Schwangerschaftsvorsorge Freistellung Teilzeitkraft?

Hallo Zusammen,

ich hätte mal eine Frage: Wenn ich zur Schwangerschaftsvorsorge gehe, muss mich der Arbeitgeber da auch als Teilzeitkraft freistellen? Oder muss ich die Stunden wieder reinarbeiten? Da ich zwei schulpflichtige Kinder habe ist das Reinarbeiten am Nachmittag recht schwierig...

Ich habe nämlich für die Pränetale Diagnostik nur einen Vormittagstermin bekommen. Auch ist der nicht in meinem Heimat- bzw. Arbeits-Ort. Ansonsten muss ich mir halt noch mal einen Tag Urlaub nehmen. #schmoll

Danke Euch!

Claudi

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Bin selber bis Ende des Monats noch in Teilzeit und ich werde freigestellt :-)

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Huhu,

also mein Stand ist folgender: Sobald der Ag von deiner SS weiß, muss er es dir ermöglichen die Vorsorgetermine zu besuchen. DAher musst du es nicht nachträglich aufarbeiten.

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Na dann werde ich mit ihm mal reden. :-)

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Er muss es ermöglichen, ja, aber ich glaube nicht, dass er eine TZ-Kraft freistellen muss. Sie ist ja nicht komplett während der üblcihen Praxis-Öffnungszeiten arbeiten. Ich denke, sie muss sich Urlaub nehmen. Weiß es aber nicht.

Aber wie gesagt, kann mir nicht vorstellen, dass er sie freistellne muss.

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Also schwanger ist schwanger, egal ob Teilzeit oder nicht. Mutterschutz gilt für alle. Im MushuG §16 steht "Freistellung für Untersuchungen". Da erfährste alles. LG#blume

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Aber Freistellung alleine sagt ja noch nichts über bezahlt oder unbezahlt freistellen aus.

Ich bin mir da sehr unsicher, ob das alles auf Arbeitszeit geht. Ich selbst habe das auf meine Zeit genommen. Ich selbst habe es immer so gesehen, dass er dir die Möglichkeit geben muss dort hinzugehen, ohne diese Zeit auch noch zu bezahlen.

Mag aber sein, dass ich damit falsch liege.

Lg
Hoali

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Ich habe einige Gesetzesbücher da, und ich habe nochmal nachgelesen, bevor ichs gepostet habe. Der Paragraph heisst ja "Freistellung für Untersuchungen", aber da steht ja noch mehr drin. Auch übers Entgelt. Achtung aber bei Untersuchungen, die nicht von der KK bezahlt werden, da ist die Freistellung fraglich. Guck mal hier. LG#blume
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__16.html

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hallo!
ich persönlich würde wohl meine kinder für einen nachmittag beide verabreden und dann in ruhe zu dem termin gehen. den urlaubstag würde ich lieber später nehmen, wenn's mal gar nicht anders geht.
wie es rechtlich aussieht mit freistellen - keine ahnung. aber ich würde immer versuchen, alles unter einen hut zu bekommen.
lg

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Hallo,

das mag ja hier im Falle der TE vielleicht gehen aber in unserer PräNa Praxis werden z.B. bestimmte Untersuchungen generell nur vormittags gemacht.

Dann siehts mit allem und allen gerecht schlecht aus und es ist gut, wenn man seine Rechte kennt.
Was, wie ich finde, generell nicht schadet. Man muss es ja nicht extra ausnutzen!

LG

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Der AG muss dich bezahlt freistellen!