Elterngeld Antrag Frage-Schleswig-Holstein

Guten Morgen liebe Kugelbauchis :-)

Am Wochenende habe ich angefangen mich langsam an die Anträge zumachen..Wollte das eigentlich schon lange gemacht haben,aber habs schon aufgeschoben..Da ich jetzt aber bald in Mutterschutzgehe,muss ja ich zumindestens den Mutterschutzgeldantrag ausfülln,da ich am Montag den Wisch von meiner FÄ erhalte und dann alles zu meiner KK schicke:-)

Daher gleich weiter gemacht mit dem Elterngeldantrag.
Das ist hier meiner

http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/1207AntragElterngeld__blob=publicationFile.pdf

Ist jetzt nur nen Teil,da kommen halt noch die ganzen Anlagen hinzu;-)

Nun habe ich aber paar Fragen und weiß nicht ob ich richtig denke;-)schaut einfach nebenbei in den Antrag,habe gedacht das es dann einfacher ist;-)

Punkt 7 Kindschaftsverhältniss muss ich leibliches Kind ankreuzen,richtig?

Punkt 8 Betreuung und Erziehung im eigenen Haushalt stehe ich vor dem schlauch?
Mein Mann und Ich sind verheiratet(Ehe)und leben zusammen wie es üblich ist in einem Haushalt....Die kleine bleibt bis Sommer 2014 in meiner Betreuung und danach kommt sie in eine Krippe 2-3 Tage die Woche.

Punkt 9=Bezugszeiträume bestimmem

Habe ich jetzt ein Elternteil alleine (bis zu 12 Monate; Partnermonate werden nicht geltend gemacht)makiert
Habe jetzt vom vom 1.Lebensmonat bis zum 24.Lebensmonat jetzt hingeschrieben.

Ich möchte ja Elterngeld auf 2 Jahre beantragen und das aber splitten lassen...Sprich monatlich 50% statt 100% Elterngeld.

Je mehr ich den Antrag anstarre,desto durcheinander werde ich#klatsch

vllt kann mir einfach der eine oder andere von euch bissel auf die Sprünge helfen...

#danke

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Huhu,

jep leibliches Kind ankreuzen, bist ja die Mama ;)

Und Punkt 8, ja Kind lebt ja in eurem Haushalt und während du das Geld beziehst betreust du es ja auch alleine/ mit deinem Mann :)

Weiter kann ich dir nicht helfen, aber das war noch einfach.

Liebe Grüße

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so habe ich es mir auch gedacht ;-)das sind ja wie gesagt noch die einfachen Fragen #rofl wobei die Anlagen jetzt gar nicht so kompliziert isind....;-)

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...huhuuu..

unter punkt 10 gibst du erst an, wie das elterngeld ausgezahlt werden soll (halbe monatsbeiträge...)

punkt 8: ihr betreut euer kind die ganze zeit. das hat nichts damit zu tun, ob du dein kind in die krippe gibst. damit ist eher gemeint, ob das kind auch irgendwo anders richtig wohnt. zb oma oder so.

lg

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Ja super danke dir :-)Habe eben einmal beim Landesamt angerufen und da nachgefragt und da sagte die Dame

Punkt 9 muss ich 1.-12.LM ankreuzen

und bei Punkt 10 muss ich halbe Monatsbeiträge,weil so bekomme ich das Elterngeld eben auf 2 Jahre gesplittet

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geeeeeeeenau :) ich sollte auch langsam mal anfangen, das ding auszufüllen. den link habe ich ja nun :) hihi

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7 ja.
8 ja.
9 ist falsch, der Bezug ist 1-12, für allein erziehende 1-14. DIe Auszahlung verlängert sich nur, dass ist irgendwo anzukreuzen!