Ablauf Ausstellung BV

Hallo,

ich hab gestern das das OK meines FA zum BV bekommen, er sagte er würde mir jederzeit eines ausstellen.

Nun hab ich gesagt dass ich mich in ein paar Tagen bei ihm melde weil ich erstmal noch auf der Arbeit einiges klären wollte, mit Chef und Personalabteilung.

Wie läuft das dann aber wenn der FA mir das ausstellt?

Ist das einfach eine Bescheinigung aus welchen Gründen ich nicht mehr arbeiten darf?

Wem leg ich die vor, der Krankenkasse oder meinem Chef oder der Personalabteilung? Wie gehts dann weiter? Dauert dass dann einige Zeit bis dass geregelt ist und geh ich so lang weiterhin arbeiten?

Sorry, ich hab davon keine Ahnung #hicks

Noch eine andere Frage dazu:

Ich hab bei dem AG Anfang Oktober angefangen, Schwangerschaftsbeginn ist ja mit erstem Tag der letzten Regel- also 10.12. Wird da jetzt einfach jetzt die letzten 12 Woche als Grundlage genommen oder die letzten 12 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft? Dann würde ja der September mit reinfallen und da hab ich dort noch gar nicht gearbeitet #schock.

Gibt das dann weniger Geld?

Und wie lange dauert das bis das Geld bezahlt wird, wenn ich z.B. mitten im Monat nun ins BV gehe #kratz Bekomm ich das dann direkt zum nächsten 01.?

Vielleicht ruf ich Montag noch mal die Personalabteilung an #rofl

Vielleicht kann mir ja doch schon mal jemand durch das Chaos helfen #schwitz

LG

1

Du bekommst von deinem Fa eine Beschnigung/ein Bv und das reichst du im Original bei deinem Arbeigeber eiin. Und wenn du ein volles Bv bekommen hast, darfst du ab dem Tag, der im Bv steht nicht mehr arbeiten. Dein Ag muss dir dann trotzdem dein volles Gehalt zahlen und bekommst es von irgenteiner Stelle wieder, so das deinem Ag kein Verlust entsteht.

2

Hi,

also bei mir war es so, dass meine FÄ mir das BV schon erteilt hatte, aber ich sollte auch noch zum Betriebsarzt, da nur das von meinem AG dann akzeptiert wurde.

Ab dem Tag, an dem er das ausspricht, darf man nicht mehr arbeiten. Ist auch so, wenn der FA das ausstellt. Musst es an dem selben Tag noch im Original deinem AG vorlegen und darfst dann nicht mehr arbeiten.

Dein Gehalt bekommst du ganz normal weiter. Der AG bekommt es von der Krankenkasse erstattet, aber für dich ändert sich nichts.

LG

3

Die letzten 12 Wochen vor dem Eintreten der Schwangershcaft, wenn deine Arbeitszeit erst kürzer ist, dann der kürzere Zeitraum!

BV bedeutet, dass der Ag dich normal weiter zahlt!

4

Danke für eure ntworten, muss mich da noch mal genau bei der Personalabteilung besprechen weil ich nicht jeden Monat das gleiche Gehalt bekomme durch Schichtzulagen und Provision..

Danke für eure Antworten #herzlich