Zahlt Arbeitsamt Elterngeld?

Hallo Zusammen,

ich bin derzeit noch in Elternzeit, das dritte Jahr!
Allerdings bin ich nun wieder schwanger!
Werde auch von daher nicht mehr auf meine Arbeitsstelle zurückkehren!

Nun erzählte mir eine Freundin, ich wuerde dennoch Arbeitslosengeld bekommen! Sprich, für die Zeit des Mutterschutzes und die Zeit danach! #kratz

Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt einem fürs Zuhausebleiben auch noch ein Geld bezahlt?! Meine ich habe gehört dass man dem Arbeitsamt mind 15 Std die Woche zur Verfügung stehen muss!

Kann und will wenn unser Baby da ist vorerst nicht arbeiten gehen! Denn ich habe noch eine Tochter von zwei Jahren und noch einen Hund zu versorgen!

LG osterhase

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Hey,

also soweit ich weiß, müsstest Du ab dem dritten Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten gehen, wenn Du bis dahin Arbeitslosengeld bezogen hast. Denn bei einem Kind ab 3 Jahren wird angenommen, dass es in den Kiga gehen kann und die Mutter dann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht. Wenn Du schwanger bist, stehst Du dem Arbeitsmarkt im Grunde auch zur Verfügung, aber eben unter den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.

Das Arbeitsamt ist aber auch nicht der richtige Ansprechpartner für Elterngeld, dafür gibt es eine extra Elterngeldstelle.
Ich habe die Formulierung deiner Frage auch nicht so ganz genau verstanden. Vielleicht hat dir meine Antwort ja schon geholfen, ansonsten frag doch nochmal etwas genauer nach, dann versuch ich dir zu antworten! :-)

Alles Liebe,
denalane

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Hallo

ich kann dir dazu nur sagen das meine Tochter im September 3 Jahre alt wurde und ich seitdem Arbeitslosengeld beziehe obwohl ich schwanger bin und im März entbinden werde. Die Dame auf dem Arbeitsamt hat gesagt ich stehe dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung aber eben mit Einschränkungen wegen dem Mutterschutzgesetz. Sprich ich bin vermittelbar bis zum Mutterschutz.

Dieses Mutterschutzgeld 6Wochen vor und 8 Wochen nach der Gebrt bekommst du allerdings nur wenn du gearbeitet hast.
LG Symera

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Unsinn, du bekommst die 6 WOchen vor und die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der KK in Höhe des ALGI!

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Was hat denn das Arbeitsamt mit dir zu tun?
Wann endet deine Elternzeit? UNd wann beginnt dein Mutterschutz? Die KK zahlt Mutterschaftsgeld, Elterngeld zahlt der Staat, aber wenn du zwischen den Kindern nicht gearbeitet hast, dann nur 300 Euro und bis zum 3. Geburtstag 75 Euro Geschwisterbonus.