hallo alle zusammen,
ich habe mal eine frage. und zwar kann ein beschäftigungsverbot auch rückwirkend ausgestellt werden?
z.b. wenn man schon 4 wochen krankgeschrieben ist und dann im krankenhaus liegt ... weil der AG müsste ja nur 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten und danach Krankengeld.
Es wurde aber schon vor der Einlieferung (Komplikationen in der Schwangerschaft) in die Klinik über ein Beschäftigungsverbot gesprochen.
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
lg butti27
beschäftigungsverbot rückwirkend
Wie lange bist Du denn jetzt schon krank geschrieben?
4 Wochen ..
aber zwischendurch immer mal wieder .. insgesamt so ca. 10 wochen
Das kann ich mir nicht vorstellen! Hab das "Problem" mit meiner AU gehabt, hatte am 9.7 IVF OP, sollte dann ne AU bekommen, hatte aber Urlaub und hab mich nicht weiter drum gekümmert. Als ich dann am 15.7 Schwanger war meinte mein Arzt AU verlängern und ich ne hab noch keine. Er mich Rückwirkend zum 9,7 AU geschrieben und mein Arbeitgeber meinte das geht nicht. Hat die AU jetzt erst ab 25.7 akzeptiert und auch die Krankenkasse sagt mehr als 2 max 3 Tage kann man nicht rückwirkend AU schreiben, denke das ist mir nem Arbeitsverbot genauso.
Alles gute für die Schwangerschaft