Schwanger, trotzdem Arbeitslos melden..?

Hallo ihr lieben, #winke

ich heiße Guilia, bin 24 Jahre, neu hier und brauche mal euren Rat für folgende Situation:

Ich bin in der 28. Woche schwanger und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.10.2012. ( war/ist ein 2 Jahresvertrag) Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 03.10.2012. Mein Mutterschutz würde dann theoretisch am 22.08.2012 anfangen, ich bin seit der 9. Woche im Beschäftigungsverbot da ich in der Gesundheitsbranche arbeite. Mein Vertrag wird bei meinem Arbeitgeber auslaufen und wird nicht verlängert.

Sooo das waren die Fakten , nun zu meiner Frage:

Theoretisch müsste ich mich bis spätestens 31.07.2012 arbeitslos melden, aber ich stehe doch dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung, warum dann melden? Soweit ich Informiert bin bekomme ich das Elterngeld ja nicht vom Amt oder? Oder muss ich mich melden und einen Arbeitslosengeld 1 Antrag sogar stellen?

#kratz

Ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir weiter helfen, würde mich über Antworten sehr freuen.

#zitter

#stern Vielen lieben Dank #stern
:-D

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Wenn ich du waere wuerde ich den Experten dafuer anrufen -> Die fuer dich zustaendige Agentur fuer Arbeit. Die koennen die 100% sagen was du zu tun hast.

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Uhiii das ging ja supi schnell, danke. :-D

Wäre dann der nächste Schritt, wenn mir hier keiner Helfen kann. Aber da man ja die Ämter so gut es geht meiden möchte, wollte ich es erst einmal hier versuchen.

#winke

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Kann ich verstehen, aber die koennen dir denke ich immer noch am Besten helfen =)

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also das würde mich auch mal ganz dringend interessieren wie es sich da wirklich verhält. bin in der gleichen situation. mein vertrag endet ca. 10 tage vorm errechneten ET.

wie ich das bisher verstanden hatte, brauch man sich erst mal nciht zu melden. man ist ja im elterngeldbezug. arbeitslos melden brauch man sich dann erst 3 monate vor ablauf des elterngeldbezugs. und dann hat man wohl ganz regulär anspruch auf 1 jahr arbeitslosengeld, wobei da wohl das einkommen vor elterngeldbezug zählt als berechnungsgrundlage.

das ist aber nur wie ich es bisher verstanden hatte. also ich leg meine hand jetzt nicht dafür ins feuer das das so 100%ig stimmt. ich wollte mich zu gegebener zeit auch nochmal richtig informieren.

lg jukoo

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genau so hab ich das auch verstanden, wobei ich kein Risiko eingehen werde und mich 3 Monate vorher arbeitslos melden werde mit dem Hinweis, dass ich schwanger bin und wann ich voraussichtlich entbinden werde

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#winke
Also ich bin da eigentlich der selben Meinung und hab die selben Gedankenzüge wie du, mh#zitter

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#winke

bim jetzt keine expertin oder so aber ich würde mich definitiv melden, denn auch wenn die nicht mit dir "anfangen" können braucht man es später für dein rente diesen zeitraum. ich kenne bekannten "ältere" die haben sich nicht gemeldet damals genau deswegen und jetzt möchte LVA andauern wissen was sie in der zeit gemacht hat und machen probleme mit der Rente.

aber erkundig dich bei den experten, dann ist es sicherer.

schönen tag noch #blume

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naja aber sie ist doch dann im elterngeldbezug bzw. in elternzeit und somit ist sie auch bei der rentenversicherung für den zeitraum gemeldet und bekommt ihre anrechnungspunkte. also in bezug auf die rente hat das keinen einfluss mit der arbeitslosmeldung für den zeitraum.

vlg jukoo

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durchaus aber was ist mit den 3 wochen ist das dann egal? oder zählt das mit dazu?

und noch ne frage wie ist es dann wenn man in der 12 ssw arbeitslos wird?

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hallo

ich würde mich jetzt schon arbeitssuchend melden... aus folgendem grund meldest du dich zu spät bekommst du dann sperren für deinen ALG 1 bezug und ich denke nicht das du das möchtest... ich würde mich melden und denne auch gleich sagen das du schwanger bist... lieber zu früh melden als hinterher da zu stehen und nichts zu bekommen..

wünsche dir noch eine schöne rest kugelzeit

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Bin kein Experte, aber evtl. ist es nötig dich Arbeitslos zu melden damit du in den letzten vier Wochen Mutterschutz die nach Vertragsende liegen Mutterschaftsgeld bekommst. Das kann dir aber auch die Krankenkasse beantworten.

