Vollzeit oder gar nicht? - erlaubt???

Hallo zusammen,

darf der Arbeitgeber sagen: nach der Elternzeit kommen Sie entweder Vollzeit oder gar nicht. (Sprich Teilzeit nicht möglich.)

Ich glaube, das ist rechtens, oder?! Weiß das jemand?

Speziellere Frage:

Wie ist es, wenn man vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat?

Wär es dann ok, wenn man nachher die gleiche Stundenanzahl käme oder kann der AG dann trotzdem Vollzeit "verlangen"? Muss er auf die alte Stundenanzahl eingehen oder kann er mehr verlangen?

(PS: Ich weiß, dass mit dieser Aussage bezweckt werden soll, dass die Mutter gar nicht wiederkommt, weil Vollzeit in der Regel bei Müttern nicht sofort möglich ist.)

Hat jemand konkrete Infos für mich?

Lieben Dank!

gaensehaut

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Hallo du hast nach der Elternzeit nur Anspruch auf genau den Job wie vor der Elternzeit!

Sprich vorher Vollzeit dann auch nach der Elternzeit nur Vollzeit.
Und bei Teilzeit vorher auch danach nur Teilzeit mit der gleichen Stundenzahl!

LG

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Hi,

ja das ist rechtens weil dein Arbeitgeber nur verpflichtet ist, nach der Elternzeit deinen Arbeitsplatz zur verfügung zu stellen wie er zuvor auch war! Also muss er keine Halbtagsstelle anbieten.

Liebe Grüße

Nady + Schwabbelchen (6+5)

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Oft gehen die Terminologien durcheinander - meinst du schon mit Elternzeit die 3 Jahre ELternzeit oder das eine Elterngeldbezugsjahr?

Nach dem Elterngeldbezugsjahr hast du ja noch 2 Jahre Anspruch auf Elternzeit - das ist alles im Elternzeitgesetz geregelt und gut beschrieben.

Nach der 3-jährigen Elternzeit hast du einen Anschluss auf eine gleichwertige Stelle wie du sie VOR der Elternzeit hattest - also wenn du vorher Teilzeit gearbeitet hast, dann hast du Anspruch auf diese Teilzeitstelle (es sei denn der Teilzeitvertrag sei irgendwie befristet gewesen und du bist in der Elternzeit auf 'theoretische' Vollzeit hochgerutscht).

Wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast, dann auch wieder Vollzeit. Wenn der AG nicht mit sich reden lässt (meist ist dann bei einer Reduktion auf TZ die VZ-stelle weg), dann musst du leider eine Entscheidung treffen.

Hilft dir das weiter?
Im Vertrag nachlesen und evtl Personalabteilung bzw zuständige Kammer fragen!

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'Anschluss' sollte natürlich 'Anspruch' heißen....

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Danke für die schnelle Antwort.

Ich meinte die Elternzeit im Allgemeinen - also ohne konkrete Zeitangabe. Ein Jahr oder zwei Jahre. Und dann Wiedereinstieg.

Das mit den 3 Jahren ist mir bekannt, ich war vor ein paar Jahren schon mal in Elternzeit.

Mein ursprünglicher Vertrag war Vollzeit (über 10 Jahre lang), dann war ich 2 Jahre in Elternzeit. Nach der Elternzeit hab ich erst Halbtags gearbeitet und später Dreiviertelstelle (noch aktuell).

Nächstes Jahr geh ich wieder in Elternzeit (wie lang, weiß ich noch nicht genau, ein bis zwei Jahre denk ich).
Demnach hätte ich doch danach dann wieder den Anspruch auf meine Dreiviertelstelle / 6 Stunden am Tag und der Arbeitgeber kann nicht sagen, 8 Stunden täglich oder gar nicht!?

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Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Tätigkeit auch in Teilzeit auszuüben. Es gibt allerdings Bedingungen die eingehalten werden müssen und es kommt auf die Betriebsgröße etc. an.

Schau mal hier: http://www.heise.de/resale/artikel/Teilzeitanspruch-Was-Arbeitnehmer-und-Arbeitgeber-wissen-muessen-1125178.html

LG

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#danke für den Link.

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#danke für all eure Antworten!

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Hallo,

das stimmt so nicht wie viele schreiben. Du hast das Recht auf Teilzeit auch wenn vorher Vollzeit gearbeitet wurde. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber das macht.

Eine Bekannte hat es eingeklagt und ihr Recht bekommen. Geht jetzt Teilzeit arbeiten. Will sich zwar auf Dauer was Neues suchen, aber sie wurde sogar recht freundlich begrüßt, dafür dass sie mit dem schlimmsten gerechnet hat.

LG

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DAs kommt darauf an, wie groß der Betrieb ist. In größeren Betrieben hast du ein Anrecht auf Teilzeit.
Wenn du vorher Teilzeit gearbetiet hast, kommt es darauf an, ob dein Vertrag mit der Teilzeit befristet war oder nicht. Aber der AG kann dann Teilzeit sicherlich schwieriger ablehnen.