Ncht verheiratet - Vorteile/Nachteile gemeinsames Sorgerecht?

Hallo zusammen!

Mein Freund und ich erwarten im Mai unser erstes Baby. Verheiratet sind wir noch nicht, das wollen wir dann wohl im nächsten Jahr nachholen.

Gesten haben wir aber schon mal seine Vaterschaft anerkennen lassen. Nachdem wir dann nachgefragt hatten, wie es mit dem gemeinsamen Sorgerecht für Unverheiratete aussieht, wurden wir weiter zum Jugendamt geschickt. Da kamen wir uns nun völlig fehl am Platze vor, da der Sachbearbeiter anscheinend nur mit totalen Problemfällen zu tun hat und wir einfach zu NORMAL für dieses Amt zu sein scheinen. Auf jeden Fall weiß ich jetzt nicht wirklich, was wir jetzt machen wollen. Da wir sowieso heiraten wollen, soll das Baby auch gleich den Nachnamen meines Freundes bekommen. Aber wenn wir uns da einig sind, ist das gemeinsame Sorgerecht ja nicht dafür notwendig.

Wer von Euch hat Erfahrungen gemacht?
Welche Vor- und Nachteile hat es im Alltagsleben, wenn nur ich das Sorgerecht habe? Heiraten wollen wir ja sowieso, es betrifft also die Zeit BIS dahin. Nur wollen wir vermeiden, dass ich meinem Freund für alles und jedes einen Zweizeiler mit meiner Unterschrift mitgeben muss....

Wäre super, wenn ihr mir kurz von euren Erfahrungen berichten könntet.

1000 Dank
Petzi
#kratz

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hi,

also bei uns war es so, der kleine kam im oktober 2003 zur welt, hat direkt den nachnamen von meinem mann angenommen (kostet 27€ extra, nur mal so) und das gemeinsame sorgerecht haben wir auch nicht beantragt.
haben erst im juli 2005 geheiratet und bis dahin keinerlei probleme gehabt, kein mensch fragt deinen mann, wenn das kind den gleichen nachnamen trägt ob es auch sein kind ist, bzw. er das sorgerecht denn hat. und in notfällen würde da auch keiner mehr nach fragen, wenn dein mann eine entscheidung trifft, gesetzlich ists natürlich anders. eher du wirst die sein, die gefragt wird, ist das ihr kind, also beim kiarzt etc. oder ein pflegekind?
du heißt ja noch anders und das verstehen eher andere leute nicht...

lg alex

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Hallo Petzi,

darüber hab ich mir auch vor einiger Zeit Gedanken gemacht. Mir hat daraufhin eine urbianerin eine Mail geschrieben, sie kennt sich ziemlich gut aus mit den Rechten und Pflichten etc... ich hab Dir mal eine Mail von ihr unten angehangen. Kannst sie ja mal durchlesen, vielleicht hilft sie Dir. Obwohl mein Freund dafür ist, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben sollen, weil er nicht nur Pflichten sondern auch Rechte haben will... kann man ja irgendwo verstehen.

LG, Andrea




Hallo Andrea,

da hast Du wirklich Recht, es ist sehr kompliziert, wenn man unverheiratet
ist und dann noch ein Kind bekommt.

Es ist richtig, dass die Anerkennung der Vaterschaft nicht automatisch auch
das Sorgerecht mit einschließt, aber sollte Dir - was wir natürlich nicht
mal denken wollen - was passieren, dann wird Dein Freund als leiblicher
Vater keinerlei Probleme bekommen, er ist der nächtliegende Angehörige und
würde somit das Sorgerecht erhalten, aber eben nur, wenn Dir was passiert.

Geht die Beziehung dann auseinander, dann ist er natürlich zum Unterhalt
verpflichtet. Keine Frage.

** Und warum meinst Du, wir sollen nicht das gemeinsame Sorgerecht
beantragen? **

Ganz einfach, dass würde Dir auch jeder patente Jugendamtsmitarbeiter sagen
und Dich dann davon abhalten, denn mit dieser einen Unterschrift gibts Du
rechtlich gesehen das Recht der Mutter in die Hände des Vaters, sprich also
das Dir eigentlich zustehende alleinige Sorgerecht. Diese
Sorgerechtsvereinbarung gibt es zwar schon seit Juli 1998 und weißt
komischerweise immer noch diverse Mängel auf.

