Frage zum Elterngeldantrag

Hallo,

habe nun noch wenige Tage bis zum ET und dachte mir ich fülle den Kindergeld und Elterngeldantrag aus. Nun werde ich EG allein beantrag für 12 Monate und weiß nun nicht ob ich den Mindestbetrag ankreuzen muss oder Berechnung Einkommen #augen
Ich war bis Anfang Februar Angestellt und anschließend arbeitslos und habe ALG1 bekommen, was ja nicht zur Berechnung zählt? Würde ich Elterngeld aus Erwerbseinkommen ankreuzen und die merken bei der Berechnung das man unter 300€ bekommen würde, bekommt man dann automatisch den Mindestbetrag?

Vielleicht kennt sich ja einer mehr aus.#winke

LG
Paradies20 ET-11

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Du warst ja erwerbstätig.. Beim Elterngeld Antrag musst du ja die letzten 12 Monate als Nahcweise beilegen. Schummeln ist da nicht....

Und die rechnen dir das dann aus. Kommen sie auf 300 Euro, dann bekommst du das automatisch.

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Hallo,

ums schummeln geht es nicht... ich war in den letzten 12 monate erwerbstätig aber eben nicht die vollen 12, da in diesem zeitraum auch alg1 mit rein kommt. Und ich dachte sowas berechnen die dann nicht mit#kratz

Lg

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Musst die erwerbstätigkeit ankreuzen... Habe grad extra nochmal in meinem Buch nachgesehen... Das erwerbseinkommen wird genommen und die ohne erwerbseinkommenstage werden mit 0 gesetzt... Und dann % ausgerechnet. Es kann sein, dass die dann auf 300 EUro Mindest kommen, kann aber auch sein, dass du 5 Euro oder 20 Euro mehr bekommst als 300 Euro.
Mir geht es genauso wie dir...

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Ja, genau so ist es, deshalb Berechnung aus Einkommen ankreuzen, denn wenn du ohne das ALGI in den Juni 2011 bis Mai 2012 insgesamt Netto mehr als 3600 Euro verdient hast, dann solltest du mehr als den Mindestbetrag bekommen!