Elternzeit - Muss sich mein Mann direkt entscheiden??

Ich bin erst in der 19. ssw. aber ich/wir denke/n schon so ein bißchen über die Elternzeit nach...

Also wenn ich das richtig verstanden habe muss ich (da ich direkt an den Mutterschutz anschließend Elternzeit nehmen will) den Antrag direkt nach der Geburt (1 Woche) losschicken.

Mein Mann überlegt noch OB 2 Monate nehmen soll und wenn ja wann...

Müsste er sich denn mit dem losgeschickten Antrag schon entscheiden?? Oder hat er Zeit bis kurz vor seinem gewählten Zeitraum?

Daaaaaaaaaaaaaaaaaaanke :-)

1

Also ich hab den antrag weggeschickt ohne einzutragen das mein mann elterngeld /zeit nehmen möchte.

jetzt (6 monate später) haben wir beschlossen das er doch den 13.+14. lebensmonat elternzeit + geld nehmen möchte.

ich hab auf der elterngeldstelle angerufen,..und die haben gesagt es wäre kein problem...wir sollen ein schreiben aufsetzten ,..dazu die genehmigung vom arbeitgeber das bei diesem antrag auf elternzeit eingegangen ist,..und die letzten 12 lohnzettel vor geburt des kindes.

beim arbeitgeber das gleiche wie bei dir 7 wochen vor beginn der elternzeit muss der antrag vorliegen ab 8 wochen vor beginn der elternzeit hat man ein besonderen kündigungsschutz.

Aber elterngeld wird glaub ich höchstens 3 monate rückwirkend gezahlt.

lg

2

Soweit ich weiß, muss er einen eigenen Antrag ausfüllen und seine gewählte Elternzeit 6 Wochen vor Antritt dieser seinem AG mitteilen. Ob er in diesem Zeitraum aber Elternzeit nehmen kann, entscheidet der AG. Man hat zwar Anspruch auf Elternzeit, aber der AG kann (zumindest beim mann) darüber entscheiden, ob er in dem Zeitraum stattfinden kann, den der Mann gewählt hat.

7

So ein Unfug. Man hat Anspruch auf Elternzeit und wann die stattfindet legt der AN und nicht der AG fest!
Der AG kann weder dazu etwas sagen, noch dagegen etwas machen.

Nur bei verbeamteten Lehrern gehen nicht alle Zeiten.

3

Ich nehme an, dass du den Elternzeitantrag an den Arbeitgeber meinst.

In beiden Fällen muss Elternzeit meines Wissens spätestens sieben Wochen vor deren Beginn beantragt werden. Ich würde in deinem Fall aber nicht bis zum letzten Drücker warten.

Bei deinem Mann müsst ihr abwägen. Kündigungsschutz hat er glaube ich erst in dieser sieben Wochen Frist, d.h. wenn er z.B. den Antrag drei Monate vorher stellt, hat er zu diesem Zeitpunkt noch keinen Kündigungsschutz (außer dem normalen vertraglichen oder gesetzlichen). Allerdings sind viele Arbeitgeber sicher auch nicht amused, wenn sie mit gerade mal sieben Wochen Vorlauf erfahren, dass sie eine Vertretung suchen müssen.

Viele Grüße

4

Ja, das stimmt....Er hat sowieso eine Kündigungsfrist von 6 Monaten (beidseitig) und hat schon mal bei seiner Chefin vorgefühlt..Also gewarnt ist sie :-).

Bekommen wir dann beide 65 % unseres einkommens wenn er gleichzeitig mit mir seine 2 Monate hat?

6

Jeder bekommt in seiner Elternzeit die x% seines Nettos (glaub es sind 67%, bin mir aber nicht sicher), unabhängig davon, ob die Elternzeit zusammen oder nacheinander genommen wird.
Für das Netto ist das durschnittliche Netto der zwölf Monate vor der Geburt ausschlaggebend.

5

Dankeschön für Eure Antworten!!! Ihr seid toll! ;-)