Hallo und zwar wollte ich mal fragen bzw wer sich auskennt zwecks schwangerschaft und Umzug in eine größere Wohnung?!
Momentan wohne ich und mein Partner in einer 2-Raum wohnung (56 qm)
Ich bin leider Arbeitslos. Aber mein freund hat bis Februar noch arbeit gehabt. Sind also momentan beide Arbeitslos und beziehen Alg2.
Darf man in eine größere Wohnung ziehen??? Mein freund bemüht sich zwar Tag für Tag um Arbeit aber bisher ohne erfolg. Wir hoffen zwar das er schnell was findet damit wir wieder alles selber bestreiten können ( da es ja auch nicht schön ist vom amt abhängig zu sein)....aber man weis ja nie. Deswegen die Frage.
Es war auch leider nicht vorraus zu sehen das er Arbeitslos wird.
Ich freue mich auf Antworten.
Lg SSW 6.3
Frage zu Alg2 und umzug...
Also soweit ich weiss dürft ihr das.
Ich glaube wenn ihr dann zu dritt seid stehen euch 75 qm zu, aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Frage doch mal deinen Bearbeiter,der muss das wissen.
LG
Schwangerschaft ist kein umzugsgrund. Die 75 m2 stehen meist erst zu wenn das Kind 3 ist. Eher nur dann, wenn die derzeitige Wohnung unzumutbar ist für 3 Leute. Versuchen kann man aber immer.
also euch steht nun eine grössere wohnung zu und zwar bis 75 qm meine ich ... Viel glück das dein freund bald was findet
Huhu, die Wohnung von 56 m2 ist mit 3 Leuten nicht unzumutbar. Daher ist es euch mit hoher Wahrscheinlichkeit zumutbar, darin wohnen zu bleiben bis das Kind 3 ist. Eher genehmigen die selten einen Umzug. Lg
also wir sind auch aus einer 2 zimmer in eine 3 zimmer wohnung gezogen als unser sohn 1,5 war und es wurde uns sofort genehmigt
Aber wir hätten gar keine Möglichkeiten ein Baby Bett unter zu stellen :(
geschweige die Wickelkommode.... och menno drückt die Daumen das er/wir bald wieder Arbeit bekommen.
Liebe Grüße
ichbin mir sicher das euch eine grössere wohnung zu steht wir sind auch zu dritt und haben 3 zimmer 75 qm geh zum jobcenter und frag da mal nach aber wie gesagt bin mir eig. sicher
Wenn auch beiden alg 2 zusteht, dann müsste auch auch zu dritt eine größere Wohnung auf jeden fall zustehen, komplizierter wird es, wenn er wieder arbeitet und du noch nicht.
Okay. Und ab welchem Monat darf man da umziehen?
selbst dann ist es nicht kompliziert ^^ es kommt auf sein verdienst an und wenn er zu wenig verdient bekommen sie ein zuschuss.
Hallo,
Würde einfach einen Termin beim Amt machen dann weißt Du genaueres.
Alles Gute
Hallo,
Also es ist so, dass dir mit 3 Leuten auch eine 3 Raum Wohnung zusteht. Es geht nicht um die qm sondern um die kosten.. die dürfen einen bestimmten Beitrag nicht übersteigen. Wie hoch der ist, ist abhängig von der Stadt. Selbst wenn du 500 qm hast is das egal. Hauptsache die kosten sind angemessen.
lg
Man hört halt auch viel das das Kind noch gar nicht mitzählt ...bei manchen wiederrum schon. Irgendwie entscheiden die nach lust und laune. Wenn es exakte richtlinien geben würde dann würde es nicht bei jeden anderst sein.
ach und übrigens kannst du auch beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen den du ab der 12 oder 13 SSW. monatlich bekommst.
Und auch einen Zuschuss für Kinderbett, Wickeltisch, Umstandsmode, ect.
Mussten so 400 euro sein
LG
Das ist wirklich eine gute Frage. .Ich kann sie dir aber 100% beantworten. ..
Du kannst ein Mietangebot abgeben.Dein Bearbeiter entscheidet ob es wirklich notwendig ist umzuziehen...Ein Kind wird auch erst mit 2 jahren gezählt. .Solange kann es mit im Schlafzimmer schlafen..
Wenn sie einen Umzug genehmigen kann es auch passieren das sie die Miete wie bisher nur zahlen und ihr den Rest zuzahlen müsst. ..
Lg anika
Hallo, also ich kann dir nur aus meiner Sicht die Sache schildern! Ich komme aus Dortmund beziehe zur Zeit auch Alge zwei und mein Partner arbeitet konnte uns beide aber nicht ganz tragen vom finanziellen. Ich wohne noch alleine in einer 60qm Wohnung wo eigentlich Platz drin wäre nur möchten mein Partner und ich in eine neue größere Wohnung ziehen den diese darf dann 80qm sein und muss aber eine Kaltmiete von ca 536€ ohne Heizung mit drin betragen ( habe das aber nicht ganz so im Kopf mehr) Ansonsten wenn die Summe stimmt dann ist die qm Zahl egal! Bei zwei Zimmer denke ich das ihr das schon genehmigt bekommen würdet, erklärt es das dem Amt das die Wohnung zu klein ist, das kaum Platz ist usw und das ihr ja nicht einfach so umziehen wollt sondern eine Schwangerschaft vorliegt die man eh beim Amt angeben muss!
Man darf ab der 12 Woche umziehen, man bekommt mehr Bedarf ab dem 3 Monat und ab dem 7 Monat ein Bischen Geld für die erst Ausstattung für das Baby.
Wichtig ist das bei dem allem eine gute Begründung erklärt wird warum man umziehen will! Bei mit war es Schwangerschaft und zusammenziehen mit dem Partner der bei seinen Eltern noch wohnt. Haben uns aber auch noch mal beraten lassen wegen Umzug! So sind wir jetzt auf der sicheren Seite.
Das einzige was passieren kann was sie uns gesagt haben! Falls dem Kind was passiert und wir schon umgezogen sind in eine größere Wohnung kann es sein das wir noch mal umziehen müssen weil dann die Wohnung für zwei Personen zu groß waren.
Ich wurde dir empfahlen mach einen Beratungs Termin beim Amt erklär die Sachlage das die Wohnung mit zwei Zimmern 56qm zu klein ist da du nicht wüsstest wohin mit dem Kinderzimmer und du schwanger bist an besten Mutterpass mit dem Endbindungstermin die nehmen das dann alles auf und geben dir auch meist den Antrag mit für Umzug, wenn der durch ist,und ich denke ihr seit ja schon als Wohngemeinschaft gemeldet dann könnt ihr euch Wohnung Angebote einholen die dem Amt vorlegen und wenn die sagen ist okey könnt ihr den Mietvertrag unterschreiben und umziehen.
Habe bis jetzt noch nie gehört das ein paar war eine zu kleine Wohnung hat und ein Kind erwartet nicht umziehen darf! Naja Druck dir die Daumen und denke alles wird gut! Sorry das ich so viel geschrieben habe aber denke das hilft dir weiter wenn noch was ist meld dich ruhig!
Vielen dank für die ausführliche Antwort. Sobald ich den MUtterpass haben werden wir uns gleich drum kümmern. Wenn wir den platz hätten würden wir ja auch nicht umziehen wollen. Aber mal schauen was sie dazu sagen.
Auf jedenfall danke für die Antwort.
LIebe Grüße