mutterschutz und minijob

Hallo ihr lieben!

weiß jemand von euch, wie es mit minijob und mutterschutz aussieht. darf ich es trotzdem ausüben? bzw. in der zeit überstunden auszahlen lassen? oder darf ich in den 14 wochen keinen lohn beziehen?

Hoffe, es kann mit jemand helfen.

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In der Zeit vor der Geburt darfst Du arbeiten. Du hast aber jederzeit das Recht, dann doch daheim zu bleiben.
In den acht Wochen nach der Geburt darf Dich kein AG beschäftigen.

Wie das bei einem Minijob mit Überstunden aussieht, weiß ich nicht.

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Hallo,

klick Dich hier mal durch:

http://www.minijob-zentrale.de/sid_9355B9D6C6248C1C31D143AE9EE82AC0/DE/0__Home/node.html?__nnn=true

LG pinguin011

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hu hu...

also vor et darfst du noch arbeiten wenn du willst...danach nicht...mir haben sie noch mein urlaubsgeld bis dahin ausgezahlt...die wussten ja nicht, wann ich wieder komm (wegen elternzeit)...also überstunden auszahlen lassen, dürfte da auch kein problem sein...das eigentliche ding an der ganzen sache ist, dass man bei einem mini-job OFIZIELL überhaupt keine überstunden haben darf...(mein chef musste deswegen sogar vor gericht)

grüßle
die naddel

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vielen dank!!!!

bin jetzt auf jeden fall schlauer:)