Lohn bei BV nach Elternzeit?

Hallo ihr Lieben!

Habe da mal eine Frage. Und zwar gehe ich ab Geburt 2 Jahre in Elternzeit und lass mir das Elterngeld auf die 2 Jahre splitten.

Wenn ich jetzt (mal angenommen) in der Zeit mit dem 2. schwanger werde und sehr wahrscheinlich wieder ein BV Verbot bekomm (wegen meinem Beruf), was bekomm ich dann während des BV für Geld? Bekomm ich überhaupt etwas?

Habe einen unbefristeten Vertrag und war vor meiner jetzigen Schwangerschaft Vollzeit tätig.

Danke für eure Antworten

Liebe Grüße Madeleine mit Marvin 39. SSW

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Hallo Madeleine,

ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Wenn du in Elternzeit bist und während der Elternzeit wieder schwanger wirst, dann bekommst du entweder gar kein Geld oder eben aber das gesplittene Elterngeld. Gehalt gibt es ja dann keins, wenn du eh nicht arbeitest.

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Jetzt während meines BV habe ich ja volles Gehalt bezogen und bekomm dann ja nun bald Elterngeld. Und wenn ich nach der Elternzeit schwanger werden würd, würds also nichts geben?

Gedacht hab ich mir das schon, aber bin ja trotzdem angestellt und dürfte nach den 2 Jahren Elternzeit nicht arbeiten, wenn ich schwanger wär. (bin in der amblt. Pflege und da stellt der AG ein BV aus)

Mach mir halt Gedanken, weil ich Kind 1 und Kind 2 nicht so weit auseinander haben möchte vom Alter her, aber andersrum muss man es sich auch leisten können :)

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Ok, ich glaub ich hab dich verstanden. Du meinst, wenn deine Elternzeit abgelaufen ist und du dann wieder schwanger bist, aber nicht wirklich wieder gearbeitet hast?

Das tut mir leid, da kann ich dir gar nicht helfen... Wüsste da jetzt leider auch nicht wo du das herausfinden kannst. Dann hoffe ich, dass dir hier jemand antwortet, der das weiß! :-)

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Wenn deine Elternzeit ausgelaufen ist und du dann wieder schwanger wirst bekommst du trotzdem im bv dein volles Gehalt. Du hast ja einen laufenden Vertrag.

Bei mir ist es zb so, dass ich in der Elternzeit schwanger geworden bin und auch ein bv habe. Habe bisher(weil noch in Elternzeit) natürlich nur das Elterngeld bekommen und jetzt ist die Elternzeit seit montag vorbei und ich habe ein bv und bekomme Gehalt trotz das ich nicht gearbeitet habe!

Hoffe ich konnte dir helfen.

Lg
Carolin mit Ben (10.09.11) und Prinessin inside

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Ja deine Antwort klingt sehr hilfreich!

Mein Gehalt jetzt im Beschäftigungsverbot war 1450€, dann kommen 2 Jahre Elterngeld mit 450€ und dann würd ich als Gehalt (obwohl ich nicht gearbeitet habe) wieder die 1450€ im BV erhalten?

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Wenn die Elternzeit ausgelaufen ist und du einen laufenden Vertrag hast, ja.

Mein Vertrag war leider befristet und dieser läuft am 30.09.12 aus. Bekomme also nun von 10.09-30.09 mein Gehalt von vor der SS. Men Chef darf mir aber durch das bV keinen neuen Vertrag geben. Das ist eben mein Nachteil.

Wenn du aber nun nach einem Jahr wieder schwanger wirst und du dann die komplette SS noch in Elternzeit bist bekommst du weiterhin nur die 450€(?)

Eine Freundin von mir ist auch nach 7 Monaten wieder schwanger geworden und kurz bevor sie es erfahren hat, hat sie ihre Elternzeit auf 3 Jahre verlängert. Sie würde normalerweise auch ein bv haben aber da sie ja in Elternzeit ist bekommt sie vom ag nichts. Auch kein mutterschutzgeld. Das bekommt sie nur von der Krankenkasse!

Alles verständlich? Ist immer sehr schwierig. Da ich ja keinen neuen Vertrag bekommen darf Hänge ich im oktober(bevor der Mutterschutz losgeht) in der Luft und musste ordentlich auf den Tisch hauen damit ich irgendwo gemeldet bzw den Monat kostenlos versichert bin. Keiner wollte zahlen(Arbeitsamt nicht und Krankenkasse nicht) und das nur wegen dem Bv.

Diese Behördengänge muss man leider nicht immer nachvollziehen.

Liebe Grüße

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