Hallöchen, ich hab mal ein paar wichtige Fragen zum oben genannten Thema. Momentan bin ich noch in einem Arbeitsverhältniss unbefristet angestellt. Ich bin in der 24 Woche schwanger und seit September im Beschäftigungsverbot. Nun ist es so das der Betrieb in dem ich angestellt bin zum 31.10. geschlossen hat und die zuständige GBR sich zum 31.12. auflöst. Bei der Behörde für Soziales und Arbeitsschutz wurde schon im September um Zustimmung meiner Kündigung gebeten. In Absprache mit der Behörde, der RÄ meiner Arbeitgeberinnen und mir wurde sich geeinigt das wir die entspr. Prüfungen langsam angehen, damit ich noch so lange wie möglich Geld bekomme. Da ich unter Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann, wäre der nächstmögliche Zeitpunkt der 31.1.2013. Nun habe ich heute mit der Dame vom Amt für Soziales telefoniert und sie meinte eben das der Fall jetzt in den nächsten 2 Wochen abgeschlossen wird und ich dann zu Ende Januar meine Kündigung bekommen werde. Nun stellen sich mir mehrere Fragen: 1. wenn sich die GBR zu Ende Dezember 2012 auflöst, bekomme ich dann überhaupt im Januar noch Geld? 2. mein Mutterschutz beginnt am 15.2.2013, ich wäre dann also 2 Wochen arbeitslos. Muss ich mich für den Zeitraum noch arbeitslos melden? 3. bekomme ich normal Mutterschaftsgeld auch wenn ich mich die 2 Wochen nicht arbeitslos melden sollte? Und wenn ja, in welcher Höhe? Habe folgenden Eintrag im Internet gelesen, weiß aber nicht ob der bei mir greift: Ja, Frauen erhalten Mutterschaftsgeld, auch wenn ihnen in der Schwangerschaft mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gekündigt wurde (§ 13 Abs. 1 MuSchG). Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen, bei der sie versichert sind. Dort erhalten sie auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 14 Abs. 2 MuSchG), den sie bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber erhalten hätten (§ 14 Abs. 1 MuSchG). In den 2 Wochen zwischen Kündigungszeitpunkt und Mutterschutzbeginn wäre ich ja noch nachversichert bei meiner KK oder? Dann würde doch der obige Auszug bei mir greifen oder? Ach mensch ist das alles kompliziert ich hoffe jemand kann mir helfen! LG
Kündigung kurz vor Mutterschutz
huhuuu
puhh wirklich kompliziert!
ich kann dir nur die frage beantworten, was in den 2 wochen vor Mutterschutz ist. und zwar musst du dich arbeitslos melden, damit du ja versichert wirst. so war es bei mir auch zummindestens der fall. zwar waren es keine 2 wochen sondern 2 Monate.... :-P
sobald der mutterschutz anfängt, bekommst du dann das geld von der KK. wie es aussieht mit einer besonderen regelung, die du da zitiert hast.
hmm hoffe ich konnte dir helfen.
alles gute für euch!
Auf jeden Fall arbeitslos melden!
Und zwar SOFORT -nicht erst kurz vor knapp. Man muss sich melden sobald es einem bekannt ist dass man arbeitslos wird.
Erstens wegen dem Geld und -viel wichtiger- wegen der Versicherung.
Wenn dein Mann auch gesetzlich versichert ist versicherst du das Kind am besten bei ihm, ist er privat versichert nimmst du das Kind in deine Versicherung (auch wenn ihr nicht verheiratet seid...)
Du bist dann ja auch in der Elternzeit versichert, es wird in die Rentenkasse eingezahlt usw.
Natürlich musst du dich in der Zeit nicht bewerben!
Gruß
Hallo,
bei der KK des Kindes muss ich gleich mein Veto einlegen. So einfach ist das nämlich nicht. Sollte der Vater des Kindes privat versichert sein und mehr verdienen als die Ehefrau, so hat man keine Wahl zwischen privat und gesetzlich in der Familienversicherung. Dann gibt es nur privat oder freiwilllig (und somit kostenpflichtig) ber der gesetzlichen KK.
Viele Grüße
Bine
Ich denke, dass die Krankenkasse Dein Ansprechpartner Nr. 1 in diesem Sachverhalt ist. Warum?
Weil,
1. Du wg. dem Beschäftigungsverbot (vor Ende des Vertrags und über den normalen Beginn der Arbeitslosigkeit hinaus) wahrscheinlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Allerdings solltest Du Dich trotzdem arbeitssuchend melden (nicht, dass Du zu einem späteren Zeitpunkt wg. der fehlenden Meldung eine Geldstrafe bekommst. Sicher ist sicher).
2. Die Krankenkasse kann Dich ein Monat ohne Beiträge nachversichern. Allerdings solltest Du die Sache diesbezüglich nicht schleifen lassen, da in der Schwangerschaft mehrere Arzttermine wahrgenommen und gezahlt werden sollen. Sie sind nicht gerade günstig.
3. Die Krankenkasse müsste ab dem Tag nach dem letzten Lohn mit der Zahlung von Mutterschaftsgeld bzw. Krankengeld dran sein. Antrag stellen und sich einen schriftlichen Bescheid geben lassen (Top oder Flop). Denn nur mit Bescheid, kannst Du reagieren, falls falsch entschieden wurde (Widerspruch).
Ich hoffe es ist übersichtlich, was ich da geschrieben habe. Zusammengefasst:
1. Persönlich bei der Arbeitsagentur vorbei schauen und
2. Kontakt mit der Krankenkasse so schnell wie möglich aufnehmen.
Liebne Gruß
Georgie