hallo zusammen,
vielleicht habt ihr eine ahnung wie das ist. ich bin seit dem 12.07 in mutterschutz und der arbeitgeber hat hat mein juli gehalt nicht ausbezahlt weil ihm angeblich eine mitteilung von der krankenkasse fehlt aus der hervorgeht wieviel mutterschaftsgeld ich für welchen zeitraum erhalten habe. dabei ist es doch klar dass ich 13 eur pro tag erhalte und den rest eben der arbeitgeber zahlen muss. ist das rechtens dass er das einfach nicht macht nur weil ihm diese mitteilung noch fehlt?
lg lara
Arbeitgeber zahlt Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht
Ja, ist es, es gibt keine gesetzliche Vorgabe wann er den Zuschuss zahlen muss.
Evtl. hakst du einfach bei der KK nach, dann gehts evtl. etwas schneller.
die kk selbst hat bei mir über 4 wochen"gerechnet", bis was entsprechendes an den ag ging. das erste muschugeld hatte ich defacto nach 2 monaten.
ich würde auch anrufen und nachfrageb, den die kk setzt sich zuerst mit dem ag in verbindung, der widerum ebenfalls angaben machen muß, aufgrund derer die kk widerum tätig wird. vllt. hakt es ja auch bei der anderen seite?
lg v.
hallo, danke für eure antworten.
von der krankenkasse habe ich das mutterschaftsgeld bereits erhalten. da ist also alles im grünen bereich. und die krankenkasse meint so eine bescheinigung an den arbeitgeber sei nicht notwendig da der arbeitgeber ja weiß dass die krankenkasse 13 eur zahlt und er den rest halt noch überweisen muss.
Da irrt deine KK aber gewaltig.
Ich hab ehrlich gesagt auch keine Ahnung wie die darauf kommen.
Habe letzte Woche mit meiner KK telefoniert, und die haben klar gesagt, dass sie von mir diesen Bescheid der FA bekommen, und sich dann mit meinem Arbeitgeber in Kontakt setzen, damit der klar weiß wieviel ich von denen bekomme und was der AG zuzahlen müsste.
Also MUSS deine KK sich mit dem AG in Kontakt setzen...
LG Svenja (33+0)
Hallo lara,
Ich kann dir nicht wirklich helfen, da ich mit meinem ersten Kind schwanger bin und selbst keine ahnung habe.
ich habe aber mal gegoogelt.
schau einfach mal nach ob es dir Hilft.
http://www.elternzeit-elterngeld.de/information-mutterschutz-mutterschaftsgeld-berechnung.htm
LG ma-12 (31.ssw)