Huhu,
meine Frage steht ja schon oben.
Bin in der 7. Woche (6+6) und wollte es meinem Chef eigentlich noch nicht so früh sagen. Mir ging es letzte Woche aber nicht so gut. Mir war/ist ständig schlecht und ich bin so unglaublich müde und er (sowieso voll der A...) wollte mir mehr Arbeit aufbrummen. Muss dazu sagen, dass ich vor 1,5 Jahren auf diese Stelle gwechselt bin, weil sie höher bewertet ist, als meine alte. Seitdem vertröstet er mich mit fadenscheinigen Ausreden und als Beamtin hab ich leider kein Recht auf die Beförderung. Er will dass ich immer noch mehr arbeite (arbeite an drei Tagen in der Wochen schon mind. 10-11 Stunden und oft noch dazu abends und am Wochenende) und kommt einem mit nichts entgegen. Komme mir sehr ausgenutzt vor.
Dann hab ich es eben gesagt und ihn drum gebeten, es noch für sich zu behalten. Ich habe ihn dann drauf angesprochen, was wir tun können, weil ich mind. einmal pro Woche abends Sitzungstermine habe, die länger als 20.00 Uhr gehen (ich will mich nicht um die Arbeit drücken, aber ich bin so unglaublich müde, dass ich fast schon um acht ins Bett muss und besonders abends ist mir übel). Er meinte dann erst, dass das eh nicht stimmt, dass ich nach 20.00 Uhr nicht mehr arbeiten darf und er prüft das auch erst, wenn ich es offiziell mache. Aber eigentlich gilt doch das Mutterschutzgesetz ab dem Zeitpunkt, wenn es ihm bekannt ist, oder???
Was soll ich denn jetzt tun?
LG Lin
Was wenn AG sich nicht an Mutterschutz hält?
der mutterschutz gilt ab mündlicher bekanntgabe an den AG. theoretisch muss er sich dann sofort an den muschu halten.
spreche aus erfahrung und finde es schrecklich traurig das es viele AG gibt denen das relativ egal ist. mein AG hat sich auch nicht daran gehalten.
was ich dir empfehlen kann ist das gewerbeaufsichtsamt anzurufen und nachzufragen wie du das handhaben sollst. die sind dort super nett und werden dir auch wahrscheinlich gleich mitteilen das sie sofern sich der AG nicht an den muschu hält sich darum kümmern werden. ist halt doof für dich da dann der AG weiß das du dich bereits mit dem amt auseinandergesetzt hast.
bei mir lief es dann darauf hinaus das ich ein BV vom Gewerbeaufsichtsamt bekommen habe.
aber nachfragen und informieren kostet ja nichts :)
drück dir die daumen
Danke.
Ja das mit der Aufsicht hatte mir meine FÄ auch schon gesagt. Blöd ist nur, dass das bei einem Bürgermeister das Regierungspräsidium ist und er mit dem oft zu tun hat. aber vermutlich ist das eine andere Abteilung.
Ich finde es einfach nur schrecklich, wie man so sein kann, aber ehrlich gesagt hab ich bei dem auch nichts anderes erwartet
Hallo.
Klar gilt das ab dem Tag, an dem Du es ihm sagst. Er kann ein Attest von Dir verlangen, muss sich aber ab sofort ans Mutterschutzgesetz halten.
Ich habs meiner Chefin auch gleich gesagt und habe klipp und klar gesagt, dass ich diese und jene Patienten nicht mehr behandeln werde.
Du musst Dir das Mutterschutzgesetz in Schriftform besorgen und ihm das vorlegen. Er MUSS sich daran halten. Er hat keine andere Wahl. Ich weiß nicht genau, wie lange Du abends arbeiten darfst, weil das bei mir nicht relevant war, aber auch die vielen Überstunden darfst Du nicht mehr machen.
Du musst Dich da echt durchsetzen.
