Noch mal BV und Firmenwagen, sorry....

Ich habe gerade schon dieses verfasst:
http://www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/3533142-bv-und-firmenwagen

Jetzt habe ich folgendes gefunden:

"Aus diesem Grunde besteht die Dienstwagenberechtigung auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gemäß § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) weiter fort, d.h. vor und nach der Entbindung. Auch im Falle eines sog. konkreten Beschäftigungsverbotes gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 MuSchG ist der Dienstwagen der Arbeitnehmerin weiter zu belassen. "

Aber ob mir nun was abgezogen wird oder ich das Tanken selbst zahlen muss, hab ich immer noch nicht gefunden...
Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als beim AG nachzufragen... oder? ;-)

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frage mal beim Arbeitgeber nach!;-)

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Hallo

fragen würde ich schon... aber wieso sollte der AG dir den Sprit bezahlen wenn du ihn nicht Dienstlich nutzt?

ob der wagen dir bleibt weiß ich nicht... heisst ja eigentlich dienstwagen und nicht privatwagen.. und genau so ist es mit dem benzin... aber das weiß ich nicht... wenn ich chefin wäre würde ich ihn nicht lassen da er ja nicht für mich genutzt wird..

neugierig bin ich aber schon was dabei raus kommt

LG

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Ich bin gerad dabei eine Email zu verfassen ;-)
Man kann ihn auch Firmenwagen nennen.
Da er mir aber durch die 1% Relgelung zur privaten Nutzung überlassen wird und ich ihn versteuern muss, könnte man auch einfach von dem geldwerten Vorteil sprechen.
Klar, es ist sein Auto, aber es dient als Gehaltserhöhung. Heißt das Auto ist als Gehalt anzusehen... und hat nicht unbedingt was damit zu tun ob ich ihn beruflich nutze.

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Ich hätte den Firmenwagen während des MuSchu weiter mit der 1% Regelung versteuern müssen, was ja auch irgendwie logisch ist. Mit dem Tanken ist es bei uns so, dass wenn man im Urlaub ist (und MuSchu ist ja auch irgendwie "Urlaub", da ich ja keine Kundentermine wahrnehmen kann) man selber tanken muss. Von daher hat sich das Auto für mich nicht mehr gerechnet und ich habe ihn mit Beginn des MuSchu abgegeben.

Aber red einfach mal mit Deinem Arbeitgeber. Vielleicht bietet er dir eine andere Lösung an. #winke

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Ja, das mache ich... Ich verfasse gerade eine Email in der alles geregelt ist.
Also wenn kein FW mehr, dann aber das Netto was durch den FW ja höher ist als vom "normalen" Brutto... Es ist ja nunmal ein Gehaltsbestandteil.

Wenn ich selber tanken müsste, würde es sich schon nicht mehr lohnen....

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Hallo,

ich kann Dir vielleicht weiterhelfen.

Also ich hab auch einen BV seit Januar und Dienstfahrzeug mit der 1 % Versteuerung.
Es ist nämlich so, dass der Dienstawagen weiter, genau wie bisher, versteuert wird. Ich bekomme weiterhin mein volles Gehalt minus der 1% Versteuerung.

Ich weiß jetzt nicht was du für eine Regelung wegen der Tankkarte hast. Bei mir ist das so , dass ich ein festvereinbartes Tankkontigent habe, welches ich für private und dienstliche Fahrten nutzen darf, deswegen dürfte ich die Tankkkarte auch behalten. Ausschlaggebend war aber wirklich, dass in der Vereinbarung das Wort PRIVATE stand, sonst hätte ich es abgeben müssen.

Wie auch bei Dir, habe ich den Dienstwagen als Bestandteil von meinem Gehalt, also ich habe den vorher auch nicht zum Ausüben meine Tätigkeit benötigt.

Firmenhandy durfte ich auch behalten.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

LG

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Oh super, ja das konntest du!!!
Bei uns ist gar nichts geregelt, ich durfte soviel tanken wie ich wollte, habe auch eine Flottenkarte die ich immer nutzen konnte / kann.

Da wir gar keine Vereinbarung haben (damals hieß es - willste n Wagen, okay, dann bitte, läuft über die Gehaltsabrechnung) bin ich mir so unsicher, allerdings hat der AG ja dann auch nichts schriftliches.

Ich habe gerade eine Email geschrieben, wo ich einfach gefragt habe, ob ich den FW bis Beginn des MuSchu behalten darf mit allen Rechten wie bisher auch, also Tanken ohne Limit, Kosten übernimmt alle der AG oder ob ich ihn zurückgeben soll und mein Netto wird gezahlt (was ja dann auch höher dank des höheren Bruttos ist als der Auszahlungsbetrag).

Ich hoffe ich bekomme eine Antwort... ich bin da ja seit Beginn meiner SS ein rotes Tuch!

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Dann geht es dir genau so wie mir!!!! Ich hab ein BV wegen Stress bekommen. Seit ich schwanger bin, bin ich unten durch. Alles was ich bisher geleistet und geschaffen habe war alles weg. Von einem auf den anderen Tag war ich plötzlich ein anderer Mensch!

Du hast Anrecht den Dienstwagen bis Ende des Mutterschutzes zu behalten, Also noch die 8 Wochen nach der Geburt. Mein Argument war, dass ja dem Ag keine zusätzlichen Kosten entstehen, da er sich ja bei einem BV alles von der KK wiederholt.

Du musst auch bedenken, dass durch den Dienstwagen unser Bruttogehalt erhöht wird was für die Berechnung des Elterngeldes ausschlaggebend ist. Ich weiß jetzt nicht wieviel du versteuern musstest aber bei mir macht das schon einiges aus.

Ich würde mich an deiner Stelle nicht auf irgendwelche Diskussionen einalassen. Ich hab auf meine Rechte bestanden. Die haben es ganz ehrlich auch nicht anders verdient.

LG

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