Schwanger als Lehrerin

Hi!
Ich hatte vor einiger Zeit mal von meinen Problemen in der Schule erzählt. Da es eher schlimmer wird und man mir nicht entgegenkommt, hab ich mich an eine Rechtsberatung gewendet. Es stimmt also wirklich, dass ich mich nur auf die Rücksichtnahme meiner Schulleitung verlassen muss. Da ich sicher nicht die einzige mit solchen Problemen bin, hier der Briefwechsel. Ich bin im Moment echt ratlos.

LG
Moni

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Schwangerschaft. Ich unterrichte mit einer vollen Stelle als verbeamtete Lehrerin an einer Realschule plus.

Aufgrund einiger Folgekrankheiten leider ich mittlerweile unter einer Schwangerschaftsdiabetes und Bluthochdruck. Nun fällt es mir mitunter sehr schwer, den schulischen Alttag zu bewältigen. Was mir besonders zu schaffen macht, sind die Pausenaufsichten, der Vertretungsunterricht und Konferenzen, die bis in die Abendstunden gehen. Ich frage mich nun, ob es für Schwangere Regelungen gibt, die den Alltag erleichtern. Ich habe mir das Mutterschutzgesetz durchgelesen, doch das hilft mir nicht weiter. Kann ich mich auf irgendwelche Tatsachen berufen, wenn ich das Gespräch mit der Schulleitung suche?

Um ein Beispiel zu nennen: Mittwochs unterrichte ich von der ersten bis zur sechsten Stunde (8:10 Uhr bis 13:20 Uhr), habe dann bis um 13:45 Uhr Pause, führe bis um 14:05 Uhr Aufsicht, unterrichte dann durchgehend von 14:10 Uhr bis um 15:45 Uhr und zur Zeit folgen dann ohne Pause die Zeugnis- und Empfehlungskonferenzen, so dass ich häufig erst um 19:00 Uhr zu Hause bin.

Da ich fünfzehn Minuten vor dem Essen Insulin spritzen muss, ist es mir in der knappen Pause nicht möglich, ein Mittagessen zu mir zu nehmen. Ist das so wirklich normal? Ich hoffe, Sie könnnen mir helfen.

Sehr geehrte Frau XXX,

danke für Ihre Anfrage, der ich ich gerne annehme.

Sie leiden derzeit an einer Diabetes und an Bluthochdruck. Wie Sie schreiben, beruhen diese Leiden auf Komplikationen bei der Schwangerschaft. Es ist richtig, dass das Mutterschutzgesetz in Ihrem Fall nicht weiterhilft, da die zulässigen Arbeitszeiten nicht
überschritten sind. Das Mutterschutzgesetz wurde für Fälle einer komplikationslos verlaufenden, "normalen" Schwangerschaft entworfen. Was die Arbeitszeiten und die Arbeit an sich angeht, wurde sich ebenfalls an einer solchen "normalen" Schwangerschaft orientiert.
Bei Ihnen passt dies aber nicht.
Sie sind allerdings nicht arbeitsunfähig erkrankt und erst recht natürlich nicht dienstunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit würde voraussetzen, dass sie eine kurze Zeit gar nicht arbeiten können, was bei Ihnen nicht der Fall ist. Die Dienstunfähigkeit würde verlangen, dass sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, was zum Glück erst recht nicht der Fall ist.
Hier geht es um eine vorausichtlich vorübergehende gesundheitliche Einschränkung, die dazu führt, dass sie ein wenig rücksichtsvoller behandelt werden müssen, als ihre Kolleg/-innen, die kein Insulin spritzen müssen.
Hier greift die Fürsorgepflicht Ihrer Schulleitung gegenüber Ihnen als Beamtin! Sie benötigen die Mittagspause, um Insulin zu spritzen und dann noch Zeit für eine Mahlzeit zu haben. Gleiches gilt in den frühen Abendstunden, in denen sie nicht "bis zur letzten Minute" in einer
Sitzung verharren können, wenn kurz darauf bei Ihnen Abendbrotzeit ist und Sie noch kein Insulin gespritzt haben. Hier liegt es an Ihrer Schulleitung, sicher zu stellen, dass Sie die
Möglichkeit haben, für Ihre Gesundheit Sorge zu tragen. Sie müssen vorübergehend entlastet werden.

Ich halte den direkten und ehrlichen Weg meistens für den richtigen! Ich würde Ihrer Schulleitung die Sachlage genau so erklären, wie Sie dies nun hier getan haben. Bitten Sie darum, sehr kurzfristig zu prüfen, wie Sie entlastet werden können. Wenn Sie Ihre Lage schildern, wird Ihre Schulleitung sicherlich auch merken, dass Sie zwingend entlastet werden
MÜSSEN, wenn sie nicht Gefahr laufen möchte, dass Sie über Kurz oder Lang auf Anraten Ihres Arztes arbeitsunfähig krank geschrieben werden, um so zu gewährleisten, dass Sie täglich medizinisch versorgt sind.

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Und was sagt nun die Schulleitung dazu?

Ich glaub, ich hab dein Problem nicht verstanden. Möchtest du eine allgemeingültige Regelung für verbeamtete Lehrer mit Ss-Diabetes und Bluthochdruck erwirken?

Da ist doch jeder Fall anders, insofern ist es doch sehr sinnig, sich erst einmal an die Schulleitung zu wenden. Wenn du dann meinst, dass die von ihr getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, kannst du dich ja wieder an die Rechtsberatung wenden, dann hast du ja einen Anhaltspunkt.

