Gekündigt, BV, ALG 1 ???

Hallöchen #winke

Ich hab mal eine Frage und hoffe auf ein paar Antworten von Mädels die sich diesbezüglich auskennen :-p

Ich arbeite in einem Cafe, bin aber seit der künstlichen Befruchtung im Juli krankgeschrieben und seit Anfang September im BV. Soweit alles kein Problem.

Nun habe ich vor 2 Wochen Bescheid bekommen das die Inhaberin das Cafe zum 31.10. schließen möchte und beim Amt für Arbeitsschutz einen Antrag gestellt hat das sie mich kündigen dürfen. Das alles wird momentan noch geprüft, es gibt noch ein zweites Cafe und es ist noch nicht abschließend geklärt ob die verbleibende 2 Inhaberin mich dahin mit übernehmen muss oder nicht. Was mir natürlich am liebsten wäre, aber die Rechtslage hat in dem Fall ja die Entscheidung.

Nun hab ich mich trotzdem schonmal informiert was ich im Fall des Falles mache. Soweit ich mich belesen habe, steht mir ALG 1 ja nicht zu weil ich durch das BV dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Habe ein absolutes BV nach §3 MuschuGe. ALG 2 werde ich wohl nicht bekommen, da mein Mann in dem Sinne "zuviel" verdient.

Also stehe ich dann komplett ohne Einkünfte da und müsste mich auch noch über meinen Mann krankenversicherern lassen.

Ich kann aber nicht von Luft und Liebe leben, also muss ich ja irgendwie zu Geld kommen.

Nun habe ich gedacht das ich erstmal trotzdem ALG 1 beantrage und garnicht von dem BV sage ODER fragen die explizit nach sowas??? Könnte man vlt das BV nachträglich abmildern indem man sich vom Gyn bescheinigen lässt das man für leichte Tätigkeiten vermittelbar ist? Aber würde der Gyn das auhc machen?

Oh man, alles verzwickt. Da soll man in der Schwangerschaft vor Arbeitsplatzverlust geschützt werden und hat nun mehr Ärger und Sorgen als vorher #schmoll

Würde mich über eure Hilfe freuen !!!

LG #klee

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Ruf mal im für dein Bundesland zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an, die können dich zu individuellen Fragen in der Mutterschutzstelle besser beraten!

Lg

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Ich denke das du trotz des bvs alg 1 bekommst, das steht dir zu, hast ja auch arbeitslosenversicherung einbezahlt.

Bei mir war es damals so, das meine ausbildung endete als ich im 6monat war, und bis zum mutterschutz hab ich alg 1 bekommen, obwohl mich ohnehin in dem zustand keiner einstellen würde und das wussten die auch beim arbeitsamt. Gelernt hab ich zahnarzthelferin und da steht man auch unterm bv.

Informiere dich bei der agentur für arbeit!

Lg Jane 24+3 ssw

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Ich habe keine Ahnung, ob Du wegen des BV wirklich kein ALG I bekommen würdest. Aber wenn Du beim Antrag bewußt etwas falsches angibst und das kommt raus, mußt Du zum einen das erhaltene Geld zurückzahlen und zum anderen könnte sogar ein Verfahren wegen Betruges auf Dich zukommen.

Wir waren mal in einer ähnlichen Situation. Mein Mann war länger als ein Jahr arbeitslos und konnte kein ALG II beantragen, weil ich zuviel verdient habe. Er mußte sich auch über mich krankenversichern lassen. Das ist das eben leider so und nicht zu ändern. Glücklicherweise waren es nur zwei Monate, die wir dann ausschließlich von meinem Gehalt gelebt haben.

LG

Swety

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Hallo

Ich hab mal nachgeschaut: http://www.arbeitsagentur.de/nn_169740/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html

Du bist übrigens verpflichtet die Agentur für Arbeit bei Antragsstellung über dein Beschäftigungsverbot aufzuklären.

