Ab wann zählt die Elternzeit ??

Hallo ihr lieben,

Ich hab mal ne frage, ich bin zwar erst 13.ssw aber denke schon über so manche Sachen nach, da ich kein Mensch bin, der sich auf den letzten Drücker um alles kümmert... #schein

Also mein ET wäre am 19.07.2013

Lt meinem AG habe ich noch 27 Tage Urlaub da der Urlaub bis 8 Wochen NACH der Entbindung gerechnet wird. D.h ich käme theoretisch wieder im September arbeiten, deshalb die 27 Tage...

Wenn ich nun ein Jahr EZ beantrage, zählt das Jahr dann ab ET(19.07, im Falle das Baby käme dann auch) oder erst ab September??

Wenn ich es richtig verstehe würde ich selbst ab September sagen (also 8wochen später) (ich galube solange bekommt man ja auch noch lohn vom AG) sonst würde ja andernfalls die Rechnung mit meinem Urlaub nicht stimmen?? #kratz

Hier sind doch bestimmt ganz viele Mamis die mir da weiterhelfen können?!?!

Schonmal danke für eure Antwort...#danke

#herzlich sophia

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Hallo,

also wenn nur Du die Elternzeit nehmen möchtest, beginnt diese nach Ende der Mutterschutzfrist, also 8 Wochen nach ET. Sollte Dein Partner auch Elternzeit nehmen wollen, dann kann er dies die ersten 2 Monate nach ET tun. Du bekommst in dieser Zeit ja die 13 Euro pro Kalendertag von Deiner KK und noch entsprechenden Ausgleich Deines Arbeitgebers.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen?

LG gilmoregirl#blume (38.SSW)

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Das ist nicht richtig. Die EZ beginnt ab Geburt und läuft parallel zum MuSchu. Die ersten beiden Monate nach Geburt sind immer automatisch Mütter-Monate, der Partner kann höchstens parallel dazu Ez nehmen.

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Ach so, jetzt verstehe ich, was Du meinst! Sorry, dann stimmt meine Antwort so nicht. Deinem AG gegenüber müsstest Du direkt am 1. Geburtstag Deines Kindes wieder arbeiten gehen, wenn Du 1 Jahr Elternzeit nehmen willst! Also ist hierfür ausschlaggebend der ET!

LG gilmoregirl#blume

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Hallo Sophia,

also die Elterneit fängt frühestens nach dem Mutterschutz an(wenn Du die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beantragst), also 8 Wochen nach dem ET.

Den Urlaub solltest Du dann natürlich vor dem Mutterschutz nehmen.

Liebe Grüße Corinna

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HI

wenn ET der 19.7. ist und du ein jahr nimmst ... dann geht dein AG davon aus, das du am 19.7.14 wieder zur verfügung stehst.

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Also lt. Den anderen beiden hab ich das nun so verstanden das ich dann erst ab September 2014 zu Verfügung stehe... #kratz

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nein, ein jahr = am ersten geburtstag stehst du deinem AG wieder zur verfügung

wenn du erst im september wieder gehen willst, dann musst du bei deinem AG EZ bis september beantragen (aber nicht nur ein jahr)

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D.h. Ich hab dann ja rein theoretisch 14 Monate zeit fürs Baby, statt 12 ...?!?

Ich #danke euch beiden...

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Nein, die Info ist falsch! Du hast 12 Monate ab Geburt. Siehe mein Posting oben.

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Aber wozu soviel Tage Urlaub wenn die 8 Wochen nach Entbindung auch gleichzeitig Elternzeit sind??? #kratz
Die Logik versteh ich nicht...

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Mutterschutz und Elternzeit laufen parallel. Du bekommst in den 8 Wochen dann allerdigs statt Elterngeld eben MuSchuGeld und hast für die 8 Wochen noch vollen Urlaubsanspruch. Sie gehören aber offiziell zu den 12 bzw 14 Monaten Elternzeit.

