"Elternzeit kann sich verschieben"

Hi,

hab gerade die Info aus meiner Personalabteilung bekommen, dass ich dieses Jahr noch 21 Tage Urlaub hab. (Mutterschutzfrist bei ET 9.8.13: 28.6.-4.10.)

Meine Perso-Frau sagte noch daz, dass die das in den Stammdaten die Urlaubstage noch nicht von 25 auf 21 geändert hat, weil die die Elternzeit gerne nochmal verschiebt.

Bedeutet das dann, dass ich 2 Tage weniger Urlaub habe, wenn mein Kind 5 Tage eher kommt?

Soll ich mir die zwei Tage jetzt aufheben?

LG

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Ja ist glaube ich so. Also wenn dein Kind eher kommt und somit der Mutterschutz bereits im September endet, dann hast du keinen Urlaubsanspruch für den Oktober.

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das ist falsch. verlorener musch wird hinten angehängt, also kommt die te auf jeden fall in den oktober.

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Danke! Bin immer von genau acht Wochen nach Geburt ausgegangen. :-)

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das ist m.E. nach Quatsch.

Weil du ja auch nicht eher in den Mutterschutz gehst.

Du hast auf jeden Fall anspruch bis 8 Wochen nach dem vorraussichtlichen ET.
Sollte es sich nach hinten verschieben, verschiebt sich das auch nach hinten. Aber nach vorn verschieben geht nicht.

Wie gesagt, du weißt das ja vorher nicht, und demnach würdest du ja z.B. auch nicht 5 Tage eher gehen...

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Genau so bin ich auch informiert....

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Ok danke, dann plan ich meine 21 Tage. Vielleicht meinte meine Perso-Tante die Verscheibung nach hinten. Was bei mir aber nicht der Fall sein wird, weil ich ja keine 4 Wochen übertrage.

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Also wenn mich nicht alles täuscht hab ich mal gelesen, dass man immer 8 Wochen ab errechneten Termin hat. Auch wenn man früher Entbunden hat. Sonst hättest du ja wenn du Pech hast nur Evtl. insgesamt nur 10 Wochen Mutterschutz statt 14 Wochen. Und ich glaub 14 Wochen sind Minimum.

Frag doch mal in Frühchen oder BabyForum nach.

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Auszug aus dem Mutterschutzgesetz:

Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

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Die Frist kann sich nur nach hinten verlängern, wenn du über ET gehst.

Entbindest du vorher, bleibt der errechnete Termin bestehen. Somit hast du auf jeden Fall Urlaubsanspruch für Oktober.

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super danke dir.

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ich galube, du verwechselst hier elternzeit mit muschu. deine ez, sofern du z.b. 1 jahr nimmst, endet immer am tag vor dem 1. geburtstag. sollte dein kind 10 tage eher kommen, endet auch deine ez eher.

davon unangestastet bleibt der urlaubsanspruch im muschu, da die zeit von "verlorenem" muschu hinenrangehängt wird. allerdings im rahmen der elternzeit. alles klar?

lg v.

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Es können eigentlich nur noch mehr Urlaubstage werden, wenn sich was verschiebt. Es sei denn das Kind kommt soviel früher, dass selbst die 4 Wochen länger Mutterschutz dann nicht reichen um den Endtermin zu erreichen. Sprich 10 Wochen früher oder so etwas.