Elterngeld splitten...

Hallo Ihr Lieben...

Ich habe mal ne Frage: Wenn ich auf 10 Monate Elterngeld Anspruch habe und diese auf 2 Jahre splitten lasse, bekomme ich ja für 20 Monate die Hälfte an Geld.

Wie ist das nun, wenn ich mir die ersten 5 Monate voll auszahlen lasse und die restlichen 5 Monate (wären ja dann 10 Monate) splitten würde und zu diesen gesplitteten Monaten Landeserziehungsgeld beantrage? Ist das überhaupt möglich? Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt, ist eben nicht so einfach zu erklären.

Möchte gern mein Muckelchen noch nicht mit 1 Jahr zur Tagesmutti geben, weil ich ja eigentlich dann wieder arbeiten müsste. Ist mit dem bisschen Elterngeld immer so ne Sache, da es mehr sein könnte.

Ich danke für eure Antworten.

LG Steffi_84 mit Luis und Muckelchen 30+0

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Ich bin auch gerade am Ausfüllen. Ich mache direkt auf 1 Jahr den Bezugsraum. Finde alles andere viel zu kompliziert.

Klar ist hinterher knapp mit Geld, aber dafür ist ja das Elterngeld auch nicht gedacht. Ich denke jeder ist irgendwo in erster Linie selber verantwortlich sein Leben finanziell zu bestreiten. Ob du nun das splitten läßt und dadurch ja die Hälfte an Geld für den doppelten Zeitraum bekommst oder umgekehrt, hilft meiner Meinung nach einem nicht weiter.

Wenn mein Bezugszeitraum vorbei ist, muß ich auch sehen wo ich bleibe. Tagesmutter ist teuer, das stimmt, hab mich selbst auch schlau gemacht. Nicht jede KiGa in der Nähe nimmt Kleinkinder ab 1 Jahr, das ist alles schwierig. Und so richtig rechnet sich das finanziell auch erst, wenn man nach der Elternzeit entweder 2 Minijobs oder mindestens einem TZ-Job nachgeht als Frau nachgeht.

Ich denke nicht, das du ANspruch auf Landeserziehungsgeld hast, nur weil du dir selber ausgesucht hast, wie du deinen Bezugszeitraum wählst und deshalb weniger Geld bekommst. Entweder man erhält es oder nicht. Ich denke das sind zwei unterschiedliche Grundlagen.

Viel kann ich dir also nicht helfen, nur zum Überlegen bringen.;-)

LG

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tja, am Überlegen bin ich ja schon, da brauchst mich nicht zu bringen ;-)

Hatte bei meinem Sohn auch Anspruch auf Landeserziehungsgeld. Es geht ja auch darum, dass ich mein Kind nicht gleich wieder abschieben möchte. Mein Großer war auch bei der Tagesmutti und ich konnte mir das leisten. Ich habe auch einen festen Arbeitsplatz, an den ich zurückkehren würde - es geht eben nur darum, erstmal mehr Zeit für die Familie zu haben und trotzdem irgendwie um die Runden zu kommen.

Aber am besten ich frage bei den Stellen nach, die mir auch ne konkrete Antwort geben können.

Ich danke dir trotzdem und einen schönen Sonntag noch #winke

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Ja...wenn das nicht alles so kompliziert wäre...!

Ich fuschel mich hier genauso durch den Zettelwahnsinn#schwitz

Oft ist es sogar so, das einem noch nichtmal das Amt selbst versteht, was man von ihnen will#kratz
...hoffe du hast Glück und bist erfolgreicher bei deinem Anruf als hier#blume

LG

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Hi Steffi,

ich weiß nicht wie es bei euch ist aber bei uns in Bayern gibt es Landeserziehungsgeld im Anschluss an das Elterngeld. Nicht später aber auch nicht früher. Also frühestens wenn das Kind ein Jahr alt ist.

Warum läßt du dir das Geld nicht komplett auszahlen und legst einen Teil davon beiseite #kratz Habe noch nie verstanden warum man sich das EG aufsplittet #gruebel Das kann man doch selber genauso machen ;-)

Liebe Grüße
Ina #winke

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Hallo Ina...

wusste bei meinem Großen jetzt nicht mehr so genau wie das war mit dem Landeserziehungsgeld... aber ich glaub man bekommt es wirklich erst im Anschluss ans Elterngeld.

Klar kann ich es mir auch selber splitten, das wäre dann im Monat so gering wie bei Hartz IV...

Davon kann man echt nicht leben :-( daher versuch ich nun irgendeine Lösung zu finden, wie ich das am Besten machen kann. Bei meinem Sohn hatte ich dann kein Beschäftigungsverhältnis mehr und musste Hartz IV beantragen, obwohl mir ja ALG I zustand. Da haben die vom Amt zu mir gesagt, ich bekomme kein ALG I, da ich mich dann wieder bewerben müsste. So blieb nur Hartz IV, damit ich noch was von meinem Kind hatte... Und mein Partner verdient auch nicht soo viel, dass es mit einem Einkommen für ein ganzes Jahr reichen würde. Ist in Sachsen leider so, dass man nicht so viel verdient. Aber trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

#winke

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Hi Steffi,

ich verstehe die Problematik schon (muss jetzt selber wieder arbeiten gehen weil's uns finanziell nicht mehr wirklich reicht wenn das LEG wegfällt - und das in Bayern ;-)). Aber du bekommst LEG eben erst frühestens wenn dein Mini ein Jahr alt ist. Bis dahin bekommst du ja das Elterngeld. Mit einem Jahr bekommst du dann bei geringem Familieneinkommen LEG. Bei uns sind das beim zweiten Kind 200 Euro für ein Jahr. Das ist zwar nicht viel aber ich bin sehr dankbar dafür gewesen :-) Ohne das Geld hätte ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen müssen. Du kannst doch auch vorerst weniger Stunden arbeiten gehen damit du auf das gleiche Geld wie beim EG allein kommst #kratz

Liebe Grüße
Ina #winke

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Also bei uns in Ba-Wü gibt es das Landeserziehungsgeld auch erst im Anschluss. Zumal man es nur bekommt wenn man nicht über ein bestimmtes Gehalt kommt (auch der Ehemann) und das ist so gering angesetzt das man ja kaum was verdienen dürfte.

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Du kannst nur ganz normal beziehen oder komplett gesplittet. In manchen Bundesländern darfst du gar nicht splitten.
In Rheinlandpfalz darfst du.
Liebe Grüße

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Splitten darfst du in allen Bundesländern, das ist nämlich BUndesrecht. Auch kann man in allen Budnesländern nur einige Monate splitten!