Elterngeld und Kindergeld Antrag

Ich beschäftige mich gerade mit den beiden oben genannten Anträgen und dabei sind mir einige Dinge nicht klar. Es wäre tool, wenn mir die ein- oder andere, die die Anträge schon bearbeitet hat etwas helfen könnte:

Wo bekommt man die Original- Geburtsbescheinigung mit Verwendungszweck "Elterngeld" her? Wahrscheinlich direkt bei der Geburt im KKH oder muss ich die beim Standesamt beantragen?

Familienstand: Ich bin mit dem Kindsvater nicht verheiratet und lebe auch nicht mit ihm zusammen. Er ist allerdings verheiratet? Was kreuze ich da bei ihm an?

Wo bekomme ich einen Nachweis zum alleinigen Sorgerecht (Negativbescheinigung) her?

Inanspruchnahme: ganzer Monatsbetrag, halber Monatsbetrag. Was genau bedeutet das? Ich dachte ich könnte die 14 Monate auf 16 Monate strecken? Geht das, wo muss ich das eintragen?

Muss ich die Einkommensverhältnisse des Kindsvaters nachweisen, obwohl ich alleinerziehend bin?

Beim Kindergeldantrag gibt es eine Frage in den letzten 5 Jahren im öffentlichen

Dienst beschäftigt. Ich war bis vor 4 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt, seither aber nicht mehr. Ist das irgendwie relevant für meinen Antrag oder kreuze ich da der Einfachheit halber lieber nein an?

Vielen Dank

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Hallo,
also bei uns hier macht zwar das KKH alle Formalitäten, aber man holt die Geburtsurkunde und alle zusätzlichen Bescheinigungen beim Bürgerbüro der Stadt ab (also die Urkunde fürs Elterngeld, für die KK etc) und du bekommst die alle automatisch.
Wenn der KV verheiratet ist, dann kreuzt du bei ihm verheiratet an, wenn er geschieden wäre und ihr jetzt zusammen leben würdet, dann würdest du dir doch die Frage nicht stellen, oder? Manchmal muss man einfach denken und nicht so kompilziert ;-)
Sorgerechtserklärung würde ich beim JA mal nachfragen, ob man da was bekommt, wir hatten damals gemeinsames Sorgerecht beantragt- wieviel einfacher wird das jetzt alles, da wir inzwischen verehiratet sind :-)
Wie du den Elterngeldzeitraum strecken kannst, würde ich direkt bei der Elterngeldstelle erfragen, da hab ich keinen Plan.
Die Einkommensverhältnisse muss mMn der KV selbst nachweisen, das heißt, er würde in dem Fall wohl angeschrieben- wie ist euer Verhältnis zueinander und weiß seine Frau von eurem gemeinsamen Kind bzw. lebt er mit der zusammen und wie steht er zu dem ungeborenen Leben?
Wenn du bis vor 4 JAhren im öffentlichen Dienst warst, dann musst du das auch angeben, wenn du der Einfahcheit halber nein angibts und es kommt doch raus, wird es ein riesen Papierkrieg, im Zweifelsfall verlierst du wegen falsche Angaben den Anspruch auf Kindergeld.

LG

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Kindergeld würde ich nicht einfach was anderes ankreuzen. Wozu sie das wissen wollen, weiß ich aber auch nicht genau.

Will der Kindesvater überhaupt Elterngeld beziehen? (dafür braucht er kein Sorgerecht!)

Sonst brauchst du nur die persönlichen Daten. Bei ihm verheiratet, würde aber einen Zettel dazu legen, eben nciht mit dir. Hatten wir auch, gab sonst arg Verwirrung!

Bescheinigung fürs Elterngeld gibts mit der Geburtsurkunde zusammen, fürs Kindergeld auch!

Negativbescheinigung zum Sorgerecht, weiß ich nciht, vermutet beim Jugendamt.
Aufteilen auf 16 Monate ist etwas schwierig, ich würde dann einfach nach 12 Monaten beantragen den Rest auf doppelte Zeit auszuzahlen, muss funktionieren. Gleichmäßig verteilen geht leider nicht!

Genaue Auskünfte verlangen nach dem Bundesland, weil es jeweils eigene Anträge gibt!

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Also ich schau mal ob ich dir ein bissle helfen kann:
Wo bekommt man die Original- Geburtsbescheinigung mit Verwendungszweck "Elterngeld" her? ...Nach der Entbindung vom Standesamt zugeschickt, bzw muss man da wieder abholen.

Wo bekomme ich einen Nachweis zum alleinigen Sorgerecht (Negativbescheinigung) her?.... Rufe am Besten beim Jugendamt an. Da kannst du ja auch die Vaterschaftsanerkennung machen lassen und auch die Sorgerechtsfrage klären lassen!

Inanspruchnahme: ganzer Monatsbetrag, halber Monatsbetrag. Was genau bedeutet das? Ich dachte ich könnte die 14 Monate auf 16 Monate strecken? Geht das, wo muss ich das eintragen?... Du kannst als Allein erziehende 14 Monate (also auch die 2 Partnermonate) für dich allein beantragen. Halbe oder ganze Monate heißt nur, wie lange dir das Elterngeld ausgezahlt wird. Also ein Jahr lang den gesamten Betrag oder 2 Jahre lang die Hälfte des Gesamtbetrages.

Mehr kann ich dir leider nicht helfen.

Lg, Carola mit Emily 3 Monate #verliebt

Beim Kindergeldantrag gibt es eine Frage in den letzten 5 Jahren im öffentlichen

Dienst beschäftigt. Ich war bis vor 4 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt, seither aber nicht mehr. Ist das irgendwie relevant für meinen Antrag oder kreuze ich da der Einfachheit halber lieber nein an?... Immer die Wahrheit angeben. Du schreibst einfach daneben bis wann du im öffentlichen Dienst gearbeitet hast (so habe ich das auch gemacht).

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Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir doch schon sehr weiter.