Gruß

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Hallo

ich denke, dass du trotzdem ein Recht auf ALG 1 hast. Du kannst ja nichts dafür, dass du nicht arbeiten darfst, du machst das ja nicht vorsätzlich. Wenn man krank geschrieben ist bekommt man ja auch weiter ALG obwohl man in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Frag doch einfach mal beim Arbeitsamt nach.

LG

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Hallo,
du hast ein absolutes BV und nach der derzeitigen Rechtslage steht dir ALG1 sehr wohl zu. Dass derzeit die BA Revision gegen die Urteile eingelegt hat, braucht dich nicht zu stören. Denn eines ist mal ganz klar: das Geld steht dir zu! Hier wird nur gestritten, wer es zu zahlen hat. Laut Mutterschutzgesetz darf dir aufgrund deiner Schwangerschaft kein finanzieller Verlust entstehen.
Laß das BV nicht abändern. Das würde nur Ärger bringen.

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Ich weiß das die Rechtslage bei dem Thema ein wenig unstimmig ist. Wenn man schon im ALG Bezug ist und ein BV bekommt, muss die Agentur wohl weiter zahlen weil sie in dem Fall der Ersatzarbeitgeber ist.

Wenn man aber noch nicht in Bezug ist, kann man anschließend klagen und bekommt es dann nach Monaten vlt doch nachbezahlt. Das nützt mir aber im Moment nichts #schmoll

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Du bekommst das ALG1 ohne Klage. Die klagerei haben andere für dich erledigt. Jetzt gibt es das schon als interne Anweisung im Arbeitsamt.

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du bekommst im BV KEIN alg1.

wenn du alg1 beantragst, musst du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. tust du es nicht, wegem dem bv bekommt du KEIN arbeitslosengeld....

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Und wo steht das genau? Kannst du mal bitte aufhören, einer Schwangeren Angst zu machen. Eine Weisung, die an alle Arbeitsämter ging und die bis 2015 gültig ist (und die TE ist bestimmt nicht mehr so lange schwanger) besagt kanz klar, dass allen Schwangeren mit absoluter BV ALG1 zu zahlen ist (falls sie die normalen Bedingungen erfüllt). Dieses Schreiben ging raus, nachdem 2 Landessozialgerichte 2 Urteile gefällt hatten, die besagten, dass die Verfügbarkeit bei einem absoluten BV anzunehmen ist. Ja, das Arbeitsamt hat Revision eingelegt. Aber das Urteil wird wohl noch etwas auf sich warten lassen. Bis dahin sind die absoluten BV's zu zahlen...unter anderem auch das der TE.
Alles was sie tun muß, ist dem Amt zu sagen, dass sie das BV hatte. Außerdem muß sie dann ein extra Formular ausfüllen.

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Hallo,

aber stehst Du denn nur in Deinem Berufsfeld im BV? Wenn Du beispielsweise nen Schreibtischjob machen "könntest"(nur als beispiel) kann das Arbeitsamt doch nicht sagen Du bekommst nichts? Mal davon abgesehen, das Dich niemand einstellen würde... wäre Dein Wille trotzdem da.
LG

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Also in den Rechtsgrundlagen steht es so drin: Frauen, denen der AG mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde wirksam gekündigt hat, erhalten bis zum Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung ALG I bzw. ALG II, soweit sie dafür die Voraussetzungen des SGB II ödet des SGB III erfüllen. Die Tatsache der Ss steht dem Anspruch auf Leistung nicht entgegen, da auch Ss Frauen bis auf die Zeit des BV während der Schutzfrist der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen können.

In der wievielten Woche bist du denn?

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Hy ich war/bin in der selben Lage! Musste mein BV aufheben lassen damit ich vermittelbar bin:-[ echt traurig! Die chance das man vermittelt wird steht eh bei fast 0% aber sonst steht einem halt nichts zu! Du kannst dein BV auch abmildern lassen das du halt nur für bestimmt Tätigkeiten in frage kommst! Verschweigen geht gar nicht! LG