Hallo zusammen,
könnte mich gerade so aufregen über meine Firma
Laut Gesetz und meines Anwaltes hätte ich trotz BV Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Das steht zwar nicht im Arbeitsvertrag aber mein Anwalt meinte, wenn alle anderen auch Weihnachtsgeld bekommen habe ich auch ein recht drauf.
So, jetzt bekomme ich gerade meine Abrechnung und.... NIX!!!
Habe direkt bei meinen Kollegen angerufen und die haben Weihnachtsgeld bekommen.
Finde es sehr ungerecht. Sie hätten mir doch zumindest bis zu dem Monat wo ich BV bekommen habe, auch Weihnachtsgeld geben können. Wäre zwar ohnehin insgesamt nur 300 Euro gewesen (pro Jahr) aber Geld ist Geld.
Die haben mich schon verarscht was meinen Urlaub für dieses Jahr betrifft. Im Mutterschutzgesetz steht, dass man trotz BV vollen Anspruch auf den Urlaub hat. Meine Firma ist aber der Meinung dass ich nur Urlaub bis zum BV habe.
Was soll ich jetzt machen wegen dem Weihnachtsgeld? Soll ich das so hinnehmen oder mal in der Firma anrufen???
BV und kein Weihnachtsgeld
ich würd anrufan und mal nachfragen..
bin auch im BV und mein weihnachtsgeld ist drauf.
zur not lässte halt den anwalt nachfragen.. das zieht meistens noch schneller ;)
würde selbst beim chef anrufen und nach fragen und dann eventuell dem anwalt bescheid geben das er nach hackt auch wegen dem urlaub lass dir nichts gefallen
Zahlt beim BV nicht sowieso die KK?
Dann könnte es deienm Chef doch egal sein!
Ich würde da sofort anrufen!
Das BV und selbst der MuSchu gehören zur Betriebszugehörigkeit.
Ich bin jetzt seit 3Wochen schon in der Elternzeit und habe volles Weihnachtsgeld bekommen!
Wie lange bist du schon in der Firma? Grundsätzlich ist Weihnachtsgeld ja freiwillig, aber wenn es ne große Firma ist und du es immer bekommen hast und alle anderen jetzt auch, dürfen sie dir dieses Jahr nicht einfach nix zahlen.
Kläre es erstmal auf die ruhige Art. Gibts nen Betriebsrat, ne Personalabteilung? Nicht gleich mit Anwalt drohen!
Hey ich habe auch BV und kein Weihnachtsgeld bekommen
Ich bin voll sauer und traurig !!!!!!!!! SCHEIß ARBEIT !!!!!!!!!
LG
Urlaubsanspruch hast du das ganze BV durch Und bis zum Ende der MuSchuFrist. Also bis 8 Wochen nach der Geburt. Das steht im mutterschutzgesetz:
Urlaubsanspruch
Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.
Allerdings gibts da glaub ich ne Klausel, dass man nur den Mindesurlaubsansprung von 24 Kalendertagen im Jahr hat..und das dann halt anteilig. Kann dir aber nicht sagen b das so stimmt...man muss den Urlaub dann aber eigentlich im Folgejahr nehmen....weiß nicht wie das ist wenn man da noch in EZ ist.
Und durch das BV darf dir finanziell kein Nachteil entstehen. Also erkundigen!!!