Schwanger und Schullandheim?

Hallo,
ich bin Grundschullehrerin in BaWü und würde mit meiner Klasse im Mai ins Schullandheim fahren.
Als der Termin festgelegt wurde, war ich noch nicht schwanger - nun wäre ich zu der Zeit in der 28.SSW.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich mir das nicht unbedingt zumuten will: 4 Tage rund um die Uhr Betreuung von 30 Viertklässlern und Action pur mit dicker Kugel.
Weiß jemand von euch, ob ich das überhaupt dürfte bzw. ob ich irgendwo Mutterschaftsrichtlinien für schwangere Lehrerinnen herkriegen kann?
Meine Chefin ist da recht planlos und kann mir da wenig helfen. Ich hätte zum Glück auch schon einen Kollegen, der an meiner Stelle mitkommt.
Danke für eure Hilfe!
Jessi

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Das Mutterschutzgesetz besagt, dass du höchstens 8,5 Stunden am Tag arbeiten darfst und Sitz- und Liegemöglichkeiten zum Ausruhen vorhanden sein müssen. Zudem ist Nachtarbeit (also ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) mit einem generellen Beschäftigungsverbot belegt.

Ich würde sagen, schon diese grobe Richtlinie verdeutlicht, dass so ein Aufenthalt im Schullandheim nichts mehr für dich ist. Oder kann sichergestellt werden, dass die Kinder nach 8,5 Stunden nicht mehr zu dir kommen und sich abends/nachts benehmen? Wohl eher nicht...

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http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16509/1_2_1.pdf

Huhu

am besten Du liest Dir mal das Mutterschutzgesetz durch.

In Ba-Wü ist das Regierungspräsidium zu ständig.

Ich such Dir mal noch ne Tel. raus. Da hab ich mit einer sehr netten kompetenten Frau telefoniert.

Du musst übrigens nicht mit ins Schullandheim, da Du nicht länger als 8,5 arbeiten darfst.

Ich mach mich auf die Such....

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Hey,

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dazu verpflichtet ist. Eigentlich darf eine Schwangere nicht mehr als 8,5 Stunden arbeiten und nicht nach 20 Uhr. Und bei so einer Fahrt hast du ja die ganze Nacht Theater!
Da du doch schon einen Kollegen hast, der für dich einspringt ist das alles ok.

Und auf Chefs kann man sich da nicht so verlassen. Ich hab das Gefühl, die haben auch oft nicht so recht einen Plan. Wenn ich nicht ab und zu mal "stop" sagen würde, würde mein Chef immer noch alles mögliche von mir verlangen. Zusätzliche Arbeit am Wochenende z.B.

Vg!

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Ist übrigens für alle Schwangere in Ba-Wü zuständig!

Karin Schumacher

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 54.3

Ruppmannstr. 21

70565 Stuttgart (Vaihingen)

Telefon: (0711) 904-15432

Telefax: (0711) 782851-15432

E-Mail: karin.schumacher@rps.bwl.de

Teilzeit: Mo - Do vormittags

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VIIIIIIIIIIIELEN DANK!!!
#liebdrueck
Jessi