Als Aushilfe SS, wie gehts denn da weiter?

Hallo Mädels,

wie sieht es denn aus als Aushilfe wenn man ss ist?

Ich weiß dass es kein Mutterschaftsgeld gibt weil ich Familienversichert bin. Wie ist es denn mit dem Mutterschutz und den Mutterschafsturlaub ( 6 Wochen davor und 8 Wochen danach).

Wie schaut es denn mit dem Kündigungsschutz aus? Steht mir meiner Ausshilfstelle noch dann zu??

Ich würde schon gerne weiter arbeiten bis ich nemmer kann #zitter und dann nach den 8 Wochen wieder anfangen, diese 10 St in der Woche, ach mei, des werd ich schon schaukeln :-p.

Vielen lieben Danke

Estefania mit Lucas 7J., Emilia 5J

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Hallo
Von genau in der gleichen Situation!
Also du bekommst mutterschafts Geld von Bundesversicherungsamt du musst dort per internet beantragen oder per Telefon die schicken das Formular!
Hab mich schon informiert!und als Aushilfe bekommst du 100% von den dein Geld.
Bin auch Familienversichert.
Bloß du darfst nicht kündigen oder gekündigt werden.
Und nein darfst nicht gekündigt werden in der Probezeit!
Ich bin im Februar SS geworden und hatte noch Probezeit.
Mein chef ist stinksauer und mobbt mich seid dem.
Weil ich natürlich nicht mehr alles machen darf.
Und er mich nicht kündigen!
Leider läuft mrin Betrag nur bis zum 15.11.2012 und mein ET ist der 10.11.2012!
Wenn du ein unbefristeten Vertrag hat Denk er darf dich nicht kunfigen,wûrde ich jetzt mal denken!
Hoffe konnte dir helfen!

Vlg
Sonja und Olli 4 Jahre <3 und Krümel 14+4 <3

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Achja und du hast recht auf Mutterschutz!
Was ich rum telefoniert habe und mich informiert habe das glaubst ned hihihi!:-)
Vlg

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Hier geht aber einniges durcheinander.

HAst du einen Mini-Job? Das ist nämlich interessant, nciht ob du Aushilfe bist!

Und natürlich bekommst du Mutterschaftsgeld wenn du familienversichert bist, 210 Euro von der BVA (www.mutterschaftsgeld.de).
Mutterschutz ist normal, der Ag ZUschuss auch (wobei der Ag von 13 Euro täglich ausgeht und nur die Differenz zahlt!).

Vor der Geburt kannst du natürlich solange arbeiten, wie du willst.

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Danke für deine Antwort.
Ich arbeite auf 400 Euro Basis. 10 St die Woche.
Dass mit den 210 Euro von der BVA weiß ich. Eine Einmalzahlung.
Habe ich denn eigentlich Mutterschutz? Also, mein AG kann mich nicht kündigen und ich bin von der Arbeit entgeldlos 6 Wocher vor und 8 Wochen nach der Geburt befreit?? Wie lang habe ich denn dann noch kündigungsschutz?
Bei meinen Sohn lief dass alles anders da ich befristet war und mein Vertrag genau zur Geburt auslief.

Ich würde gerne bis zum Mutterschutz weiter arbeiten und dann nach den 8 Wochen auch. Es ist die Frage ob es bei MiniJobberinen des auch dann so einfach geht wie bei Vollzeit...

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DAs Arbeits-Recht und das MuSchG macht keinen Unterschied zwischen Minijob und Teilzeit oder Vollzeit!
Also ja, es geht auch so und nein, nicht enttgeldlos freigestellt, sondern eben gegen das Muterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro und den AG-Zuschuss.

Zusätzlich gibts natürlich gleich ab der Gebrt dann Elterngeld, nicht erst nach dem Mutterschutz.