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Und wie wäre das bei 14 Monaten EZ? Kann man die einfach so beantragen oder gibt's da ne Vorraussetzung?

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also eine kleine zusammenfassung, war nämlich beim ersten kind auch so verwirrt wie du.

Mutterschutz selbst geht bis 8 wochen nach geburt, erst dann beginnt deine elternzeit. da du mutterschutz hast (wenn du arbeitest) stehen die "nur" 10 monate elterngeld somit diese elternzeit zu. Denn der mutterschutz gehört zur anrechnung. Sprich. ET 19.07? (beispiel) beantragst du ab da elternzeit. Bekommst aber erst 2 monate später ab 19.09 dein elterngeld, vorhher noch lohn und von KK.

Wärst du jetzt arbeitslos, steht dir kein mutterschutzgeld zu somit 12 monate elterngeld. vorrausgesetzt du nimmst halt nur ein jahr. Partner kann seine elternzeit unabhängig davon beantragen. Egal ob direkt bei geburt oder am ende deiner elternzeit.

Alleinerziehenden Mütter können bis 14 monate elterngeld beantragen.

Hoffe ich konnte dir helfen. LG WhiteAngel

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achso wegen urlaub, den musst du nicht vorher nehmen. Der "ruht" wärend der elternzeit und die tage kannst du anschließend noch nehmen, nach der elternzeit.

Beispiel: hast 27 tage im jahr= sind 2,25 tage/pro monat. Bis juli (ET) stehen dir dann 15,75 tage zu. Dann bist du ein jahr zuhause und kommst im JULI!!! wieder. Dann geht es die restliche zeit (aug/sep/okt/...dez)=11,25 tage. Wenn du bis juli keinen tag brauchst und kommst nächstes jahr wieder, hast du ab da deinen gesamten jahresurlaub noch. :-)

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Super danke.... Hab's gecheckt... #rofl

Jetzt ist nur die frage...
Ich hab im Jahr 36 Tage Urlaub, da sind ja 3Tage pro Monat (3X9=27)

Also das wurde ja wohl so berechnet...
So, dann geh ich ab Juli in Erlen zeit und bin ab Juli 2014 wieder verfügbar.
Da ab dann ja wieder ein neuer Urlaubs Anspruch da ist, hätte ich dann von Juli bis Dezember ungefähr 15 Tage... (Also 2014 nach der EZ) wäre das richtig?

Außer ich würde meinen Urlaub für dieses Jahr nicht komplett in Anspruch nehmen ne würde somit noch etwas "Rest" ins Jahr 2014 mitnehmen und hätte dann somit mehr als 15 Tage..., richtig?

Man, man, ist das kompliziert #augen:-D

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Die Elternzeit beginnt erst im September, die Länge des Mutterschutzes wird aber bei der Länge (maximal 3Jahre) angerechnet!

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Arbeitest du aufm Amt oder bist du Hebamme?

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Weder noch, was hat das denn damit zu tun? Sind beides nicht die Berufe, wo man Ge´setze versteht oder verstehen muss!

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Hallo!
Kommt darauf an, wie man es betrachtet! Beantragst du Elternzeit, dann von Geburt (wir haben übrigens den gleichen ET :-D) bis ... ein Jahr... später (bedenke, viele Kitas nehmen erst ab August Neuzugänge + Eingewöhnung!)
Lass dich von deinem Chef noch nicht auf eine genaue Zeit, wann du nach EZ wieder kommst, festnageln! Du kannst das Ganze nach der geburt einreichen und bis dahin genau planen!

Für die Urlaubsberechnung zählt der Mutetrschutz noch als "Arbeitszeit", das stimmt.
lg julia

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Also wie ist das? Wenn ich sag ich mach 12 Monate EZ, kann ich dann sagen dass u h trotzdem erst nach 14 Monate komme? (Allerdings dann 2monate ohne Bezahlung ) oder wie? :)

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Ja, du kannst biszu 36 Monaten zu Hause bleiben! Der Vater auch, egal was du machst!

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