Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei Familienversicherung

Hallo,

als familienversichertes Mitglied steht mir ja nur der Mindestbetrag an Mutterschaftsgeld zu. 210 EUR soweit ich weiß.

Sind diese 210 EUR für den gesamten Zeitraum des Mutterschutzes gedacht - also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt?

Oder bekomme ich ab dem Tag der Geburt direkt Elterngeld?

P. S. Habe bisher auf 400 EUR-Basis gearbeitet.

Danke für eure Antworten!!!

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Hallo,

Elterngeld beantragst Du ja ab der Gebrut des Kindes. Dieses wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Da die sin der Regel (bei berufstätigen Müttern) ja höher ausfällt als das Elterngeld, bekommt man natürlich letzteres für diese Zeit nicht.
Du dürftest aber schon Elterngeld bekommen, allerdings wird es eben mit dem Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Geburt verrechnet.

LG

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Ich bin auch Familienversichert und habe 0 Mutterschaftsgeld bekommen. Wir haben direkt das Elterngeld bekommen.

lg Alexa

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hu hu...

hab auch nen 400€ job...die 210€ sind nur eine einmalige sache...elterngeld hab ich gleich ab geburt normal bekommen...

grüßle
die naddel

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Das würde mich auch mal interessieren. Bei mir sieht es allerdings noch ein wenig anders aus. Ich arbeite ebenfalls auf 400 € Basis, allerdings von zuhause aus. Ich werde also mit der Arbeit nicht aufhören und nicht in Mutterschutz gehen. Was steht mir dann außer meinem Gehalt noch zu? "Nur" Kindergeld und Elterngeld? Bin völlig ratlos bei dem ganzen Hin-und-Her ;-)

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hu hu..

also ich denke mal, dass du die 210€ bei der bva auch beantragen kannst...den mutterschutz nach geburt MUßT du ja nehmen...versuchen kannst du es mal...mehr als ablehnen können sie ja auch nicht...

übrigends werden die 210€ nicht aufs elterngeld angerechnet...zumindest haben sie das bei mir nicht gemacht...

grüßle
die naddel