Ich wünsch Dir viel Glück und eine schöne Schwangerschaft.
Naja, wenn dein Chef Bescheid weiß und er sich an die Mutterschutzregelungen halten soll, dann bleibt dir fast nichts anderes übrig, als es offiziell zu machen.
Wie soll er denn sonst deinen KollegInnen erklären, warum für dich auf einmal Sonderrechte gelten...
Ging mir nicht anders.
Und was die Arbeit nach 20Uhr angeht könnte dein Chef eventuell recht haben.
Da es sich nicht um die tägliche Arbeitszeit handelt und es vermutlich nicht bis spät in die Nacht dauert, könnte es ja sein, dass er bereits eine Genehmigung vom Gewerbeamt hat.
Dieses kann nämlich in Ausnahmefällen das Arbeitsverbot nach 20h aufheben.
In der Gastronomie z.B. ist es generell erlaubt...
Ich bin Beamtin in einem Rathaus und die Abendtermine sind Sitzungen des Gemeinderats und die kann auch jemand ander protokollieren. Ich denke nicht, dass deshalb das Arbeitsverbot aufgehoben werden wird. Zumal ich dadurch immer über die 8,5 Stunden maximale Arbeitszeit komme. Meistens werden es an den Tagen so 12-14 Stunden.
Das er mich nicht anders behandlen kann als die anderen, wenn die von nichts wissen, leuchtet mir ein. Hab in zwei Wochen den nächsten FÄ-Termin. Bin dann in der 10. SSW und werde es dann offiziell machen. Bis dahin habe ich eine Sitzung, die werde ich schon irgendwie rumkriegen. Und dann bin ich mal gespannt.
Danke für deine Antwort!
Hallo,
also mir hat mein Chef gleich gesagt: keine Ü-Stunden mehr, gell? aber er hat sich ja auch mit mir gefreut...
hab im Netz das hier dazu gefunden:
Quelle: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=6416&lid=DE&bid=BAS&
Der § 8 des Mutterschutzgesetzes - MuSchG regelt die Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen, die unter die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes fallen.
Zu Überstunden dürfen sie nicht herangezogen werden, wenn die Mehrarbeit folgende Grenzen übersteigt:
- Frauen unter 18 Jahren: über 8 Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche
- Frauen von mindestens 18 Jahren oder älter: über 8 1/2 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche.
Die Sonntage werden bei der Ermittlung der geleisteten Doppelwochenstunden mit eingerechnet. Eine Rufbereitschaft ist ebenfalls in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht zulässig.
Grundsätzlich dürfen Schwangere nicht in Nachtarbeit (zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr), nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Von diesen Regeln gibt es jedoch einige Abweichungen für Betriebe und Einrichtungen, welche im § 8 Mutterschutzgesetz genannt sind.
Unzulässige Mehrarbeit ist für diese Frauen jede Arbeitszeit, die 8,5 Std. täglich oder 90 Std. in der Doppelwoche überschreitet.
Unzulässige und damit strafbare Mahrarbeit liegt also nicht nur vor, wenn sowohl die höchstzulässige tägliche als auch die höchstzulässige doppelwöchige Arbeitszeit überschritten wird, sondern auch dann, wenn nur eine dieser Grenzen überschritten wird, z.B. nur die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit.
Der Begriff „Doppelwoche“ ist im MuSchG nicht definiert. Eine dem Sinn und Zweck der Vorschrift folgende Auslegung ergibt, dass hier ein Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen einschließlich der Sonntage gemeint ist.
Auf die von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angebotenen Hinweise zum Mutterschutz und zu arbeitsrechtlichen Fragen werdender Mütter weisen wir hin.
Gleichstellungsbeuaftragte, Personalrat wären wohl die Ansprechpartner.
UNd ja, sobald du ihm das gesagt hast gilt das MuSchG! Unddas gilt im Gegensatz zu dem BEEG auch für Beamten!