Alles Gute

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Aber was möchtest du denn nun wissen?
Bin auch Lehrerin. Man hat erst auch kaum Rücksicht genommen. Ich sollte immer noch mehr und noch mehr arbeiten (zusätzlich zu meinem normalen Zeug natürlich). Irgendwann konnte ich nicht mehr und hatte auch nen Heulkrampf vor der Schulleitung. Da hats dann wohl geschnackelt und seit dem werde ich tatsächlich aus vielem rausgehalten.

Also ich würde wirklich mit der Schulleitung drüber reden. Und wenn es dir sehr schlecht geht, schildere das deinem Arzt. WEnn der der Meinung ist, dass es zu viel ist und es scheint dir langsam zu viel zu sein, musst du krankgeschrieben werden. Ende!

Ansonsten ist es in der Schule doch immer so, dass wenn man sagt, man kann das nicht, man will das nicht, heißt es doch gleich das ist ihre Dienstpflicht. Wo willst du da diskutieren.

Ich rege mich darüber nicht mehr auf. Wenns nicht mehr geht, bleibe ich auch zu Hause.

LG

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Hi,
ich unterrichte an einer Grundschule, stehe allerdings schon kurz vor dem Mutterschutz.

Es hört sich doch erst mal gar nicht so schlecht an, was dir darauf geantwortet wurde. Ich würde dir ebenfalls zu einem Gespräch mit der Schulleitung raten. Schildere dein Problem und es wird bestimmt darauf Rücksicht genommen. Kann mir etwas anderes nicht vorstellen. Und sag ihr auch deutlich, worauf es hinauslaufen wird, wenn man dir nicht entgegenkommt. Deine Gesundheit geht vor und deshalb würde ich auch nicht zögern, ein offenes Gespräch zu suchen!

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Hi.also ich wuerd mich krankschreiben lassen.du hast doch fast keine andere moeglichkeit.
Also ich hab nen bekannten,der diabetiker ist und in einer wohnstaette arbeitet.selbst da wird ruecksicht genommen und der is noch nichtmal schwanger.alles gute

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Also ich kann dir nur folgendes dazu sagen:

Ich arbeite im öffentlichen Dienst, als Studienberaterin an einer Uni. Obwohl ich nur eine halbe Stelle habe und nicht annähernd so viel Stress wie Du, hat mich meine FÄ direkt zu Beginn meiner Schwangerschaft aufgrund von Diabetes (allerdings kein Schwangerschaftsdiabetes wie bei dir, sondern Typ 1 seit 25 Jahren) und den damit verbundenen gesundheitlichen Komplikationen und dem erhöhten Risiko für das ungeborene Baby ins Beschäftigungsverbot geschickt. Damit gewährleistet ist, dass mich der mitunter auch häufig sehr große Stress in meinem Job nicht belastet und somit meine BZ-Werte verschlechtert und ich genügend Zeit habe, mich um meine BZ-Messungen und die Insulinspritzen zu kümmern. Und das bei gerade mal einer halben Stelle. Sie hat es mir problemlos ausgestellt und mein AG hat es problemlos akzeptiert.

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Stimmt, so aus dem Zusammenhang gerissen ist das Ganze wohl eher unverständlich. Ich hatte hier mal Rat gesucht, weil ich schon mit der Schulleitung geredet hatte und man meinte, dass sei nicht das Problem der Schule. Kurz vor die Tür gehen, um Insulin zu spritzen ginge auch nicht, da würde ich die Aufsichtsprflicht verletzen. Nun hab ich aber einen Ernährungsplan bekommen, den ich einhalten soll. Darauf ist jeweils die Insulinmenge abgestimmt. Nur hab halt weder Zeit zum Spritzen, noch zum Essen :-(. O-Tin der SL von heute: Früher hat man auch nicht wegen jeder SS so ein "Geschiss" gemacht. Ich will ja arbeiten, mir fällt sonst die Decke auf den Kopf. Aber ich schaffe es so nicht. Deshalb hab ich mich an den VBE gewendet.

LG

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Hm, Du hättest dann wohl der VBE auch deine bisherigen Versuche, mit der Schulleitung überein zu kommen schildern sollen.

Ich denke, ich würde mit dem Brief von der VBE in der Hand das Gespräch mit der Schulleitung suchen, da steht ja klipp und klar, dass sie dir entgegenkommen muss.

Wenn sie wieder so reagiert, bist du halt hin und wieder mal einen Tag krank, musst dich ja nicht gleich für die ganze Ss krank schreiben lassen.

Viel Glück

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Das stimmt wohl. Du hast Recht. Ich werd morgen mal meine FÄ fragen und dann am Mittwoch nochmal zur SL gehen.

VG

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Ich würde nochmals mit der Schulleitung reden. Ansonsten kannst du ja auch ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot von deiner Ärztin bekommen. Eine Freundin von mir arbeitet in NRW an einer Realschule. Da es ihr gesundheitlich nicht möglich ist, so lange am Stück zu arbeiten, darf sie nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten. Sie macht auch keine Aufsichten und Mehrarbeit.

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Danke für eure Antworten! Ich werde morgen mal meine FÄ um Rat fragen und dann am Mittwoch einen neuen Anlauf bei der SL wagen.

LG
Moni