BV und Weihnachtsgeld...bin grad richtig sauer!!!!!!!!!

Hallo,

muß gerade etwas Dampf ablassen. Bin seit Oktober im BV und hab heute mein Gehalt mit Weihnachtsgeld bekommen.

Dachte mir gleich ist weniger als letztes Jahr, und siehe da, er ha´s tatsächlich runtergerechnet.

Ich dachte ich habe Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld wie alle anderen auch.

Noch dazu habe ich heute erfahren was meine Arbeitskollegin verdient ( gleiche Position ) und ich finde ohne überheblich zu klingen, wir leisten gleiche Arbeit bzw. ich habe wirklich mehr gemacht, da bekommt sie tatsächlich 10 % mehr als ich, und steht gerade in Gehaltsverhandlungen um noch mal 10 % mehr.

Was soll ich nun machen, es geht immerhin um 400 Euro Weihnachtsgeld mehr!!!!!!

Sorry ist lang geworden!!!!!!!!

LG

1

da wirst du nicht viel machen können. Weihnachtsgeld ist ne freiwillige zahlung. lg

9

Hallo,
das stimmt nur zum Teil. Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre in Folge, kann er nicht einfach im vierten Jahr gar nichts zahlen (Stichwort "Betriebliche Übung").
Ich weiß allerdings nicht, wie sich diese betriebliche Übung auf die Höhe der Zahlung in den verschiedenen Jahren auswirkt, ob die dann auch immer gleich sein muss oder variieren kann.

LG
Kristina

2

Ja, da muss ich meiner Vorschreiberin leide Recht geben!!

LG

13

Unsinn, wenn alle welches bekommen, bekommt sie es auch und BV zählt wie Arbeitszeit, da darf man nicht kürzen für!

3

Huhu.ja,das ist ärgerlich.was steht denn in deinen arbeitsvertrag?ich bin ab 01.12. in mutterschutz und der bonus für das gesamte jahr wird im jan/feb. ausgezahlt.da in meinem vertrag steht dass das eine freiweillige sonderzahlung ist,gehe ich davon aus,dass ich diese sonderzahlung auch nich t bekomme.:-(ist echt blöd und gemein,aber ich kanns net ändern. schön ist auch dass ich den gesamten nov.daheim war und meinen resturlaub genommen habe und ich für den gesamten monat das frühstück mitbezahlen durfte.begründung:wenn man zwei wochen urlaub hat wird das ja auch nicht nur anteillig berechnet...
lg
susan

4

Ich hab grad etwas gegoogelt und das hier gefunden:

Was ist mit Sonderzahlungen, hat man Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?

Schwangeren darf kein finanzieller Nachteil im Beschäftigungsverbot widerfahren. Auch wenn sich das 13. Monatsgehalt als zusätzlicher Teil der Vergütung nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet, ist diese Sonderzahlung auch für Zeiten zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regeln das Einkommen weiter zahlen muss. Die Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen der Schwangeren also zu.

Ich werd ihn darauf ansprechen, mehr als nein sagen kann er nicht....bin einfach nur enttäuscht!!!!!!!!!!!

5

Also, auch wenn im Vertrag steht dass es eine freiwillige Sonderzahlung ist hast du Rechte!

Wenn dein Arbeitgeber in 3 hintereinanderfolgenden Jahren das Weihnachtsgeld gezahlt hat gilt dies als eine feste Vereinbarung. D.H. Dir steht das Weihnachtsgeld zu! #winke

7

Aber das mit der betrieblichen Übung zählt nur, wenn der AG das nicht macht, was sich inzwischen bei den meisten rumgesprochen hat: mit jeder Zahlung, jedes Jahr wieder, auszuschließen, dass sich daraus irgend etwas für die Zukunft ableiten lässt.

Der AG hat durchaus Möglichkeiten eine betriebliche Übung zu verhindern.

Mir steht mein Bonus nicht zu, auch wenn es in den letzten 15 Jahren jedes Jahr einen gab. Und ich schon davon ausgehe, dass es dabei bleibt - einklagen könnte ich ihn nicht (aber unser AG wäre auch nicht so blöd, eine Kündigungswelle in Kauf zu nehmen - die meisten würden mit offenen Armen bei der Konkurenz eingestellt werden...).

