Ich hatte mich gestern mit einer Bekannten unterhalten und sie bekommt Landeserziehungsgeld, wir wohnen in Sachsen, bringt ihr Kind aber trotzdem in die Kita für 4 Std. .
Hab das irgendwie nicht richtig verstanden, ich hatte gedacht man muss das Kind zu Hause haben wenn man Landeserziehungsgeld bekommt und darf es nicht in die Krippe geben ?!
Ich hab vor nach ET 24 Monate Elterngeld zu beantragen aber nach 12 Monaten wieder arbeiten zu gehen, Krippenplatz hab ich schon .
Versteh die Welt nicht mehr.
Kennt ihr euch damit aus ?
Dankeschöööööööön
Landeserziehungsgeld und Krippe/KiTa ????
Ja, das kann man zusätzlich beantragen. Je nach Bundesland und Einkommen bis zu 150€ mtl. Egal ob Kita/Krippe.....
Zu beantragen ab dem 1. Lbj.
LG
Wir haben in Bayern 300 Euro Landeserziehungsgeld bekommen. Also weit ich weiß ist 300 die Höstgrenze.
Ah ja hab grad nachgeschaut, ab dem 3 Kind gibts 300 Euro, ab dem 2 200 Euro.
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-hoehe.html
LG Jani
Hallo,
also bei uns in Bayern bekommt man das Landeserziehungsgeld im Anschluss ans Elterngeld. So weit ich jetzt weiß hat das nichts mit KITA/Krippe zu tun. Ich denke, dass du das jetzt mit dem Betreuungsgeld verwechselst.
LG, Nicki mit Stefan (*01.06.07), Zoey (*12.02.09) und Bauchmaus (25. SSW)
Du verwechselst das Landeserziehungsgeld mit dem Betreuungsgeld.
In einigen Bundesländern (Bayern, Sachsen) erhält man im Anschluß an das Erziehungsgeld das sogenannte Landeserziehungsgeld, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind.
http://www.familie.sachsen.de/86.html
Grüsse
Hallo!
Hab dir mal das hier aus deinem Link kopiert:
"Wenn Sie für das Kind einen Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beanspruchen, ist das Landeserziehungsgeld in aller Regel ausgeschlossen."
Alles andere wäre auch sinnfrei. Wofür soll es Geld geben, wenn das Kind in eine Einrichtung gebracht wird und man wieder Geld verdient.
Eine andere Stelle aus deinem Link:
"Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und z. B. die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten. Eine vergleichbare familienfördernde Leistung wird außer in Sachsen nur in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen gewährt. "
Liebe Grüße!
Danke, sehr gut !
Ich verwechsle das nicht mit dem Betreuungsgeld, ich hab sie ja selber gefragt ob sie das Betreuungsgeld meint. Und sie sagte nein, das Landeserziehungsgeld und das gibt es ja nicht in allen Bundesländern .
hi,
bei uns in Thüringen ist es so das von den Landeserziehungsgeld 100 € abgezogen werden und direkt an den KIGA gehen wenn das Kind Halbtags im Kiga ist.
Ach ja und man muß den Halbtagsplatz auch selber zahlen.
lg
Hm, also da bin ich mir jetzt auch nicht so ganz sicher.
Ich habe das damals auch eine Zeitlang bekommen, als wir in Bayern gewohnt haben. Bin aber grundsätzlich davon ausgegangen, dass es eben eine Grundvoraussetzung sei, dass ich das Kind, für das das Geld bezahlt wird, auch vollständig zu Hause betreue. Deine Freundin lässt sich ja jetzt im Prinzip die Kita-Stelle vom Land bezahlen.
So würde ich das ja auch hier rauslesen:
"Wenn Sie für das Kind einen Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beanspruchen, ist das Landeserziehungsgeld in aller Regel ausgeschlossen."
Also ich würde mich da wohl noch mal kundig machen. Nicht dass deine Freundin nachher Probleme bekommt und was zurückzahlen muss.
LG
Huhu.sorry,hab ne kurze frage:du beantragst 24 monate elterngeld,gehst aber nach 12 monaten wieder arbeiten??hab ich das richtig verstanden?wird dann dein gehalt nicht angerechnet?
danke
lg
da steht aber in den link wenn das kind in einen saatlich geförderten ki.ga geht fällt dieses l-erziehungsgelg weck.
ach so und in der elternzeit darf man bis zu 15h anrechnungsfrei,wöchentlich arbeiten.
ich glaube das fragte wer hier.