also es geht um meine freundin.
mal die fakten:
sie ss, et 06.01.2013
noch in elternzeit bis 14.12.2012
die krankenkasse meinte weil danach niemand und nichts mehr ist was ihr die kk versicherung bezahlt würde die versicherung auch während der elternzeit nicht übernommen werden und sie müsst selbst zahlen.
nein sie hat vorher nicht gearbeitet in irgend ner versicherungspflichtger weise.
ich dachte immer das man wärend der elternzeit trotz allem kk versichert ist, ob nun vorher was war oder nicht ??? kennt sich da wer aus ?
frage zur krankenversicherung - kompliziert !
Bei mir war das der fall.
In der 1. Ss bin ich arbeitslos geworden als ich im 3. Monat war.
Als die große 2 1/2 Jahre war kam Kind 2 mit ca 1 Jahr war ich dann auf 400€ Basis angestellt aber die Versicherung war umsonst bis Kind 2 dann 3 Jahre alt wurde.
Ob das nun mit dem 400€ Job zusammen hing weiß ich natürlich nicht
Hi,
Sie ist in der Elternzeit aufgrund einer Beschäftigung, die dann endet oder ist sie bis 14.12.12 in Elterngeldbezug? Wenn sie kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat kann sie auch nicht später aufgrund Elternzeit weiterversichert werden, dass gibt es nicht! Ist sie verheiratet und der Ehemann auch gesetzlich versichert-dann kann sie in die Familienversicherung. Ansonsten kann sie über ALG 2 versichert werden, wenn ein Anspruch besteht.
LG
123henriette
auweia da sieht es ja ganz düster aus,
also vorweg, sie ist nicht verheiratet und anspruch auf alg II besteht nicht (bereits geprüft)
ihr derzeitige elternzeit läuft noch bis zum 14.12. 2012. sie hatte vorher keine arbeit und hat in dieser zeit, vor der geburt, auch nur alg II empfangen.
also es gibt keinen arbeitgeber, kein recht auf alg I durch eine beschäftigung o.ä.
mit anderen worten - es sieht wirklich ganz mies aus und sie müsste ihre versicherung selbst zahlen jeden monat ?
oh oh oh... :-/
aber danke für deine antwort, das hat echt weiter geholfen !
Mein Arbeitsvertrag lief in der Elternzeit mit dem Großen aus. Seitdem bin ich freiwillig pflichtversichert. Mein Mann bekommt von der Bundeswehr Freie Heilfürsorge, also komme ich da auch nicht unter (zumindest nicht billiger), und Leistungen würden wir nicht bekommen, weil Männes Grundgehalt zu hoch ist.
Also bleibt bei uns nur selbst zahlen.
Also bei mir wurden sie übernommen...
ich dachte auch erst das ich selber zahlen muss da ich kein anspruch auf ALG2 habe
da mein freund zu viel verdient und auch allein verdiener ist...
und wo ich bei der kasse drin war haben sie mir gesagt das man in der elternzeit beitragsbefreit ist und das es keine rolle spielt ob man davor einer beschäftigung nach ging oder nicht
DAs mit der Elternzeit stimmt, da ist man beitragfrei verscihert, aber ohne Beschäftigung hast du keine Elternzeit!
Da liegt genau der Haken!
aber sie würde ja die 300 € mind. satz elterngeld bekommen. und da dachte ich immer,wenn man das geld bekommt ist man auch krankenversichert automatisch...
Hi,
wenn sie keinen Arbeitgeber hat, kann sie nicht in Elternzeit sein. Wenn sie vorher nicht versicherungspflichtig beschäftigt war spricht das für mich dazu, dass Elternzeit hier mit anderen Begriffen verwechselt wird.
Ja, man ist beitragsfrei versichert in der Elternzeit - das setzt aber eben einen Arbeitgeber und ein ruhendes sozialversicherngspflichtiges Arbeitsverhältnis voraus.
Ansonsten ist sie vielleicht zu hause, bekommt vielleicht Elterngeld - ist aber eben nicht in Elternzeit, wie diese definiert ist!
Man ist - wenn man m.W. und ohne Gewähr - zu Beginn des Mutterschutzes beitragsfrei versichert war - ebenfalls beitragsfrei versichert in der Elterngeldbezugszeit.
Wir ist sie denn jetzt versichert? Warum ist sie wie jetzt versichert? War sie vorher arbeitslos (ALG1) oder "gar nichts" - und wie war sie da versichert?
Was auch immer ihr "Elternzeit" nennt ist halt evtl. mangels Arbeitsverhältnis gar keine. Die Frage wäre, was genau ihr als solche bezeichnet. Wenn es die Bezugszeit vom Elterngeld ist wäre die Frage ob ich richtig liege mit meiner Vermutung, dass man beitragsfrei übers Elterngeld versichert ist wenn man zu Beginn vom Mutterschutz (der ja vor dem 14.12. liegt) beitragsfrei versichert ist.
Genau in dem Punkt bin ich mir nicht sicher, aber es ist eh alles herumraten, weil nicht klar ist, was genau du meinst mit "Elternzeit", obwohl kein ruhendes sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis da ist.
Viele Grüße
Miau2
"Man ist - wenn man m.W. und ohne Gewähr - zu Beginn des Mutterschutzes beitragsfrei versichert war - ebenfalls beitragsfrei versichert in der Elterngeldbezugszeit."
Nee, in der kompletten Auszahlungszeit ;)
also ich verstehe was ihr meint.
was mich nun wndert ist das: (sorry muss etwas ausholen)
aaaallllso: sie hat eine 6 jährige tochter, geboren febr. 06, für sie hat sie ja dieses 3 jährige landeserziehungsgeld bekommen,war ja noch vor einführung des elterngeldes.
davor war sie in beschäftigung, hatte aber wegen umzug in dieses BL und der ss beim alten ag gekündigt, war zu diesem zeitpunkt verheiratet.
- trennung folgte im okt. 07; scheidung im august 09
- war zum zeitpunkt der scheidung bereits neu liiert UND schwanger mit dem 2. kind, welches im märz 2010 geboren wurde. für das läuft sie elternzeit noch bis 14.12.2012
(sie bezog 2 jahre elterngeld in höhe von monatlich 150 € und seit märz bis dez. landeserziehunggeld in höhe von 250 €)
und sie war aber und ist bis heute krankenversichert, über das elterngeld und jetzt über das landeserziehunggeld. da drängt sich mir ja jetzt die frage auf wie das geht, denn vor dieser ss + elterngeldbezug war ja auch kein AG vorhanden. sie bezog lediglich ne weile alg II (ab zeitpunkt der trennung bis ca ende 2010)
seit dem bekommt sie wohngeld und kinderzuschlag.
das is sehr kompliziert hier, merke aber schon das sich viele hier gut auskennen und dafür danke ich euch !!!!
Wenn sie in Elternzeit ist, hat sie ja noch einen AG und dementsprechend würde sie auch MUtterschaftsgeld bekommen (in Höhe des Krankengeldes) und wäre über dieses versichert.
Sie scheint aber gar nicht in Elternzeit zu sein und dann übernimmt niemand die KK, dann muss sie selber zahlen!