Hallo zusammen,
ich bin schwanger in der 12. ssw und mir wurde anfang februar ein beschäftigungsverbot ausgesprochen (ich bin Erzieherin) bis der immunitätsnachweis vom betriebsarzt vorliegt.
nun war es so, dass der betriebsarzt zwar die ergebnisse recht schnell hatte, sie aber ewig nicht an den AG abgeschickt hat und somit ein datum auf auf dem Nachweis steht, der nicht mit dem eingangsdatum beim Ag übereinstimmt. Dazu hatte die Dame bei Ag auch noch Urlaub und die Vertretung hat mein Beschäftigungsverbot auch nicht aufgehoben.
Alles in Allem habe ich 4 Wochen im Bv verbracht und nun möchte meine chefin mein Bv zweiwochen rückgängig machen - und ich hab somit ne menge minusstunden.
Darf sie das?
Gruß an alle die mir helfen können
arbeitgeber will beschäftigungsverbot rückwirkend aufheben
Ganz ehrlich? Für mich liegt hier eindeutig ein schuldhaftes Verzögern seitens des Betriebsarztes UND auch des AG vor, was nicht der Arbeitnehmer (also Du) zu vertreten hat. Von daher kann dir das nicht angelastet werden. Außerdem: solltest du dadurch nun Minusstunden haben, würde das ja bedeuten, dass du jetzt ohne Ende Überstunden schieben müsstest, damit du die wieder weg bekommst und das ist nach MuSchG gar nicht zulässig.
Lass dir das nicht gefallen und nimm dir notfalls nen Anwalt, der das für dich klärt, denn du hast dich hier in keinster Weise irgendwie falsch verhalten.
Möchtest du nicht gleich den Kriegspfad beschreiten, dann sprich mit deinem AG darüber, dass dir dieses Fehlverhalten nicht angelastet werden kann und du aber natürlich auch an einer einvernehmlichen Lösung interessiert bist und ihm daher als Vergleich anbietest, 2 oder 3 Tage Urlaub für diese Zeit zu "opfern", dem AG aber absolut klar sein muss, dass du dazu NICHT verpflichtet bist. Solltet ihr euch darauf dann einigen, dann lass dir das unbedingt schriftlich geben. Nicht, dass dein AG in 4 Monaten wieder damit kommt. Somit hast du wenigstens etwas in der Hand.
Ich kann manchmal echt nur mit dem Kopf schütteln, was sich hier manche AG erlauben. Wahrscheinlich in der Hoffnung, dass manche ANs es nicht besser wissen und sich dann darauf einlassen.
Alles Gute für dich und halt uns mal auf dem Laufenden, was da raus gekommen ist.
Blümchen, die zum Glück nur noch diesen Monat arbeiten muss und dann endlich im MuSchu ist. (29.ssw)
Hallo,
ich denke nicht, dass sie das darf. Du bist Deiner Pflicht nachgekommen und hast den Termin beim Betriebsarzt wahrgenommen. Ich denke nicht, dass Du dann dem Betriebsarzt hinterher rennen musst und kontrollieren sollst, wie Dein Befund ausfällt und diesen weiterleiten sollst. Das ist Sache des Betriebsarztes und der Urlaubsvertretung.
Ich verstehe nicht, wie Deine Vorgesetzte argumentiert, Du bist ja der Arbeit nicht ferngeblieben. So rein logisch betrachtet finde ich die Sache absurd. Allerdings hast Du als Arbeitnehmerin auch eine "Bringschuld", nun weiß ich nicht, wie sich das verhält. Ich würde einen Anwalt befragen...Man weiß nicht, auf welche Spitzfindigkeiten die Chefin ihr Verhalten aufbaut...
Alles Gute!
Claudia
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, was der AG da jetzt macht.
Es ist ein Versäumnis von denen (Betriebsarzt und AG), dass kann man Dir jetzt nicht zum Nachteil auslegen. Du hättest ja einen ordentlichen Schaden davon zu tragen (2 Wochen Minusstunden sind ja nicht wenig).
Solltet ihr euch da nicht einigen können, würde ich auf jedenfall anwaltliche Hilfe holen.
Meine Vorposterin schrieb, man könne dem AG in Form von Urlaub entgegen kommen - DAS würde ich nicht machen, denn das Fehlverhalten liegt nicht bei Dir!
Lg melle
Manchmal ist es aber eben so, dass man sich eben einfach nicht rumstreiten mag und man sonst eigentlich ein sehr gutes Verhältnis zum AG hat. Klar ist Urlaubsverzicht absolut kein MUSS, zumal es ja nicht das Verschulden der TE ist. Aber manchmal ist man eben doch eher an einer friedlichen Lösung interessiert und es könnte ja auch sein, dass die TE z.B. sogar noch Resturlaubstage aus de alten Jahr hat, die sie nicht soooo unbedingt braucht. Aber grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht. Die TE hat sich nix zu schulden kommen lassen und muss auf Urlaub natürlich nicht verzichten. Ganz klar. Das sehen anscheinend ja auch alle anderen so!
Wenn dein AG dein BV rückwirkend aufheben will, müsstest du schuldhaft verursacht haben, dass sie nicht eher Kenntnis davon haben konnte, dass du eigentlich wieder arbeiten könntest.
Nachdem das offenbar nicht deine Schuld ist, wäre mal interessant zu wissen, auf welcher Grundlage sie das BV rückwirkend aufheben will. Davon abgesehen dürfte dein AG ja dein BV von der Krankenkasse ausgeglichen bekommen haben. Sollte sie dich das nacharbeiten lassen und das Geld von der Kasse behalten, wäre das Sozialbetrug.
Ruf doch mal bei der Kasse an und frag mal ob es da eine Grundlage gibt. Nachdem die das alles abwickeln mit dem BV müssten die das ja auch wissen. Wenn die das nicht wissen, kannst du immernoch einen Anwalt befragen.
Ich kann die Aussage von moosbluemchen nur unterstreichen.
Es ist nicht Dein Verschulden, dass das BV so spät aufgehoben wurde, sondern ein Verschulden seitens des BA und des AG. Zudem könntest Du die Minusstunden nicht ausgleichen, weil so viele Überstunden, wie dazu nötig wären, laut MuschG nicht zulässig sind. Du müsstest es also mit zwei Wochen Urlaub ausgleichen und das kann man Dir nicht anlasten, immerhin ist es eben nicht Dein Verschulden.
Sprich mit Deiner Chefin, wie es mossbluemchen geraten hat und informier Dich bei einem Anwalt, wenn die Chefin sich quer stellt.
Viel Erfolg!