hallo ihr lieben kuglerinnen,
meine frage steht ja schon oben...
mein chef hat heute schon gefragt, ob ich nach dem mutterschutz wieder vorhabe gleich zu arbeiten.....
das kann er doch jetzt noch nicht fragen??!! oder??
bin ja erst in der 8SSW und hab gar keine ahnung was die zukunft bringt!
würde mich sehr über antworten freuen...
schon mal!
gruß tabea
Ab wann muss ich meinem Arbeitgeber sagen, ob ich nach dem Mutterschutz wieder komme?!
ich würde ihm da erstmal sagen das das du erstmal die schwangerschaft genießt und wartest was nach der geburt kommt.da hast du eigentlich 6 wochen zeit dich zu entscheiden,wie lange du zu hause bei deinem kind bleibst.ich hatte 3 jahre eingereicht.das muß dein chef akzeptieren.
beate
Hallo Tabea,
herzlichen Glückwunsch erst mal!
Eigentlich muß Du innerhalb der acht Wochen nach der Geburt Deines Kindes Deinem Arbeitgeber mitteilen wie lange Du die Elternzeit nehmen willst.
Da kannst Du Ihm dann auch sagen wie Du evtl. nach dieser Schutzfrist wieder arbeiten möchtest.
Dieses macht man im Mutterschutz schriftlich, aber Du kannst ja schon vorher mit ihm was mündlich vereinbaren.
Hab ich genau so gemacht und es hat wunder bar geklappt.
Alles Gute für Dich und Dein Baby
Kina
Hallo,
also ich kenn es so, dass man es 3 Monate vorher sagen sollte damit der Arbeitgeber sich darauf einstellen kann, bzgl. deinem Arbeitsplatz bzw. weiteren Arbeitsablauf!!!!!!
Gruß
Noni+36ssw
ich sag es meinem Arbeitgeber nächste Woche, allein deswegen, weil man einen Ersatz für meine Stelle suchen muss und dieser auch eingewiesen werden muss.
Ich sehe es nur fair meinem Arbeitgeber gegenüber.
ICh habe Ihn bereits vor zwei Wochen über meine Absichten informiert, ihm aber gesagt, dass ich heute ein Beratungsgespräch habe und damit genaueres sagen kann, denn derzeitig bin ich bei uns in der Beziehung der Hauptverdiener und damit fällt einiges Weg und wir möchten uns jetzt erstmal über alle möglichkeiten bezgl. Finanzen erkundigen und erst damit werde ich mich entgültig entscheiden
Hallo Tabea,
wenn ich recht informiert bin, musst Du Deinem Arbeitgeber 6 Wochen vor Deiner Rückkehr Bescheid geben.
Sprich - wenn Du direkt nach dem MS wieder arbeiten möchtest, musst Du ihn 2 Wochen nach der Geburt informieren.
Ich habe von meiner Personalabteilung ein 80-seitiges Dokument über die Elternzeit bekommen, das schicke ich Dir gerne per e-mail - falls Du Interesse hast. Das sollte sämtliche Fragen - fachmännisch - beantworten.
Schreib mich einfach per VK an.
LG
Anja (33. SSW)
Hallo, Tabea.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass alle Vereinbarungen, die vor der Geburt getroffen werden (wann und wie lange Frau nachher arbeiten geht), ungültig sind. Selbst kurz vor der Geburt kann eine Frau es kaum erahnen, wann sie arbeiten gehen kann/will. Was will dein Chef denn von dir in der 8. SSW?
Natürlich, könnte man schon was planen, das tue ich auch. Aber ich betone es immer wieder, dass ich erst probeweise für 2 Tage á 5 Stunden rauskomme und wenn meinem Kind (!) es nicht passt, bleibe ich zu Hause. Ich hab´ es schließlich auch des Kindeswillen bekommen. Da hat der Chef nichts zu entscheiden.
Liebe Grüße
Tatjana (37+4 SSW)
vielen vielen dank für eure netten antworten!
jetzt gehts mir schon viel besser!
grüßle tabea
hallo,
also hier sind ja doch recht unterschiedliche antworten gekommen!! Grundsätzlich ist es so, dass du deinem ag mitteilen mußt, wenn du nicht sofort wieder arbeiten möchtest, sondern nach dem mutterschutz in elternzeit gehen möchtest! wenn du also unmittelbar vom muschu in die elternzeit wechseln möchtest, beträgt die frist 6 wochen!also spätestens 2 wochen nach geburt muß der antrag da sein (wenn es ein normaler muschu ist)
in dem antrag muß man sich dann für 2 jahre festlegen!
man kann in der elternzeit bis zu 30 std wöchentlich arbeiten gehen! falls du das vorhast, solltest du es in dem elternzeitantrag schon mit anklingen lassen, auch wann du wieder teilzeit arbeiten möchtest! sprich vorher mit deinem ag darüber, wie er das sieht
ich werde zb die elternzeit für erstmal 2 jahre nehmen und ab dem 2. jahr 10 std die woche arbeiten gehen! (die 10 std. muß der ag aber nicht genehmigen! da gibt es eine mindesanzahl von ich glaube 15 wochenstunden glaube ich, hängt auch mir der anzahl der beschäftigten zusammen!!)
eine gute absprache mit dem ag ist immer hilfreich denke ich, aber in der 8 ssw doch etwas verfrüht!!
lg
dani