Gelber Zettel für Mutterschutzgeld wie ausfüllen???

Hallo zusammen,

ich habe heute den gelben Schein vom FA bekommen den ich bei der Krankenkasse wegen Mutterschaftsgeld abgeben soll.

Nun steht auf der Rückseite eine Erklärung die ich ausfüllen soll. Leider verstehe ich einige nicht... Hoffe ihr könnt helfen.

ich erkläre wahrheitsgemäß dass:

ich -nicht- in einem Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) stehe = ich habe einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Meinen die nun nur Heimarbeit? Oder soll ich da das -nicht- durchstreichen???

ich habe am 8.1. zuletzt gearbeitet und dann bis 26.1. Urlaub gehabt und seit 27.1. bin ich in Mutterschutz . Muss ich dann folgendes beim nächsten eintragen?:

ich erkläre wahrheitsgemäß dass:

ich am 26.1.13 zuletzt gearbeitet habe Ist das richtig?? Oder muss der 8.1. eingetragen werden??

ich erkläre wahrheitsgemäß dass:

mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ____________ zusteht.

Meinen die mein Gehalt vom Arbeitgeber? Das wäre ja dann der 26.1. oder?

ich erkläre wahrheitsgemäß dass:

-keine- Ansprüche auf Leistungen der Familienmutterschaftshilfe auf Grund der Versicherung eines anderen (z.B. Ehemann, Vater oder Mutter) bestehen.

Hä??

Sorry für meine Blödheit.....Ich hoffe ihr versteht was ich meine.-)
Liebe Grüße

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Also wenn Du in einem normalem Arbeitsverhältniss stehst, dann musst Du das NICHT durchstreichen.

Bei dem Arbeitstag würde ich den 26.1. angeben. Denn bis dahin beziehst du ja normalen Lohn.

Beim Arbeitsentgelt trägst du das letzte VOLLE Gehalt ein.

So haben die mir das auf der KK erklärt.Ich habe übrigens beim letzten Punkt angegeben das keine Mutterschaftshilfe besteht.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

LG

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Huhu,

ich habe diesen Part frei gelassen, weil ich es nicht wusste. Ich weiß aber, dass die KK diese Info noch von deinem AG seperat bekommt.

(Und dabei betreue ich beruflich Krankenkassen bei der maschinellen Berechnung von Mutterschaftsgeld #rofl )

Am Besten du rufst bei deiner KK an.

#winke

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Hallo,

habe meinen heute auch ausgefüllt und vorher noch mit meiner Krankenkasse telefoniert.
Also, mein offizieller Mutterschutz beginnt am 02.02.2013, letzter Arbeitstah wäre somit der 01.02. (habe aber schon seit zwei Wochen Resturlaub-das spielt aber KEINE Rolle) somit habe ich als letzten Arbeitstag den 01.02.2013 angegeben und bis dahin steht mir auch Arbeitsentgeld zu. Ich habe keine Ansprüche auf ....., ich stehe in einem Arbeitsverhältnis.

Stand auch auf dem Schlauch, der Mann von der Krankenkasse hat aber alles ganz nett erklärt.

#winke Tita