Muss man Elternzeit beantragen?????

Ich bin gerade etwas durch den Wind,ich wusste garnicht das man Elternzeit beantragen muss beim Arbeitgeber?!?Stimmt das?Ich habe am 19.01 per KS mein Kindchen bekommen,nun habe ich schon Elterngeld beantragt.Was soll ich jetzt tun?

LG
Nicole

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Ja das stimmt. Setz dich mal umgehend mit deinem AG in Verbindung.
Drück die Daumen, dass alles so klappt!

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Oh oh- schnell in der Arbeit anrufen, die rechnen ja sonst nach dem Mutterschutz wieder mit Dir!

Alles Gute!

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Ja, das stimmt. Hätte ich ohne Urbia aber auch nicht gewusst. Irgendwie muss man sich alle Infos selbst zusammen suchen #aerger

Nimm am besten Kontakt zu deinem AG auf und schildere deine Situation.

lg

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ja wer soll Dir denn sonst die Infos zusammen suchen, wenn nicht du selbst?

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Dass der FA, die Hebamme oder man im Geburtsvorbereitungskurs darüber aufgeklärt wird, was man wann beantragen muss, wäre schon schön.

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Hat Dich Dein AG nicht gefragt, wie lange Du zuhause bleiben möchtest???

Was hast Du denn für einen Vertrag?

Erstmal hast Du ja sowieso 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz. Wenn Du dann nicht in Elternzeit gehst, musst Du danach wieder arbeiten.

Also meld Dich schleunigst bei Deinem AG und sag bescheid, wann Du wieder mit welcher Stundenzahl einsteigen möchtest.

Ich finde es aber echt seltsam, dass Du nicht darauf angesprochen wurdest....bei mir hab ich damals kurz vor Beginn des Muschus einen Zettel ausfüllen müssen, wie lange ich denn wohl Elternzeit nehmen möchte.

Was hast Du denn gedacht, woher der AG das sonst wissen soll?

LG :-)

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Elternzeit muss man 6 Wochen im Voraus beantragen. Das heißt, am Besten in der ersten Woche nach der Geburt.

Ansonsten kann der Arbetgeber von dir verlangen, dass du z.B. noch 3 Wochen nach dem Muschu arbeiten kommst, bevor du in Elternzeit gehst.

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Nein, 7 Wochen vorher!

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7 Wochen vor Beginn!

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Ja,das muß man beantragen.Ich hatte automatisch vom Arbeitgeber einen Vordruck bekommen.Den wirst Du auf Nachfrage sicher auch bekommen oder mußt halt selber ein Schreiben aufsetzen.

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Ja. 7 Wochen vor Geburt des Babys! Aber mein AG sagt er sendet mir nach Geburt einen extra Antrag auf Elternzeit zu. Sie wollen den Geburtstermin dort eingetragen haben.

Drück dir die Daumen das dein AG nicht denkt das du nach 8 Wochen wieder kommst!

GLG und schöne Kennenlernzeit mit deinem Baby!

Mai

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Ne, nicht vor der Geburt, sondern danach. Man weiß ja nie genau wann die Geburt 100% ist.

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Hi,

nein, nicht sieben Wochen vor der Geburt, sondern sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Da man ja nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz hat und danach die Elternzeit anschließt, also eigentlich spätestens eine Woche nach der Geburt.

Viele Grüße
Angel08

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/ Wochen vor Geburt ist definitiv flasch. 7 Wochen vor Beginn der Ende des Mutterschutzes und damit Beginn der Elternzeit stimmt. Ja, das ist in Fällen wo das Kind an oder um ET geboren wird im Regelfall eine Woche nach Geburt. Je nachtdem, wann Dein ET war, kann es aber ja sogar sein, dass Du noch im Rahmen liegst. Denn kommt ein Kind vor ET, kommen ja die Tage die es zu früh ist hinten erstmal noch als Mutterschutz an den eigentlich 8 Wochen Mutterschutzzeitraum dran. Mein erster Sohn kam zum Beipsiel sogar gute 5 Wochen zu früh, d.H. er war somit auch noch ein Frühchen, wofür man 4 Wochen extra Mutterschutz bekommt. d. h. es kamen zu den 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt noch diese 4 Wochen Frühchenbonus drauf und dann noch mal die guten 5 Wochen, die er zu früh war. Sprich ich musste nicht eine Woche nach Geburt, sondern gute 10 Wochen nach Geburt den antrag stellen. Sei es wie es sei, melde Dich sofort bei Deinem arbeitgeber und kläre es.
Alles Gute Julk

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Man muß die Elternzeit nicht beantragen aber 7 Wochen vor Antritt anmelden.
Das hast Du verpaßt und Du solltest schnellstens mit Deinem AG verhandeln, damit Du nicht zwischen Mutterschutzende und Elternzeitbeginn dann arbeiten mußt.

Gruß,

W