Hallo ihr Lieben,
desöfteren lese ich hier Fragen zu Gehaltszahlungen beim Beschäftigungsverbot. Auch ich bin (leider) im Beschäftigungsverbot seit Dezember, da ich in der Intensivpflege tätig bin, und mein AG mir leider keine vergleichbare Arbeit anbieten kann.
Ich habe hier desöfteren gelesen, das einige behaupten, im BV stehe einem das reine Bruttogehalt zu, ohne Zuschläge ( Nacht, sonntags, Feiertag,...) dem muss ich jetzt ganz groß widersprechen und euch raten, wem das betrifft, wendet euch an euren Arbeitgeber. Es geht ja dann immerhin auch später um die Berechnung des Elterngeldes.
es gibt dazu eine Rechtsgrundlage, was die Bezahlung betrifft. Diese steht im Paragraph 11 des Mutterschutzgesetzes.
Meine Krankenkasse schrieb mir folgenden Text, da auch bei mir das Problem bestand.
Leider kann ich den Anhang , also die Rechtsgrundlage hier nicht anhängen. Müsst ihr also im Internet mal suchen. Paragraphen hab ich ja erwähnt.
LG Michaela
Sehr geehrte Arbeitnehmerin,
tatsächlich haben Sie Anspruch auf das Entgelt, dass Sie in der Zeit des Beschäftigungsverbots regelmäßig erzielt hätten. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Entgelt steuer- und sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Sie haben somit auch Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge, wenn diese regelmäßig angefallen wären.
Ihr Arbeitgeber erhält das gesamte Entgelt im Rahmen der Umlageversicherung von der Krankenkasse zurück. Daher dürfte es für ihn keinen Anreiz geben, Ihnen das zustehende Entgelt nur unvollständig auszuzahlen.
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen haben wir Ihnen im Anhang zusammengestellt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Gehaltszahlung bei Beschäftigungsverbot, verbindliche Aussage meiner Krankenkasse
Hallo
das ist bei mir auch so, ich habe jeden Monat Überstundenzuschläge, Wochenendzuschläge bekommen. Unser Steuerbüro hat gesagt das das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor bekanntwerden der Schwangerschaft zählt. Das bedeutet bei mir, das ich weiterhin mein vollen Lohn inkl der Zuschläge bezahlt bekomme.
Das sind ca 250€ mehr die sich natürlich auch positiv auf die Elterngeldrechnung auswirken
ich kann da nur zustimmen, lieber nochmal nachfragen beim AG wenn was unklar ist
Ich danke dir für diesen Beitrag das hat mir sehr geholfen.Habe jetzt von meiner Schwägerin erfahren das es seit diesem Jahr ein einheitliches Elterngeld geben soll, keine Ahnung was da dran ist. danke ihr auf jeden fall erstmal für diesen Beitrag
Hallo #wink
da bin ich aber froh, das ich den Beitrag jetzt zufällig noch gelesen habe. Bin auch im BV (zum Glück) bin CMV- und arbeite in der Kinderklinik. Muss unbedingt auf meine Abrechnung gucken und darauf achten wieviel ich bekomme. Ende Januar wurde noch gut bezahlt, aber da war ich im Dezember auch noch krank geschrieben. Von der Krankenkasse hab ich noch garkein Rückmeldung! Muss man die bekommen?
LG
Nein, du musst von der Krankenkasse keine Rückmeldung bekommen. Beim eintritt vom BV regelt der AG das mit der KK intern ohne das der AN informiert wird oder eine Rückmeldung bekommt.
Bei mir war es nur so, das ich mein normales Bruttogehalt bekommen habe, ohne die Zuschläge und war ziemlich erschrocken. Deswegen habe ich bei der Krankenkasse nachgefragt und daraufhin diese Antwort erhalten. Ich habe meinem AG diese Mail nun weitergeleitet, und warte seit 10 Tagen auf eine Antwort. Könnten ja wenigstens mal Antworten das die das überprüfen oder sonstiges...hmmmm....
hallo,
ich bin auch in der Intensivpflege tätig und seit Montag im BV ....
ich habe meine Bescheinigung erst Montag abgegeben, aber ich bin schon mal gespannt, was letztendlich für ein Gehalt rauskommt.
Bis jetzt habe ich immer gehört, dass es eine Lohnfortzahlung plus Ausgleichszahlung für die wegfallenden Zuschläge ist...
schöne SS euch
bonedriven78
Hallo,
ich habe auch BV. Habe eine Frage zu deinem Beitrag. Zählen die Gehaltszahlungen in das Elterngeld mit rein? Ich habe nämlich gelesen, dass das Elterngeld ohne die Monate mit BV gerechnet werden. Das heisst, ab dem letzten Monat den ich gearbeitet habe fuer 12 monate rueckwaerts. Kannst du dazu was sagen?
Diana mit Bauchzwerg 15+2
Diese Info habe ich zu Beginn der SS von meinem AG erhalten. Das Gehalt im BV zählt als normales Gehalt, so als ob man weiter arbeiten würde. Dementsprechend werden die Monate die man im BV ist mit angerechnet.