Elternzeitantrag beim Arbeitgeber....brauche Hilfe!

Hallo ihr lieben...
Ich muss die Woche mal die Elternzeit beantragen, aber ich hab keine Ahnung, was in den Antrag so rein kommt. Ist das ein formloses Schreiben? Ich würde gern bis nächstes Jahr August Elternzeit nehmen, wenn Schulanfang ist, damit die Chancen auf einen Kita Platz auch da sind. Das wären dann etwa 17 Monate. Es kommt aber noch hinzu, dass im August diesen Jahres mein befristeter Vertrag ausläuft und ich nicht weiß, ob Sie mich übernehmen....

Also wie formuliere ich den Antrag?

Schon mal vielen Dank...

Angi ET-11

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ups, du bist aber spät darn. eigentlich muss man 7 Wochen vorher beantragen.
bei uns war das formlos, per mail. Bei meinem Mann auch mehr oder weniger formlos, musste aber ein Brief sein (Papier, Unterschrift). frag mal die Personalabteilung.

Du solltest du Übernahme klären, Elternzeit verlängert den Vertrag nicht. ob Übernahme oder nicht muss der Arbeitgeber 3 Monate vor Ablauf des Vertrages definitiv sagen. In jedem Fall 3 Monate vor Ablauf zum Arbeitsamt, damit alle Ansprüche gesichert sind.

LG

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Wieso spät? Sie muss 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit beantragen. Die meisten haben nach der Geburt erstmal 8 Wochen Mutterschutz und gehen danach in Elternzeit.

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Nee, ist sie nicht, denn das Kind ist noch nicht geboren, also hat sie noch Zeit.
Und nach der Geburt hat sie dann eine Woche Zeit!

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zwingend jetzt mußt Du deine Elternzeit noch nicht beantragen - in D lt. MuschG/ ElternzeitG 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Da Du 8 Wochen nach Gbeurt zwingend im Muschu bist, in denen Du ja quasi ein gestezliches Arbeitsverbot hast - reicht der Elternzeitantrag dann 1 Woche nach der Geburt ganz formlos. Ich würde nur schreiben "Sehr geehrte.... hiermit teile ich ihnen mit, dass meine Tochter/ Sohn am .. geboren wurde. Ich beantrage Elternzeit in der Zeit vom bis.. (bzw. bis zum) ich bitte um Bestätigung und verbleibe mit freundlichen Grüßen..."

Wichtig eine Kopie der Geburtsurkunde beilegen - Nachweis Muschu etc.

Da Du noch nicht weiß, ob Sie dich übernehmen oder nict würde ich dringend vorher das Gespräch suchen - wenn nicht, kannst Du ja nur Elternzeit bis zum Auslauf des Vertrages beantragen.

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aha? ich meine die Elternzeit beginnt ab Geburt. MuSchutzgeld wird ja auch auf das Elterngeld angerechnet, d.h. man bekommt de facto nur 10 Monate Elterngeld.
Aber ich bin da nicht sicher......

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ne elterngeld und elternzeit sind 2 verschiedene paar schuhe

elterngeld bekommst du vom staat - da wird muschuzeit angerechnet

elternzeit beantragst du beim AG - der hat mit elterngeld rein gar nichts zu tun. Eltzernzeit ist die zeit in der der Arbeitsvertrag ruht - das heißt du erbringst keine Arbeitsleistung, dafür bekommst du vom AG kein Geld und erwirbst keinen Urlaubsanspruch - behälst aber deinen arbeitsplatz im Unternehmen

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Hallo Angi,

im Internet finden sich Musterschreiben. Auf jeden Fall ist es ein formloses Schreiben und Du musst Dich für die ersten beiden Jahre festlegen.

Liebe Grüße und Alles Gute!

Kerstin

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ähm.. also ich (bin lehrerin in bayern) kenne das als einseitiges formular, zu dem man eine kopie der geburtsurkunde des kindes beilegen muss. sprich: sehr bald nach der geburt ausfüllen und an den arbeitgeber schicken. das entspricht dann auch den "mindestens 7 wochen vor beginn der elternzeit". ich hätte das auch gern schon jetzt erledigt, geht aber leider vor der geburt nicht!

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Also Elternzeit kann man erst nach der Geburt anmelden und mit Ende des Vertrages endet automatisch die Elternzeit.

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Ich danke euch vielmals...hab beim AG angerufen, ob ich die volle Zeit reinschreiben soll oder nur bis ende August, da mein Vertrag ja abefristet ist und ich nicht weiß, ob er verlängert wird.

Hab auch ein schönes Muster gefunden und werde das schonmal vorschreiben und dann nur noch den Geburtstermin eintragen...

LG