Vaterschaftsanerkennung- Fragen über Fragen

Hallo,

hab zwar schon ein Kind, kann mich aber nicht mehr erinnern:

Bei uns auf dem Standesamt wollen die 30 € für die Vaterschaftsanerkennung, auf dem Jugendamt ( ist allerdings in der Kreisstadt und man braucht nen Termin )wäre es kostenlos.
Kostet das bei Euch auch ? Und wo liegt nochmal der Vorteil, wenn ich es in der Schwangerschaft schon eintragen lasse?

Sorgerecht möchte ich alleine behalten ( haben aktuell ziemlich Streß ), daher will ich nicht unbedingt zum Jugendamt,

die Unterschrift geht nämlich nur dort und nicht auf dem örtlichen Standesamt.

Ich danke Euch !

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Wir haben Vaterschaftsannerkennung und Sorgerecht beim JA gemacht, brauchten keinen Termin und mussten nichts bezahlen.......
Habe schon öfters gehört, dass man beim Standesamt zahlen muss....
Ich finde es besser vorher alles zu machen, denn man hat danach noch genug Rennereien....

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Was heißt denn, du hast stressund willst deshalb nicht zum Jugendamt?

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Streß mit dem Partner und im Fall der Fälle stehe ich mit alleinigem Sorgerecht eben besser da.

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ja, aber beim Jugendamt kannst du dein Sorgerecht allein behalten. Da wird dir keiner reinreden. Spar dir das Geld und geh zum Jugendamt....

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Guten Morgen,

Wir waren beim Standesamt und mussten nichts bezahlen. Einen Termin beauchten wir auch nicht. Leider wussten wir nicht das die Vaterschaftsanerkennung nicht gleich geteiltes Sorgerecht bedeutet. So mussten wir dann nochmal los zum Jugendamt. Würde das immer lieber vorher machen, da ich auf den ganzen Stress, wenn die Kleine da ist, einfach keine Lust hab. Ausserdem wollte ich, falls mir was passiert bei der Geburt, das der Vater sein Kind bekommt... Und nicht das es dann zu irgendwem anders muss.

Lg annibanni 31SSW

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Der Vorteil ist ganz klar, dass der Vater dann schon Rechte bei der Geburt hat, z.B. wenn dir etwas passiert oder du nicht ansprechbar bist usw.
Ohne Anerkennung darf er genauso viel sagen, wie jeder Passant!

DAnn gitbs noch das Problem mit dem Namen, soll das Kind den vom Vater bekommen und du lässt ihn eintragen, dann bekommst du die Geburtsurkunde nur mit Vaterschaftsanerkennung (die du ja noch nicht hast), die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt geht aber nur mit Geburtsurkunde.
DA entsteht dann ein Teufelskreis, den kann man vor der Geburt verhindern!

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Das Kind wird meinen Namen bekommen, aber ich will schon das er als Vater gleich in der Geburtsurkunde steht

Das witzige ist echt, das bei meiner Tochter mit Ausnahme der Bank noch nie jemand nach dem Sorgerecht gefragt hat.

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Wenn er gleich drin stehen soll, dann müsst ihr es vorher machen lassen, sonst gehts wie gesagt nicht!

Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung sind ja auch total verschiedene Schuhe.

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Hi,
der Vorteil ist, dass der Vater auch gleich als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen wird.
LG

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Dann hatte ich das richtig in Erinnerung, Danke

Das soll schon so sein :-)

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Hm also wir haben bei unserem ersten Kind die Vaterschaft auch in der Schwangerschaft anerkennen lassen, einfach aus dem Grund, weil wir wussten dass wir irgendwann mal heiraten wollten, gemeinsames Sorgerecht haben wollten und weil unser Sohn schon nach der Geburt des Familiennamen meines Mannes bekommen sollte. Geheiratet haben wir dann als er 4 Monate alt war. Wir haben das auf dem Jugendamt machen lassen, was auch bei uns kostenlos war. Dazu haben wir auch einen Termin vereinbaren müssen.
In deiner Situation weiß ich nicht ob eine Vaterschaftsanerkennung überhaupt sinnvoll ist. Du möchtest ja dass Sorgerecht alleine haben. Allenfalls ist es vielleicht von Vorteil wenn das Ganze in der Schwangerschaft gemacht wird, wegen eventueller Unterhaltsansprüche wenn sich eure Krise nicht auflösen sollte. Aber sonst würde mir da kein Grund einfallen.

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Warum soll bei ihr eine vaterschaftsanerkennung nicht sinnvoll sein? Das hat mit dem sorgerecht überhaupt nix zu tun! Wenn sie die vaterschaftsanerkennung nicht macht hat er keinerlei verpflichtungen gegenüber dem kind und auch keine rechte d.h. Kein anspruch auf unterhalt, im falle seines todes kein anspruch auf halbwaisen rente usw und er hat kein anspruch auf besuchsrecht usw! Also er hat mit dem kind rechtlich nix zu tun! Wann man die macht ob vor oder nach der geburt ist jedem selbst überlassen aber gemacht werden sollte das! Das alleinige sorgerecht unverheirateter mütter bleibt dadurch unberührt!

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ja, genau das habe ich doch gesagt. Ich sagte doch dass eine Vaterschaftsanerkennung in ihrem Fall nur aus dem Grund der Unterhaltsverpflichtungen und sonstigem Sinn macht, was vielleicht mal in Bezug auf eine Trennung passieren könnte.

Alle anderen Faktoren aus denen man die Anerkennung macht (Nachname des Vaters, Sorgerecht usw) fallen bei ihr ja raus.
Ich hab doch gar nicht gesagt dass es keinen Sinn macht, sondern wie gesagt nur aus dem Grund der Absicherung.
lg

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