6

Hi,
ich bin juristischer Laie, vermute aber, dass deine Möglichkeiten davon abhängen, ob der AG zur Zahlung vom Weihnachtsgeld verpflichtet ist oder ob es eine freiwillige Leistung ist.

Er kann natürlich dazu verpflichtet sein. Es kann sich z.B. aus dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag eine Verpflichtung ergeben oder aus betrieblicher Übung, weil er es die letzten 3 Jahre auch gezahlt hat ohne dabei auszuschließen, dass daraus keine Ansprüche für die Zukunft entstehen.

Wenn er zur Zahlung verpflichtet ist ist die Höhe ja wohl auch definiert. Da aus einem BV für die Mitarbeiterin keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen denke ich, dass du in dem Fall durchaus Chancen hättest.

Wenn es eine freiwillige Leistung ist, die aber alle erhalten haben kann ich mir vorstellen, dass auch hier ein anspruch besteht - weil dir eben keine Nachteile entstehen dürfen durch das BV und du eben ungleich behandelt wurdest.

Ich denke, das sinnvollste wäre es, sich an den Betriebsrat zu wenden und da nachzufragen. Das wäre zumindest mein Ansprechpartner bei meinem AG für solche Fragen.

Deine Kollegin konnte sich und/oder ihre Leistungen offenbar besser verkaufen als du :-). Das passiert immer wieder im Berufsleben...wenn du wieder einsteigst und die Leistung nach wie vor stimmt probier halt, dein Gehalt neu zu verhandeln. Mir wäre neu (aber ich lasse mich gerne belehren), dass es irgendeine Verpflichtung eines Arbeitgebers dazu gibt, für die gleiche Arbeit das gleiche Geld zu zahlen...außerdem sind "Leistungen" bisweilen nur schwer objektiv zu beurteilen. Vielleicht sieht er die Leistungen deiner Kollegin warum auch immer als mehr wert an. Oder ist sie vielleicht einfach schon länger da? Auch Dienstzeiten spielen bisweilen ins Gehalt ein. Und bei meinem AG waren z.B. auch die Einstiegsgehälter vor ein paar Jahren höher als sie es jetzt sind...abgesehen davon, dass die Einschätzung der Leistung durch Vorgesetzte beim Gehalt eine große Rolle spielt kann auch das die Ursache dafür sein, dass sich bei uns zwei Leute mit ähnlichem Aufgabengebiet, ähnlichen Qualifikationen und guten Leistungen auf dem gleichen Level mit verschiedenen Gehältern finden. Jetzt während eines BVs in Gehaltsverhandlungen einzusteigen ist natürlich relativ schwierig...das wäre wohl etwas was bis zum Wiedereinstieg warten muss.

Viele grüße
miau2

8

#winke
Sofern du das Weihnachtsgeld mind. 3 mal bezogen hast, hast du auch weiterhin Anspruch darauf. Das nennt man Gewohnheitsrecht. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es eine freiwillige Leistung ist.

10

Das hab ich gefunden:
Arbeitgeber haben ihren Mitarbeiterinnen, die sich im Mutterschutz vor und nach der Entbindung befinden, sowie während der sich anschließenden Elternzeit Weihnachtsgeld zu zahlen. Für die Zeit des Elterngeldbezuges kann dieser Anspruch allerdings per Arbeitsvertrag eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Weihnachtsgratifikation vom Arbeitgeber freiwillig und unter dem Vorbehalt jederzeitiger Einstellung gezahlt wird. Zahlt er die Gratifikation aus, so darf er nicht einzelne Gruppen seiner Belegschaft von der Vergünstigung ausnehmen

Was allerdings das Gehalt Deiner Kollegin angeht so würde ich sagen, hat Sie scheinbar einfach das bessere Verhandlungsgeschick.....Eigentlich sind das auch vertrauliche Informationen....

11

Sorry, verstehe ich nicht.

Du bist nicht da und leistest nichts, er muss dich dennoch weiterbezahlen und nun jammerst du rum weil du weniger -freiwilliges- Weihnachtsgeld bekommen hast!?

DAS ist jammern auf hohem Niveau...

14

Was ist das denn für ein Kommentar.

Ihr steht Geld zu und das möchte sie haben!
Ihr darf kein Nachteil entstehen!

15

Der Arbeitgeber bekommt das Geld zurück!!! Er hat also überhaupt keine Einbußen

Klingt ja bald etwas neidisch!?

weiteren Kommentar laden