Hallo ihr Lieben,
mein befristeter Arbeitsvertrag endet 14 Tage vor dem errechneten Eintritt der Elternzeit.
Klar, dass ich mich für diese 2 Wochen arbeitslos melden muss. Aber was stehen mir dann für Bezüge in der Elternzeit zu?
- Mutterschaftsgeld?
- Kindergeld?
- Elterngeld?
- gibt es sonst noch was? *Help*
Ich hoffe ja, dass ich meinen Arbeitgeber überzeugen kann, dass er den Vertrag dann dennoch wenigstens für einen Monat verlängert. Ich sollte danach eigentlich einen unbefristeten Vertrag bekommen, doch wird er mir dies nun nicht mehr anbieten wenn er erfährt das ich schwanger bin - wenn doch wäre ich sehr verwundert...
Kennt sich jemand damit aus? Wie hoch sind die Bezüge denn generell?
Danke für Eure Hilfe. Es ist zwar noch etwas Zeit bis dahin, doch mach ich mir schon große Gedanken darüber.
LG
Befristetes Arbeitsverhältnis endet 14 Tage vor Mutterschutz - was steht mir zu?
Hallo,
das hatte ich auch: Mein Arbeitsverhältnis war auch befristet, endete allerdings 2 Monate vor dem Eintritt des Mutterschutzes.
Ich musste mich für die 2 Monate arbeitslos melden und bezog dafür Arbeitslosengeld (60 % des Netto der durchschnittlichen 12 Monate Verdienst)
Dann folgte das Mutterschaftsgeld, was von der Krankenkasse bezahlt und auch dort beantragt wird (ist in der Regel so hoch wie das Arbeitslosengeld, gibt aber auch bestimmte Ausnahmen).
Wenn das Baby dann da ist, bekommst Du Elterngeld (dem wird der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate zugrunde gelegt, davon bekommst Du für 12 Monate 67%, unabhängig davon ob Du das Arbeitsverhältnis noch hast oder nicht, Beantragung bei der Elterngeldstelle Jugendamt).
Kindergeld bekommst Du sowieso einkommensunabhängig, musst Du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen (184 Euro fürs erste Kind)
Ganz schön kompliziert, was??
Du kannst Dich aber auch bei der Elterngeldstelle vorab beraten lassen, die haben eine Beratungspflicht. Lohnt sich auf jeden Fall, die Anträge soweit schon mal vorher fertig zu machen. Ist ganz schön viel Papierkram. Wenn das Baby erstmal da ist, hast Du wahrscheinlich keinen Kopf mehr dafür.
Gutes Gelingen!
LG,
Saraya
Hi,
Mein befristeter Arbeitsvertrag endete 4 Tage vor dem Mutterschutz, ich hatte dann richtig Stress mit dem Arbeitsamt ( längere Geschichte ) und hab kein Arbeitslosen und auch kein Mutterschaftsgeld bekommen.
Hast du dich Fristgerecht arbeitslos gemeldet ?
Wenn ja steht dir Arbeitslosengeld und soweit ich weiß auch das nnutterschaftsgeld zu.
Elterngeld und Kindergeld steht dir aufjedenfall zu !!
Bei mir war es so, das mit dann bei der Berechnung vom Elterngeld ein Monat gefehlt hat, so dass ich halt etwas weniger Elterngeld bekommen habe.
Hoffe ich konnte dir helfen !
Lg Rosa
Hallo rosa...kannste das mal genauer erklären?? Mein arbwitsbertrag endet am 6.01.2013 und mutterschutz bwginnt am 6.12.2012 . Et ist der 17.01.
Wie is das dann mit mutteeschutzgwld. .die vom arbeitsamt meinte ich kömnteich micht arbeitslos oder arbeitssuchend melden,weil im mutterschutz ist man nicht vermiztelbar u danach beginnt ja eh die elternzeit.
Lg u danke schonmal
Bei dir wird das anders laufen, weil dein Vertrag erst im Mutterschutz ausläuft.
Mein Vertrag lief zum 31.12.2009 aus, geboren wurde meine Tochter am 24.12.2009. Bis zur Geburt habe ich normales Mutterschaftsgeld in Höhe des Gehaltes bekommen, bzw. bis zum 31.12. und danach soviel wie ich auch an Krankengeld bekommen hätte.
Danke Euch für die Antworten! Hat mir schon sehr geholfen.
Ich habe noch bis nächstes Jahr Zeit, aber das hat mich schon ganz schön beschäftigt.
Werde mal mit meinem AG reden wenn ich denen die Bescheinigung von der FÄ gebe, die ich in zwei Wochen beim Termin bekomme. Vielleicht sind die ja so nett und beschäftigen mich 2 Monate länger, dass ich da keine einbüßen habe. mhhhh
Die schnallen eh ersteinmal ab wenn ich denen das sage... ich bin bei uns so die die einfach alles macht und für alles und jeden zuständig ist... Aber gut, das lässt sich ja jetzt nicht ändern
Ab wann kann man die Formulare denn ausfüllen und sich beraten lassen?
