Befristete Arbeitsverträge und Schwangerschaft

Hallo ihr lieben,

ich weiß zu dem Thema findet man eigentlich recht viel und die Gesetzestexte sagen auch so einiges aus. Doch irgendwie finde ich nichts speziell zu meinem Problem. Ich möchte es kurz schildern:
Ich arbeite als Krankenschwester, bin aber befristet bis August. Mein Verlängerungsantrag habe ich abgegeben und habe dafür Mitte Mai ein Gespräch in der Personalabteilung. Nun wie es in das Forum passt bin ich jetzt schwanger, mein Arbeitgeber weiß auf Grund der Befristung noch nichts. Ich dürfte in der 5-6.SSW sein, war noch nicht beim Frauenarzt das wird ert anfang Mai sein. Nun meine eigentliche Frage: Ich hoffe auf Verlängerung bzw. sogar Entfristung, nach Vertragsunterschrift würde ich erst sagen wollen, dass ich schwanger bin. Kann sich mein Arbeitgeber dann nocheinmal von der Vertrag der ab September sein soll abwenden und sagen er hebt ihn auf, da er noch nicht in Kraft getreten ist? Weil bis August habe ich noch Vertrag. Oder kann er eine unwirksamkeit aussprechen des Vertrages ab September, weil ich meine Schwangerschaft verheimlicht habe? Wie könnte dies ausgehen für mich? Ich bin mir total unschlüssich wie ich mich verhalten soll und würde gern wissen ob jemand in der ähnlichen Situation steckt oder das Problem kennt?

Vielen Dank für eure Antwort.

LG

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Hallo

Nein dein Arbeitgeber kann den Vertrag nicht wegen einer Schwangerschaft anfechten. Du bist auch nicht verpflichtet deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft aufzuklären.

Allerdings kann es sein, dass es vorher schon sinnvoll sein könnte die Schwangerschaft bekannt zu machen, da du ja als Krankenschwester arbeitest bezgl. Gefahrenquellen oder ähnlichem.

Aber rein rechtlich kann es nichts machen, wenn der Vertrag unterzeichnet ist und du dann erst deine Schwangerschaft bekannt gibst.

Gruß :)

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ohje, das ist natürlich ein problem. also ich kann dich verstehen, dass du die schwangerschaft erst danach bekanntgeben möchtest - würde ich genauso machen.

zu deinem anliegen kann ich dir nicht helfen. letztendlich wüsste ich nicht, mit welcher begründung dein AG vom vertrag zurücktreten könnte

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Guten Morgen,

habe fast das gleiche Problem wie du.
Wollte zu schatz ziehen, hatte auch schon zusagen von dort das ich anfangen kann
aber 2 wochen später hab ich erfahren das ich ss bin. So aber wenn ich zum 1.6 z.b
dort angefangen hätte und dann gesagt hätte ich sei schwanger hätte ich auf die 4 monate wo ich noch arbeiten hätte müssen bis Mutterschutz bestimmt keine schöne zeit gehabt, denn ich komm als neue und mach gleich probleme als schwangere. Ich war so ehrlich was mir der "neue" chef auch sehr angerechnet hat aber anfangs meinte er das bekommen wir schon aber dann hatte die filialleitung der Filiale gemeint das sie mich dann nicht wirklich gebrauchen kann und somit doch absage kam obwohl ich zusage schon hatte. Mein jetziger Vertrag geht bis 31.5 und dann möchte ich aber auch keine verlängerung da ich dann nicht zu schatz ziehen kann und hier bestimmt nicht bis oktober in der firma und den stress arbeiten werde...
Hab mich auch schlau gemacht und wenn mans weiß das man ss ist und somit beabsichtigt vortäuscht kann tatsächlich der arbeitgeber den vertrag anfechten.
Darum war und bin ich immer für die ehrliche art und weiße

Lg, steffi mit Krümelchen 7+4 (8ssw)

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Wenn Du schon eine Zusage hattest, hast Du an sich gute Chancen, den Vertrag zu bekommen, vorausgesetzt, Du kannst die Zusage belegen (schriftlich / unter Zeugen?). Denn eine Schwangere darf rechtlich bei der Jobvergabe nicht benachteiligt werden, wenn sie sonst den Job bekommen hätte! Daher kann der AG auch den Vertrag nicht anfechten, denn das ist keine vorsätzliche Täuschung! Du musst in einem Bewerbungsgespräch nichts über eine SS sagen, selbst eine Frage diesbezüglich vom AG ist unzulässig und Du darfst lügen!

