Urlaubsanspruch in Mutterschutz vorher verbrauchen??

Hallo,

kann mir mal jemand helfen?
Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe bzw. einen Denkfehler drin habe.

In der Mutterschutzzeit, also 14 Wochen, hat man ja trotzdem seinen Anspruch auf die Urlaubstage. Bei 2 Tagen pro Monat wären das dann 7 Urlaubstage.

Danach gehe ich in Elternzeit.

Kann ich den Urlaubsanspruch, der im Mutterschutz entsteht auch vorher noch verwenden,
so dass ich vor dem Mutterschutz noch sieben extra Tage aus dem neuen Jahr verbrauche?
Mein letzter Arbeitstag ist der 02.01.2013.

Oder stimmen die Urlaubstage nicht, weil sie durch die anschließende Elternzeit noch gekürzt werden?? #kratz

Liebe Grüße

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Ja - kommt halt drauf an, wieviel Jahresurlaub dir zusteht - das wird dann anteilig zu den "fehlenden" Monate für die in Elternzeit bist verrechnet. Aber du hast während dem MuSchu trotzdem Anspruch auf den Urlaub für die Zeit des MuSchu. Aber ob du sie vorher nehmen kannst, solltest du im Personalwesen mal nachfragen. Bei uns ist es - glaub ich so - dass man schon "neuen" Urlaub auch erst im neuen Jahr nehmen kann & nicht vorher. Aber der Urlaub geht dir ja nicht verloren - du könntest ihn z.B. nach der Elternzeit noch in Anspruch nehmen. (falls du 1 Jahr zu Hause bleibst, musst du dann nicht am 1. Geburtstag deines Kindes wieder auf Arbeit).

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Wir sind was gleich weit! #winke Mein letzter Tag ist der 28.12.12

In der ersten SS hab ich die Zeit dann nachgeholt jetzt in diesem Jahr, wo ich wieder angefangen habe. Glaub mir , das schadet auch nicht so viel Resturlaub noch zu haben mit einem Kind, dass grad in die Kita eingewöhnt wird. ;-)

Wie lang hast du denn vor zuhause zu bleiben?

Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Problem ist, da der Urlaub ja für 2013 ist. Aber das weiss ich nicht genau, sonst mal fragen beim AG , wie die sich das denken.

lg Kätzchen mit Malin und Bauchzwerg, 22+2

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#winke mal rüberwink

Antwort zum Post weiter unten ;-)

Ein schönes Bild von deinem Outing hast du.
Ich hab zwar noch nicht so viel Erfahrung, aber es sieht schon sehr eindeutig nach Junge aus.

Sieht ähnlich aus wie bei meinem letzten Outing (Junge), habe nur kein Bild davon.
4 Wochen davor war es noch ein Mädchen #baby

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hier klink ich mich mal ein. steh vor der selben frage. bin ab 10.3. in muschu und weiß nun nicht ob ich den Urlaub der mir zu steht, wären immerhin 18 Tage, davor nehmen kann.

Bin gespannt ob noch antworten kommen :)

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Ja, bei dir sollte das gehen, denn der 2013er Urlaub wird ja in 2013 genommen.

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ja so denk ich ja auch, aber meine Personaltante wollte mir nur Urlaub für Januar und Februar zugestehen. Nun diskutieren wir etwas ;)

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Nein, das sollte bei dir nicht gehen, denn du kannst nicht den 2013er Urlaub in 2012 nehmen.
Wenn du ihn erst in 2013 nehmen würdest, dann ginge es vorher, aber über die Jahresgrenze kann man nicht gehen.

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Interessant...ich gehe am 26.01.2013 in den MuSchu und könnte somit auch mal bei usnerer Perso anfragen, ob ich meinen Urlaub aus MuSchu bereits im Januar 2013 nehmen kann.

Gut zu wissen!

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Das ist auf jeden Fall möglich, ich habe am 14.01. ET und ziehe den Urlaub von 2013 vor. ABER das musst du mit deinem Arbeitgeber ausmachen! Ansonsten kriegst du den Urlaub wenn du wieder anfängst mit arbeiten.

LG Moonshine 27. SSW

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Guten Morgen,

ich habe die gleiche Frage unserer Personalabteilung gestellt.
Letzter Arbeitstag 04.12.2012 und dann "Rest"urlaub von 2013.

Laut unserer Personalabteilung darf ich die Tage auch in 2013 nehmen.

Einfach mal bei euch nachfragen.

Liebe Grüße

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Sorry, meinte natürlich, ich darf die in 2012 noch nehmen...

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Hallo,

prinzipiell kann man den zustehenden Jahresurlaub vor dem Mutterschutz schon nehmen, aber das gilt nur für den Urlaub für das jeweilige Jahr, sprich jetzt für 2012. Alles was zum Jahresurlaub 2013 gehört, kannst du nur mitnehmen bis nach der Elternzeit.

Meine Freundin zum Beispiel hat Termin 17.01, also einen Urlaubsanspruch bis Ende März, vor dem Mutterschutz nehmen darf sie aber nur den Urlaub aus 2012, der Urlaub für Januar-März bleibt stehen, bis sie aus der Elternzeit wiederkommt. Den könnte sie dann theoretisch direkt im Anschluss daran nehmen.

Ich hatte Termin 28. Mai bei meinem Sohn, also einen Urlaubsanspruch bis Ende Juli. Da ich Mitte April in Mutterschutz bin, konnte ich den kompletten Urlaub vorher nehmen, war also schon im März irgendwann zuhause ;-)

LG Simone