld? Eigentlich gekten doch die letzten 12 Monate oder? Bin in Volizeit beschäftigt. Ich würde dann (nach den 6 Wochen krank geschrieben sein, was ja noch der AG bezahlt) noch ca. 5 Wochen brauchen bis in in den Mutterschutz gehen würde.
2. Frage:
Regelt das Mutterschutzgeld mein Chef und läuft das automatisch?
3. Frage:
Wann muss ich Elterngeld beantragen und die Dauer der Elternzeit. Möchte 2 Jahre einreichen und nach einam Jahr halbtags wieder anfangen.
Danke euch für jede Antwort!!! Wäre sehr lieb! LG
Brauche Hilfew bezügl. Elterngeld, Mutterschutz, Krankschreibung etc.
In dem Sinne wäre ein Berufsverbot für dich sicher Angebracht, die deine Ärztin dir verordnen kann, danach wird dein Gehalt nach wie vor weiterbezahlt! Was wichtig für die letzten Wochen ist! Deinen Urlaubsanspruch verlierst du aber nicht!
Zu allen anderen Sachen kann ich dir leider selber nicht weiterhelfen, dazu muss ich mich auch noch schlau machen!
LG und viel Glück
Blue
Danke dir für die Antwort
Hallo,
habe in Moment das selbe Problem. Ich beginne heute die 30. SSW und bin schon seit ca. 4 1/2 Wochen krank geschrieben auf Grund einer Gebährmutterhalsverkürzung.
Leider kann deine Ärztin in diesem Fall kein Berufsverbot aussprechen, da es ja nicht an deinem Arbeitsplatz liegt, dass du zu Hause bleiben musst. Denn nur in diesem Fall darf es über das Berufsverbot regelt werden (dann würdest du auch dein volles Gehalt weiter beziehen).
Wir müssen jedoch auf Grund einer Schwangerschaftskomplikation zu Hause bleiben. Daher gehen wir leider nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung raus. --> Dies wird jedoch nicht beim Elterngeld angerechnet. Die Befürchtung hatte ich nämlich auch erst. In diesem Fall wird der Zeitraum von 12 Monaten vor die ausfallende Lohnfortzahlung gelegt.
Ich werde aber auch meinen Urlaub vor dem Mutterschutz noch nehmen, da ich danach ja in Elternzeit gehe und der Urlaub im Vorfeld abgebaut werden sollte, bevor er verloren geht. Zusätzlich habe ich dann auch nicht so einen großen Zeitraum in den ich auch der Lohnfortzahlung raus muss.
Zu Frage 2:
Dafür gibt es Anträge, die du bei deiner Krankenkasse anfordern musst, da diese auch einen Teil haben, der von der Frauenärztin ausgefüllt werden muss. (ca. 7 Woche vor Entbindungstermin)
Zu Frage 3:
Antrag auf Elterngeld erfolgt erst nach der Geburt. Meine Hebamme hat mir jedoch empfohlen, mir den Antrag schon im Vorfeld zu besorgen und vorzubereiten, da man dann im nach hinein etwas Zeitsparen kann (da es teilweise bis zu 3 Monate dauert, bis man es bewilligt bekommt
Gruß
Jacky
"Ich werde aber auch meinen Urlaub vor dem Mutterschutz noch nehmen, da ich danach ja in Elternzeit gehe und der Urlaub im Vorfeld abgebaut werden sollte, bevor er verloren geht. "
Sorry, aber schön blöd, wenn Du das machst. Dein Urlaub verfällt definitiv nicht und Du kannst ihn nach der Elternzeit nehmen.
Ich habe sogar von 2010 noch Urlaubsanpruch! Würd ich nicht machen!
Urlaubsanspruch bleibt nur im ungeplanten längerfristigen Krankheitsfall bestehen, wozu meines Erachtens die Elternzeit nicht hin zugehört.
Wenn deine Firma darauf eingeht hast du Glück, würde ich mir dann aber schriftlich geben lassen.
Also: Als erstes würde ich an Deiner Stelle mit der FÄ sprechen, ob Du bis zum Mutterschutz nicht ein BV bekommen kannst. Dann hast Du nämlich auf jedenfall NACH den ersten 6 Wochen krankschreibung keine Einbußen beim jetzigen Gehalt.
So nun zum anderen:
1. Dein Urlaub verfällt nicht, Du kannst ihn dann nach der Elternzeit nehmen. Finanzielle Einbußen hättest zwar jetzt im Moment, wenn Du nach 6 Wochen nur noch krankengeld erhälst, aber das Elterngeld wird dann von Monaten vor dem Kranksein gerechnet. Schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen zählen nicht zu der Berechnung.
2. 7 Wochen vor dem ET bekommst du vom Gyn eine Bescheinigung/Antrag für die Kasse und den Arbeitgeber. Das füllst Du aus und reichst es ein beim AG und Kasse ein. Dann soll es in der Regel seinen geplanten Weg laufen.
3. Elterngeld kannst Du ab der Geburt beantragen. DAfür erhälst Du dann auch vom AG in der Regel nen Wisch, wo Dein Einkommen draufsteht. Die Elternzeit beim AG beantragst Du spätestens 7 Tage nach ET. Ob du allerdings problemslos nach 1 Jahr wieder halbtags während der Elternzeit bei ihm arbeiten kannst, weiß ich nicht. Ich glaube der AG müsste dem nur zustimmen, ab einer bestimmten AN-Zahl im Betrieb. Auf jedenfall aber so den Elternzeitantrag formulieren.
Hoffe ich konnte helfen, und falls ich mich doch irgendwo geirrt haben sollte, bitte korrigieren!