Mutterschafts- und Elterngeld trotz Arbeitslosigkeit

Hallöchen ihr Lieben,

hab mal eine Frage. Bin ja momentan im BV und da meine Firma schließt sieht es wohl so aus das ich so ca. am Dezember/ Januar arbeitslos bin. Entscheidung über eine Kündigung wird grad beim Amt für Arbeitsschutz geprüft.

So nun wird es dann so sein das ich wohl für 1,5-2,5 Monate ohne Einkommen sein werde, ab 15.2. bin ich dann im Mutterschutz.

Da es ja irgendwie nicht so eindeutig ist ob mir dann im Falle des Falle ALG 1 zusteht oder nicht ( werde es natürlich trotzdem beantrage ), rechne ich schon mal damit kein Geld zu bekommen.

Steht mir dann trotzdem Mutterschaftsgeld und Elterngeld zu?????

lg

1

schau mal hier:

http://mein-elterngeld.de/elterngeld_berechnung_ausrechnen/elterngeld_arbeitslosigkeit_arbeitslosengeld_arbeitslos_hartz_4_iv.htm

3

aber das beste wird dann wahrscheinlich sein wenn du dich Hartz 4 meldest. da du nur ALG I beziehen kannst, wenn du auch dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. und das wirst du denke ich nicht mit einem säugling

4

und hier noch zum Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit
Auch hier kommt es darauf an, ob die arbeitslose Frau bei Beginn der Schutzfrist eigenständiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Arbeitslose Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder bei beruflicher Weiterbildung gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung, den die Versicherte vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat. Das Arbeitsverhältnis darf allerdings während der Schwangerschaft nicht zulässig aufgelöst worden sein. In einem solchen Fall, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Insolvenz beantragt hat, tritt das Bundesversicherungsamt für den Arbeitgeber ein und übernimmt entsprechend den Arbeitgeberzuschuss. Die gleiche Regelung gilt bei befristet Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist endet.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/mutterschaftsgeld.htm#ixzz28nphQjfR

2

hey kleene,

also so wie es mir bekannt ist,ist es wohl so,das du,wenn du ohne einkommen bzw ohne ein beschäftigungsverhältnis bist-auch leider keinen anspruch auf mutterschaftsgeld hast.so hab ich mir das im internet und beim amt recherchiert.elterngeld kann man aber beantragen.nur weiß ich selbst auch für mich auch noch nicht so genau,ob man das trotzdem splitten kann.

ich hoffe ich konnte dir ein klein wenig helfen.

lg pieppie

5

Hallo

ich denke schon, dass dir ALG 1 zusteht. Wenn du dann ALG1 beziehst bekommst du auch Mutterschaftsgeld, das wird dann von der Krankenkasse übernommen in Höhe des ALG1, wenn ich richtig informiert bin.

Danach kannst du dann in Elternzeit gehen. Das Elterngeld sind immer 60% des Gehaltes, dass du die letzten 12 Monate verdient hast. Wenn man nicht gearbeitet hat bekommt man den Sockelbetrag von 300€.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

LG#winke

6

Aber was ist im Fall das ich kein ALG1 Anspruch habe??? Bekommt man dann auch Mutterschaftsgeld? Ich habe ja bis jetzt immer gearbeitet, also müsste ich doch auch Anspruch haben oder?

9

Also wenn du kein Anspruch auf ALG1 hast (was ich mir nicht vorstellen kann) dann müsstest du ja ALG 2 bekommen. Es kann ja nicht sein, dass du arbeitslos bist und keinerlei Anspruch auf ALG hast. Du hast ja immer gearbeitet.

Schau mal hier rein:

http://www.profamilia.de/erwachsene/eltern-sein/finanzielle-und-soziale-hilfen/mutterschutz.html

weitere Kommentare laden
7

Wenn du bv hast hast du keinen Anspruch auf alg1, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.. Aber kein Mensch bleibt hier länger ohne Geld! Geh zum Amt und lass dich beraten, zur Not würdest du sicher alg2 bekommen... Bist du verheiratet? Dann würde dein Mann für dich Aufkommen.

Ja, wirkliche Unterstützung ist hier in dem Land leider nicht so regelt und das schwangere immer abgesichert sind.

Ich Drücke dir die Daumen das alles gut geht.
Bald hast du es ja auch geschafft, dann geht es aufwärts!

8

Hallo,

Man bekommt immer Mutterschaftsgeld, egal ob man arbeitet oder kein Einkommen hat.

Die Krankenkasse zahlt 13€ pro Tag, wenn man einen Arbeitgeber hat zahlt er die Differenz damit man auf sein normals Gehalt kommt.
Hast du keinen AG bekommst du halt nur diese 13€ pro Tag von deiner Kasse.
Elterngeld bekommst du auch, wird an den letzten 12Monaten berechnet, wenn du gar kein Einkommen hast/hattest bekommst du den mindestsazt von 300€.
Wenn du mindestens 2Jahre gearbeitet hast bevor du jetzt gekündigt wirst, dann hast du auch Anspruch auf ALG1. Auch das ALG1 wird in die Elterngeldberechnung einbezogen!!!

Hoffe ich konnte helfen, hab das gerade alles selber durch, wenn du noch Fragen hast meld dich gerne!

Rita

10

Alg1 wird mit 0 angerechnet beim Elterngeld und ist somit "sinnlos"!

Und sie hat geschrieben sie hat eine bv - da steht sie dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und hat keinen Anspruch!

15

wird alg 1 wirklich mitberchnet...meiner meinung nach nicht oder???
hab alg 1 bekommen und die letzten 6 monate noch eine arbeit gefunden , denke mir werden nur die 6 monate arbeit ins elterngeldberechnet oder ??

mit dem mutterschaftsgeld stimmt aber , da bekommt man trotzem 13 pro tag ;)

lg