Hallo,
wisst Ihr, ob eine Meldung ans Finanzamt erfolgt bzw. wie der Verdienst dann u.U. versteuert wird?
Meine KK sagt, das würde nirgends gemeldet. Es handele sich nicht um Verdienst im eigentlichen Sinn sondern rechtlich um eine Aufwandsentschädigung wie z.B. bei Nachbarschaftshilfe...
Man muss ja Namen und Anschrift im Antrag nennen und die Person, die ich evtl. hätte befürchtet steuerliche Nachteile und zögert deshalb.
Habt Ihr Erfahrungen?
Zur Vorgeschichte:
Ich werde wohl eine Haushaltshilfe bekommen. Grund habe ich gestern gepostet: http://www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/4092284-scheidensenkung-kennt-das-jemand-komme-grad-vom-fa-erfahrungsaustausch-bitte/25746718
In einer der vorangegangen Schwangerschaften hatte ich (aus anderem Grund) schonmal HH, allerdings durch einen Pflegedienst. Es war sehr schwierig, überhaupt jemanden zu finden, waren sehr ausgebucht und dadurch, dass ich die HH immer nur für 14 Tage verschrieben bekam (dann allerdings fortlaufend) war das ein hin&her:
- bis der Antrag von der KK bewilligt wurde gingen etliche Tage in´s Land
- der Pflegedienst hat so gut wie nie sofort jemanden verfügbar. Planung wollen sie auch erst machen, wenn Bewilligung da ist
- also konnte ich von den 14 Tagen vielleicht 5 Tage wirklich nutzen
Das macht jetzt, mit 2 Kleinkindern, wenig Sinn. Mein Mann kann auch nicht ewig zu Hause bleiben, er will bei Kind 3 erneut Elternzeit nehmen und zudem zahlt die KK den Verdienstausfall ja nur teilweise (67%).
Das geht mal für einige Tage aber nicht für Wochen.
Sonst haben wir niemanden, der regelmäßig einspringen kann.
Also, für´s Lesen und Eure Antworten
Haushaltshilfe privat beauftragen - wie ist das mit Finanzamt etc.? Erfahrungen
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Naja, eigentlich müsstest du diese Person sogar versichern, war bei uns bzw. meinem OPA so.
Wenn etwas passiert(Unfall) dann kommt es ja raus.
Dadurch können natürlich Einbußen für die Person entstehen, jenachdem was sie sonst macht(Rentner etc?).
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Hallo,
weißt Du dafür die gesetzliche Grundlage? Wer genau hat Dir das in welchem Zusammenhang gesagt?
Die KK meinte ja, es wäre eben KEIN Arbeitsverhältnis mit Versicherungs- und Meldepflicht aber näher begründen konnte die Sachbearbeiterin das auch nicht.
Danke für Deine Antwort
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Das kommt darauf an, was es für die Person ist. UNd nein, die KK zahlt den Verdienstausfall bei einer Haushaltshilfe bis zu einem bestimmten Tagessatz voll!