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Selbst wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, geh zum AA und melde dich dort rechtzeitig Jobless, evtl. bekommst Du Leistungen und selbst wenn Du keine Leistungen bekommst, lass dich dort führen.

Es geht um die Rentenzeiten, die Du irgendwann belegen musst ( wenn Du mal alt und grau bist ) ,das ist wichtig.

Lass dich da nicht abwimmeln, so nach dem Motto das wäre Quatsch und Du bräuchtest das nicht .

LG pünktchen

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Hallo :-)

also bin in der gleichen Situation... mein Vertrag läuft ende Juli aus und Mutterschutz beginnt am 25. Juli... habe mich auf dem Amt gemeldet und als ich sagte das ich schwanger bin haben sie mich gleich wieder heim geschickt... da man weder im mutterschutz noch in elternzeit Geld vom Amt bekommt und die dich ja auch nicht vermitteln können... mutterschutz bekommst du dann in Höhe Krankengeld von deiner krankenkasse und danach ganz normal dein elterngeld... du musst dich dann nur 3 Monate vor Beendigung der elternzeit wieder arbeitsuchend melden, das solltest du nicht vergessen :-)

hoffe konnte dir etwas weiter helfen... LG Blume mit bauchzwerg 31+6

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Kann mich nur anschließen, bin auch in der Situation, (ET 24.07., Vertrag endet 31.08., MuSchu endet 04.09., dann Elternzeit) und mir ist das von'ner Elterngeldstelle auch so erklärt worden.

Wobei die Mitarbeiterin sich nicht so sicher war, ob man den AG-Zuschuss während des MuSchu vom Amt bezahlt bekommt, wenn der Vertrag endet und man sich arbeitslos meldet. Da es bei mir nur um 4 Tage geht, lohnt es nicht, bei Deinem Zeitraum würde ich mich aber nochmal erkundigen, weil Dir sonst nur der Teil Deiner KK bleibt!

Oder Du fragst beim Versorgungsamt nach, denn wie schon von meiner Vorrednerin geschrieben, wirst Du vom Arbeitsamt wieder Heim geschickt, da Du dem Arbeitsmarkt zu dem Zeitpunkt mehr zur Verfügung stehst!

Weiterhin alles Gute #winke
Futzemann2012 (Ssw 38+0)

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Hallo,

also mein Mutterschutz beginnt am 14.09.2012 und mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 30.09.2012.

Habe mich trotzdem Mitte Juni mal bei der Agentur für Arbeit gemeldet, um auf Nummer sicher zu gehen.
Dort wurde mir auch gesagt das ich mich nicht arbeitslos/arbeitssuchend melden müsste zurzeit, da ich ja während der Schwangerschaft und Mutterschutz dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Wenn ich dann noch in Elternzeit gehe, müsste ich mich rein theoretisch 3 Monate vor Ende der Elternzeit arbeitssuchend melden-wenn ich bis dahin nicht sowieso schon eine neue Arbeitsstelle gefunden habe.

Was mich interessieren würde...Da mein Arbeitsvertrag ja innerhalb des Mutterschutzes ausläuft wurde mir gesagt das ich garkein Mutterschaftsgeld bekomme. Das besteht ja normalerweise aus dem Tagessatz von max. 13 Euro/Tag von der Krankenkasse (bin pflichtversichert) und der Arbeitgeber zahlt ja normalerweise die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn dazu.
Da bei mir der Arbeitgeber ja quasi ab 01.10.2012 "wegfällt" meinte die Krankenkasse das ich dann ab 01.10.2012 Krankengeld, also knapp 70% des durchschnittlichen Nettolohnes, bekommen würde, was ja schon deutlich weniger ist als das "normale" Mutterschaftsgeld. Hat da zufällig jemand Erfahrung mit???

Danke:-)

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das ist richtig, du bekommst dann den krankengeldsatz der zwischen 70 und 90% liegt...

wie der allerdings genau berechnet wird und nach was sich der prozentsatz richtet kann ich dir leider auch nicht sagen...

#winke