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ne habe nichts schriftlich bekommen aber die anderen in der filiale wo ich zum Probearbeiten war habens mitbekommen das er mich nehmen würde.
Wusste ja zum vorstellungstermin und auch zum probearbeiten noch nichts
davon das ich ss bin erst ca. 1-2 wochen danach und daher hab ich mich auch
nicht beim A-Amt gemeldet und somit zu spät arbeitssuchend gemeldet. Nun werd
ich mal abwarten was A-Amt mit mir dann ab juni machen will aber ich werde mich
sicher nicht rum schupsen lassen oder ewig in kurse schicken lassen.
Außerdem zieh ich dann eh weg ob es ihnen passt oder nicht

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#winke hallo

also, ich würds an deiner stelle auch erst nach der unterschrift sagen...
das kann dir doch niemand vorwerfen, wenn du zu diesem zeitpunkt noch nicht bein arzt warst...manche frauen wissen doch am anfang garnicht, dass sie schwanger sind...
und wenn dein ag dich entfristet hat, kann er dich ja ab dem zeitpunkt nicht mehr kündigen, wo du die ss angegeben hast...
welche woche bist du denn zum zeitpunkt des gesprächs?

ich bin auch krankenschwester und bin bis 30.9. befristet...
ich beantrage jetzt auch meine entfristung und meine pdl meint, dass es nur etwas mit der wirtschaftlichen situation des hauses zu tun hat, ob verlägert/entfristet wird oder nicht... ich bin noch ziemlich optimistisch...
und falls du ein bv bekommst (hab ich auch schon seit mitte nov.), bekommen die ja das geld vollständig von deiner kk wieder und können sofort einen ersatz für dich in dieser zeit einstellen...sprich, sie haben keine einbußen dadurch...
ich denke, in der pflege müssen die ag damit rechnen, dass die mitarbeiter durch ss ausfallen, da es ja fast ein reiner frauenberuf ist und da bleibt sowas halt nicht aus ;-)

lg, frdw86 + ü-#ei 35+5 #verliebt

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Hallo,

zum Zeitpunkt des Gespräches bin ich ca. in der 9-10 SSW.
Ich bin mir bewusst es ist brikär gerade in dem Beruf ohne wissen des Arbeitsgebers über die Schwangerschaft zu arbeiten. Aber bei uns gibt es fast nur befristete Verträge und das nervt und macht unsicher wie man es richtig macht.
Normalerweise bin ich auch für Ehrlichkeit, v.a. weil man ja immer Angst hat, dem Ungeborenen zu schaden. Aber ich glaube nicht das Jemand anders mich mit der Kugelkrankheit einstellen wird, zumal es ja dann doch schon irgendwann sichtbar werden wird. Ich wöllte halt nicht Arbeitslos sein ab September. Ich freue mich zwar, aber das machts mir wirklich schwer...

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ich kann nur aus meiner erfahrung sagen, dass ich es nicht vor der 12.woche sagen würde...
ich hatte letztes jahr eine fg und habe es gleich in der 6./7.ssw ´meinem ag gesagt...ja, im endeffekt hatte ich dann in der 11.ssw eine as aufgrund der fg und das fand ich sehr unangenehm auf arbeit mitzuteilen :-( vor allem, weil ich schon ein bv hatte...
deshalb habe ich es dieses mal erst im 2.trimester gesagt, hab aber natürlich vorher darauf geachtet mich nicht unnötigen gefahren auszusetzten...
es ist halt sehr schwierig in diesem beruf...
wenn du es erst später sagst, sprich nach deiner unterschrift, kannst es doch so begründen, dass du halt erst die kritische zeit abwarten wolltest...
du bist jedenfalls nicht dazu verpflichtet es gleich deinem ag zu sagen...nicht einmal, wenn du schon die bestätigung vom fa hast...

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Nein, Dein AG hat da kein Recht, den neuen Vertrag aufzuheben. Theoretisch darf er Dir den neuen Vertrag gar nicht verweigern, wenn er von Deiner SS erfährt, wenn er ihn Dir sonst definitiv gegeben hätte, da Du auf Grund Deiner SS nciht benachteiligt werden darfst. Wäre aber schwer zu beweisen.

Du musst Deinen AG von der SS unterrichten, jedoch trotz widersprüchlicher Aussagen nicht sofort! Im Gesetzestext steht, die Mutter SOLL dem AG die SS unmittelbar nach Bekanntwerden mitteilen, das ist aber kein MUSS.
Wenn Du einen neuen Job antreten möchtest, bist Du auch nicht dazu verpflichtet, die SS mitzuteilen, Du darfst sie wissentlich verschweigen.
Wenn Du es dann also nach Unterschreiben des neuen Vertrages mitteilst, hat der AG Pech.

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"Du musst Deinen AG von der SS unterrichten, jedoch trotz widersprüchlicher Aussagen nicht sofort! Im Gesetzestext steht, die Mutter SOLL dem AG die SS unmittelbar nach Bekanntwerden mitteilen, das ist aber kein MUSS."
Nein, du musst den AG gar nicht unterrichten von der SS, die Mitteilung der Geburt ist verpflichtend, alles andere nicht! ;)

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Aha, okay. Wobei das ja mit wachsendem Bauch schwer wird, das zu verbergen. ;-)
Und wenn man in den Mutterschutz vor der Gebrut will, muss man es eh bekanntgeben.
Aber wir sind uns ja einig, dass sie es dem AG sagen muss und somti auch keine Nachteile mit dem Vertrag zu erwarten hat. :-)

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Nien, wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist er unterschrieben und ich würde es genauso machen, wie du es vor hast!

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ich habe dazu noch einmal eine frage. wenn es wieder ein befristeter vertrag wird und er in der elternzeit ausläuft ist es rechtens, richtig? und ich wäre demzufolge ab dem zeitpunkt arbeitslos oder?