Hallo zusammen,
ich benötige dringend Hilfe zum Thema Elterngeld.
Die Situation stellt sich wie folgt dar:
Bis zum 20. Januar 2012 war ich in Elternzeit mit unserem 1. Sohn, daraufhin baue ich derzeit meinen Resturlaub aus den Vorjahren so wie den Urlaub welcher mir bis zum Ende des Mutterschutzes unseres 2. Sohnes zusteht (ET 14.5.).
Nun reichen die Urlaubstage aber nicht vollständig aus um den Zeitraum zwischen Elternzeit Sohn Nr. 1 und Mutterschutz Sohn Nr. 2 zu stopfen, so dass ich eigentlich ab kommender Woche wenige Tage (13 um genau zu sein) ins Büro müsste.
Meine Chefin ist davon allerdings nicht begeistert, da ich in den wenigen Tagen ja nicht wirklich was geschafft bekomme und sie mir aber trotzdem einen Platz, Laptop etc. stellen muss, wäre also mit mehr Aufwand als Nutzen verbunden. Ist ja auch ok, hab ich kein Problem mit...
Nun "verlangt" sie aber von mir, dass ich unbezahlten Urlaub nehme, wobei ich der Meinung bin, dass sich das widerum negativ auf das Elterngeld auswirkt oder ist das nicht so? Denn sie hat soeben wieder angerufen, dass die Personalabteilung recherchiert hätte und es hätte keinerlei Auswirkungen! Aber mein Gehalt im März fällt ja demenstprechend geringer aus und wird ja zur Berechnung des EG herangezogen oder steh ich auf dem Schlauch? Ist ja nicht so, dass ich nicht arbeiten gehen würde, schon allein aus dem Grund seh ich es nicht ein unbezahlten Urlaub zu nehmen...
Danke im Voraus!
LG Miri mit Milo Joshua (13 1/2 Mon.) an der Hand & Babyboy Nr. 2 inside (30+2)
Was meint ihr dazu?
DRINGEND! Elterngeld - Arbeitgeber!!!
Das Elterngeld wird doch eh auf die letzten 12 Monate gerechnet, da wirkt sich bei 13 Tagen nichts aus.
Naja, 13 Tage wäre mind. die Hälfte an Gehalt, finde schon dass sich das auswirkt...
Das kann man so pauschal mal wieder nicht sagen, dass kann schon einige Hundert Euro insgesamt ausmachen!
Also ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sich unbezahlter Urlaub NICHT auf das Elterngeld auswirkt..schließlich musst Du ja Deine Gehaltszettel einreichen und da steht dann ja ein geringerer Betrag drauf..der würde dann ja auch mit eingerechnet...
Wissen tu ich's nicht aber ich würde auch mal bei der Elterngeldstelle anrufen und ansonsten versuchen mich krankschreiben zu lassen....
Die Krankschreibung würde ich an Stelle ihrer AG aber anfechten!
So seh ich das auch, habe auch soeben mit der EG-Stelle telefoniert und die Dame hat bestätigt, da ich ja im März noch voll arbeiten muss, Muschu beginnt erst am 02.04., wird dieser auch noch voll einbezogen und somit wirkt es sich klar aus!
Hallo Miri,
es wirkt sich aufs neue Elterngeld aus, auch wenn es bei 13 unbezahlten Tagen nicht viel ausmacht, aber das Geld fehlt ja in dem Monat.
Ich würde mit deiner Chefin reden, entweder krank oder BV. Bei krank hat sie ja zusätzliche Kosten, bei BV kann sie es sich ja von der Krankenkasse wiederholen. Und sie kann dir auch ein BV aussprechen, wenn die Arbeit nicht "zumutbar" für sich ist (ist dann eben Auslegungssache
LG und alles Gute,
Orphel
Wenn der MuSchu schon im März beginnt, fällt dieser Monat nicht in die Berechnung des EG, es sind immer die 12 Monat vor Beginn des MuSchu!
hi,
muschu beginnt erst im april.
*lg*
Das versteh ich jetzt grad nicht, du hast doch jetzt die komplette Elternzeit gar nicht gearbeitet oder? Also die letzten 12 Monate? Dann kriegst du ja sowieso nur den Mindestbetrag beim Elterngeld?!
Oder versteh ich das jetzt irgendwie falsch??? Arbeitest du schon wieder? Neeee
Bei mir zählt der Februar und März 2012 mit in die Berechnung des EG ein, die restlichen 10 Monate werden von vor der Geburt unseres 1. Sohnes mit einbezogen, von daher bekomme ich nicht den Mindestbetrag, sondern genau das was ich bei unserem 1. Sohn + Geschwisterbonus (da Milo <3 Jahre ist) erhalten habe...
Bin auch grad verwirrt.
Hätte jetzt auf Mindestsatz + Geschwisterbonus getippt.
Hallo,
wenn, dann soll dich deine Chefin freistellen, bezahlt natürlich, ist ja nicht deine Schuld dass es ihr zu aufwendig ist, ansonsten gibt es doch bestimmt "Praktikantentätigkeiten" für dich um die 13Tage zu überbrücken...ich würds so machen.
nuckenack
Natürlich wirklich sich unbezahlter Urlaub mindestens negativ aufs Elterngeld aus.
Wenn es sich allerdings nur um die Tage im April handelt, wirkt es sich nur negativ auf dein Einkommen aus und schon das würde mir reichen, um es nicht zu machen.
Vielleicht verhandelst du mal mit deinem Arzt, ob er dich krankschreibt, weil deine Chefin am Rad dreht!
Du hast für diese Jahr ja 7/12 des Urlaubsanspruches, das hast du schon berücksichtigt?