Mal als Beispiel, ihr würdet euch irgendwann trennen, dann müsstet
Du - egal was es ist, sei es nur, in welchen KIGA, Schule
usw. das Kind gehen soll, Du würdest für jeden dieser Schritte die
Unterschrift des Vaters benötigen, sonst wird da nichts gemacht.
Genau wie bei OP's da würde auch die Unterschrift des Vaters
verlangt.

Viele sagen sich da zwar na und, aber es gibt nicht wenige, die es bereut
haben, auch aus meinem persönlichen Freundeskreis.

Wie gesagt, Vaterschaftsanerkennung ja, und die Sorgerechtserklärung auf
keinen Fall.

Solltet ihr irgendwann doch einmal heiraten, dann bekommt er automatisch das
geteilte Sorgerecht und falls es dann zu einer Scheidung kommt, erhälst Du
als Mutter das alleinige Sorgerecht, der Vater das Umgangsrecht oder Beide
teilen sich das Sorgerecht, wobei man aber nicht wie im Falle der
Sorgerechtsvereinbarung, für jeden "Pups" eine Unterschrift des Vaters
benötigt.


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Hallo Petzi,

ich werde meinem LG das Sorgerecht anteilig abtreten.
Entschuldige, aber was ist das überhaupt für eine Überlegung, ihm das Sorgerecht nicht zu geben? Getreu dem Motto: Pflichten ja, Rechte nein?
Du hast Dich entschieden, mit diesem Mann ein Kind zu bekommen, also hälst du ihn doch für einen kompetenten Mann, der auch ein guter Vater sein kann, denn ansonsten hättest du es ja sein lassen können.
Dein LG DARF nichts unterschreiben, er DARF nichts entscheiden wenn er kein Sorgerecht hat.
Mit der Heirat bekommt er meines Wissens nacht nicht automatisch das Sorgerecht, ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Liebe Grüße,

Ariane + Natascha (8) + Maya 29.SSW

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Hallo Petzi,

das ist eine sehr sehr gute Frage....unsere Situation ist nämlich die Gleiche. Wir wollen auch nicht vorher heiraten sondern dies im nächsten Jahr nachholen. Wo habt ihr die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt machen lassen - auf dem Jugendamt ???

Wir müssen diese Behördengänge auch noch alle erledigen. Bin mir jetzt nach den Antworten allerdings auch nicht mehr sicher ob wir auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen sollen.....

Hab auch von diesem Papierkram überhaupt keinen Plan...muss mich da auch nochmal genau erkundigen....

Gruß
Sonnenblume_1978 (21. SSW)

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Hallo,

für mich war von Anfang an klar, dass mein LG auch das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Sollte mir etwas passieren bleiben die Kinder auf jeden Fall bei ihm. Ohne gemeinsames Sorgerecht entscheidet das Jugendamt/Vormundschaftsgericht. Bei allen Entscheidungen ist deine Unterschrift nötig (auch wenn nicht immer danach gefragt wird).
Allerdings tragen die Kinder meinen Nachnamen. Da ich meist bei Ärzten etc. mit ihnen unterwegs bin habe ich keine Lust auf Erklärungen, dass ich die Mutter bin. Wenn wir heiraten bekommen die Kinder (laut Jugendamt) aufgrund der Sorgerechtserklärung automatisch den gemeinsamen Ehenamen.

Wir haben die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht beim Jugenamt gemacht und hatten schon das Gefühl, dass die tagtäglich schon mit so "normalen" Fällen wie dem unsrigen zu tun haben.

LG Tanja

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hi Petzi,

mein LG und ich bekommen im april unser erstes gemeinsames kind und wollen auch erst im nachhinein heiraten, weil das jetzt dann doch irgendwie alles zu streßig wird....wir waren heut beim jungendamt und haben die vaterschaftsanerkennung+ geteiltes sorgerecht gemacht, da ich es genauso seh: Pflichten + RECHTE für den mann, außerdem weiß ich dann wo das kind ist wenn mir mal was passieren sollte und weiterhin geht man doch davon aus das alles gut geht mit der partnerschaft,oder???? Also ich finde das nur richtig dem partner auch das sogerecht zu geben weil es ja schließlich auch sein kind ist und sollte man sich doch trennen dann findet man schon eine lösung...also ich hab auch lange darüber nachgedacht ob ich es so haben will und bin im nachhinein erleichtert das wir uns so entschieden haben...wir sind eben eine familie!

LG Jana 35ssw