Huhu!
Kennt sich da wer aus?
Es wird bei mir so sein, dass mein Mutterschutz ziemlich genau mit dem Beginn der Sommerferien endet. Nun möchte ich natürlich gerne den Monat der Sommerferien noch meine vollen Bezüge bekommen. Kann ich die Elternzeit auch erst nach Ende der Ferien beginnen lassen? (Ich weiß, dass sich dadurch die Länge des Bezugsraumes nicht ändert. Ich möchte wieder arbeiten, wenn Baby ein Jahr wird.) Zweite Frage: muss der Mutterschutz zum 1. eines Monats beginnen?
Danke!!!
Muss Elternzeit direkt nach Mutterschutz genommen werden?
Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor errechneten ET, da kannst du dir nichts aussuchen.
Und nach der Geburt läuft der MuSchu 8 Wochen, egal ob das Baby vor oder nach ET geboren wird.
Wie das mit Elternzeit aussieht weiß ich nicht
Danke, dass du dir die Mühe machst zu antworten. Leider war das überhaupt nicht die Frage. Mir isz völlig klar, dass der Mutterschutz sich nach dem Entbindungstermin richtet. mir geht es doch um die Elternzeit! Habe ich mich so missverständlich ausgedrückt?
Jemand anders vielleicht???
"Zweite Frage: muss der Mutterschutz zum 1. eines Monats beginnen?"
Hab nur darauf geantwortet ,Sorry ....
Ups!!! Sorry! Da soll natürlich Elternzeit stehen! Komme schon ganz durcheinander, mein Fehler. Entschuldige!
Nein! Das wäre ja unlogisch! Nach dem Mutterschutz beginnt direkt die elternzeit, außer natürlich du gehst nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeiten.
Ob du dir das aussuchen kannst wann du in elternzeit gehst weiß ich allerdings nicht.
Ja, ich tue dann ja quasi so als arbeite ich nur dass da eben gerade Ferien sind und ich "leider" ja nicht richtig arbeiten kann da (bin Lehrerin). Mein Gehalt ist natürlich viel höher als das Elterngeld, deswegen würde ich es eben gerne den Monat noch mitnehmen.
Elternzeit beginnt soweit ich weiß mit dem Tag der Geburt und überschneidet sich mit dem Mutterschutz.
DAs wäre ja noch schöner. Nein, tut es nicht und vor allem nciht automatisch!
Hi!
Also, erst mal zur zweiten Frage: ElternZEIT kann man tagesgenau nehmen, sie ist weder an das Geburtsdatum noch an den 1. gebunden.
Zur ersten Frage kann ich dir leider nichts genaues sagen. Entscheidend ist ja, in welchem Zeitraum ElternGELD gezahlt, denn ElternZEIT kannst du ja bis zu drei Jahren nehmen.
ElternGELD wird nur in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes gezahlt, und die Elterngeldmonate beginnen immer mit dem Geburtstagesdatum des Kindes, also wenn es am 10. kommt, beginnen die Elterngeldmonate auch immer mit dem 10. Schau mal hier http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=76746.html
Mir ist anhand des Textes nicht klar geworden, ob man die Bezugsmonate innerhalb dieser 14 Monate beliebig beginnen lassen kann. Ich würde da einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen.
LG
Christiane (auch Lehrerin, aber mein Zwerg kam im Februar, deshalb ist mir so eine Variante gar nicht in den Sinn gekommen )
Ja, man kann die Elternzeit beliebig beginnen, aber es gibt für Lehrer in einigen Bundesländern dazu Ausnahmeregelungen.
Ah, ok, guter Hinweis
Ich nochmal, vielleicht findest du hier was du suchst:
http://www.lehrerforen.de/index.php?page=Thread&threadID=33271
Ich vermute in einigen BUnesländern würde das Probleme damit geben.
Danke euch allen für die Hilfe!
Du richtig schlau bin ich nun noch nicht, aber ihr habt mir neue Hinweise und Denkanstöße gegeben!