Werde mich dann vorsorglich 3 Monate vorher schon arbeitssuchend melden unabhängig davon ob mein AG den Vertrag vielleicht kulanter Weise verlängert (glaubs ja nicht aber gut).
Danke Danke Danke für die Infos!
Wenn es ein "soziales" Unternehmen ist, entrfristen sie dich dennoch, wenn sie das eh vorhatten..
Welches Unternehmen lässt sich gerne nachsagen - wir haben sie nicht verlängert, weil sie schwanger war? Das fände ich ziemlich mies, eine hochschwangere nicht weiter zu beschäftigen. Ich finde, da sollte es ebenfalls eine Ausnahmeregelung geben. Übrigens gab es mal ein Gerichtsurteil, wo eine Frau mit mehren anderen Frauen gleichzeitig befristet eingestellt wurde. Sie wurde schwanger. alle anderen wurden übernommen. Nur sie nicht. -> Gericht legte fest, dass Sie nicht als einzige "schwangere" gehen darf und wurde dann ebenfalls entfristet.
Ich drück dir die Daumen dass alles gut wird...
Das ist ja interessant. Ich wurde zusammen mit meinem Kollegen aus dem alten Unternehmen unter de gleichen Vorraussetzungen eingestellt, dh wenn meine 2 Chefs sich nicht als totale Idioten rausstellen könnte ich ja sogar Glück haben.
Bin mal gespannt was die sagen wenn ich das denen in zwei Wochen sage, vielleicht kann ich ja da schon mit denen drüber sprechen.
Ich sag euch auf jeden Fall bescheid.
DANKE
Hallo!
Du bist nicht verpflichtet, dem AG die Schwangerschaft mitzuteilen, es sei denn, deine Tätigkeit fällt unter das MuSchu Gesetz, sprich: ist gefährlich für die Schwangerschaft.
Mein damaliger Job sollte 4 Wochen vor dem MuSchu entfristet werden. So lange habe ich meine Schwangerschaft verheimlicht. Habe einfach in den letzten 3 Wochen meinen Resturlaub genommen und immer weite Klamotten getragen. In der Firma haben sie es echt nicht bemerkt, ich war auch ganz überrascht, dass das geklappt hat.
Anschließend habe ich einen Tag lang unter dem neuen Vertrag gearbeitet und dann erst meinen AG informiert. Somit war der entfristete Vertrag rechtskräftig und ich konnte nicht mehr gekündigt werden.
Ich hatte damals keine andere Wahl, da mein Chef mich niemals entfristet hätte, wenn er von der Schwangerschaft gewusst hätte. Rein theoretisch darf er den Vertrag nicht nicht enfristen aufgrund der Schwangerschaft, aber das ist generell schwer nachzuweisen.
Ich habe mich damals bei einem Anwalt für Arbeitsrecht im Vorfeld informiert, der hat mir das alles erklärt.
Ist halt die Frage, ob du das Risiko eingehen willst, um den entfisteten Vertrag und somit auch das Mutterschutzgeld zu bekommen oder ob du mit offenen Karten spielst und hoffst, dass dein AG ein Menschenfreund ist.
Ich habe mich damals so entschieden, weil ich auch wusste, dass meinem AG kein Schaden durch diese Vorgehensweise entsteht, da er meinen Ausfall gut kompensieren konnte und das Mutterschutzgeld ja von der Krankenkasse zum großen Teil übernommen wurde.
Ich wünsche dir in jedem Fall viel Erfolg,
Kundera
Das kann ich leider nicht machen, da ich täglich 11 Stunden arbeite und meine FÄ mir jetzt schon sagte das ich das schnellstmöglich klären muss, das das einfach nicht gut ist. Bin jetzt schon immer total am Ende nach der Arbeit. Deswegen möchte Sie mir auch die Bescheinigung ausstellen. Leider kann ich ohne wichtigen Grunde meine Arbeitszeit nicht auf Normalzeit kürzen bzw ändern...
Mir bleibt nur übrig, dass er mich wirklich so gerne behalten will wie er immer behauptet.
In diesem Fall wünsche ich dir alles Gute und viel Erfolg.
Hoffen wir, dass nicht jeder Chef sein Recht zum Vorteil nutzt und du wenigstens noch das MuSchu Geld bekommst.
Liebe Grüße,
Kundera
Du musst dich auf jeden Fall drei Monate vor auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden,sonst hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld!Bin in ähnlicher Situation :)
Alles Gute!
Das mache ich auf jeden Fall!