Hi,
ich brauche dringend eure Hilfe. Mein Mann und ich machen uns derzeit viele Gedanken zu folgenden Themen:
- Elternzeit (Verteilung)
- Elterngeld (seit 2013 anders)
- Kinderfreibetrag
- Teilzeit
- Urlaubsanspruch
Der errechnete Geburtstermin ist der 18.7. und ich möchte mindestens ein Jahr zu Hause bleiben und im Anschluss in Teilzeit wieder arbeiten gehen. Da ich aber nicht glaube, dass ich mein Baby mit knapp einem Jahr in eine Krippe geben kann (zum einen wegen mangelnder Plätze zum anderen wegen meinem Gewissen bzw. den Wunsch noch etwas Zeit mit dem Wurm zu verbringen), würde ich gern bis Dezember 2014 aussetzen und ab Januar 2015 wieder in Teilzeit einsteigen. Mein Mann möchte auch zwei Monate Elternzeit nehmen, damit wir auch das volle Elterngeld haben (12 Monate + 2 Monate Mutterschaftsgeld).
Nun zu meinen Fragen:
1. Ich habe im Moment eine Vollzeitstelle, möchte aber im Anschluss an die Elternzeit, erst in Teilzeit arbeiten. Verliere ich meinen Anspruch auf eine Vollzeitstelle, wenn ich einen Antrag auf Teilzeit stelle?
2. Wie teilt ihr die Elternzeit auf? Nach der Geburt möchte mein Mann mich 3-4 Wochen unterstützen. Sollte er dann am Anfang einen Monat Elternzeit nehmen oder Urlaub einreichen? Verringert sich dann die Elternzeit um einen Monat, weil mein Mann und ich gleichzeitig Elternzeit haben? Unser Plan: den ersten Monat nehmen wir gemeinsam, meine Elternzeit + Elterngeld (12 Monate) enden am 17.7. und mein Mann hat dann den 13. Monat Elternzeit bis zum 17.8. Hätten wir dann die vollen 14 Monate ausgeschöpft?
3. Kann ich meinen Urlaubsanspruch aus 2013 - Resturlaub - im Januar 2015 nehmen?
4. Wer sollte den Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Mein Mann hat die III und ich habe die V.
Vielen Dank für Eure Tipps!!!
LG Sanna
Hilfe bei Planung der Elternzeit/Elterngeld!
Wende dich am besten an die Carritas, die beraten kompetent zu allen oben genannten Punkten
Uff, ganz schön viele Fragen und Gedanken.
Also erstmal zum Thema Elternzeit: Jeder von euch hat Anspruch auf Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes. Also kannst du nach dem Elterngeldbezug sozusagen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit stellen und auch die Zeit wo du dann nach der Betreuungszeit deines Mannes zu Hause bleibst. Somit verfällt dein Anspruch auf eine Vollzeitstelle nicht. Hier mal n Link vom Bundesministerium: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html
Was das Elterngeld angeht ist es so, dass ihr gemeinsam maximal 14 Monate bekommt. D.h. wenn ihr beide gleichzeitig Elterngeld bezieht, es sich dann um den Zeitraum sozusagen "verkürzt". Was nun in eurem Fall sinnvoller ist... Urlaub oder Elterngeld müsst ihr einfach selbst entscheiden.
Mit deinem Urlaub würd ich einfach mal mit deinem AG reden. Also ich weiß, dass ich meinen Urlaub an meine Elternzeit dran hängen kann. Ne Kollegin und ihr mann hatten zum Beispiel nach den 14 Monaten Ihren vorherigen Urlaub bis Jahresende so gestaffelt, dass jeder 1-2 Wochen daheim geblieben war, so dass ihr Sohn "erst" mit 16 Monaten in die Kita ist. Aber da kommt es immer sehr auf den AG an, in wieweit er was mit macht.
Kinderfreibetrag würde ich bei deinen Mann denk ich mal mehr lohnen als bei dir, da er ja scheinbar das wesentlich höhere Einkommen hat. Und so wie ich das gelesen habe, macht sich der Kinderfreibetrag hauptsächlich bei Solizuschlag und Kirchensteuer bemerkbar was man erst ab nen bestimmten EInkommen zahlt. Ich denke, dass da die Finanzämter auch beraten.
Bei uns ist der Kinderfreibetrag bei niemanden eingetragen. Mir war das irgendwie zu kompliziert und so kriegen wir das geld halt erst bei der Steuererklärung zurück.
Bei uns wars beim 1. Kind so, dass ich 8 Monate zu Hause geblieben bin und mein Partner 6 Monate. Unser Kind ist dann mit 13 Monaten in die Krippe und es war zwar anfangs schwierig, aber es hat sich super eingespielt und er wird dort einfach super ausgelastet und gefördert. Beim 2. Kind werde ich diesmal 1 Jahr zu Hause bleiben und mein Partner nur 2 Monate. Die Aufteilung ist bei uns aber von meiner Arbeit abhängig. Ich habe einmal im Jahr so eine Hochzeit, wo ich entsprechend mich ein wenig angepasst habe bzw. diesmal nicht anpassen müsste. Mein Partner geht nicht vollzeit Arbeiten (32h) und ich bin gleich wieder vollzeit gegangen, aber beim 2. Kind werde ich erstmal nur 30 h gehen. Ob ich dann später wieder mehr gehe, mal schauen wie es finanziell sich eingestellt hat. Auf jeden Fall will ich genug Zeit mit den Kindern haben was jetzt teilweise wirklich zu kurz kommt. So sieht unsere Planung aus.
Hallo,
ich versuchs mal
1. wenn du nach der Elternzeit deine Stunden auf Teilzeit reduzierst hast du KEINEN Anspruch mehr irgendwann wieder Vollzeit zu arbeiten auf dieser Stelle. Ich würde erstmal 2 Jahre Elternzeit anmelden mit der Option 01/2015 Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten, denn das berührt deinen Vollzeitvertrag nicht. Notfalls kannst du dann auch noch das 3. Jahr nachreichen im Anschluss
2. ja, wenn ihr das so macht habt ihr die vollen 14 monate ausgeschöpft. Aber ob dein Mann Urlaub einreicht und dann den 13. und 14.Monat Elterzeit nimmt müsst ihr wissen
3. Ob du deinen Urlaub im Januar 2015 so nehmen kannst musst du mit deinem AG abklären, auf jeden Fall verfällt er nicht bis Ende 2015 oder sogar 2016,. Da bin ich mir aber nicht sicher, kannst du aber glaub ich irgendwo im Elternzeitgesetz nachlesen
4. bei Konstellation III/V kann nur derjenige mit III den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben.
Lg, verena
Zu deiner 1. Frage: wenn ich dich richtig verstanden habe, dann möchtest du nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Das bedeutet, dass eine Vertragsänderung vorgenommen werden muss, dies setzt a) voraus, dass dein AG dies genehmigt (ab einer bestimmten Betriebsgröße muss es dies eigentlich, es sei denn betriebliche Gründe sprechen dagegen) und b) dass du es willst, denn damit verlierst du deinen Anspruch auf die Vollzeitstelle.
Zu 2. unser ursprünglicher plan war, dass ich Elternzeit nehme, aber im Anschluss an den Mutterschutz während der Elternzeit Teilzeit arbeiten gehe und das kleine erst mal mit zur Arbeit nehme. Ab dem Zeitpunkt des agilen seins des Kindes, sollte eigentlich mein Freund seine Partnermonate nehmen. Jetzt müssen wir mal sehen, wie sich die berufliche Situation meines Freundes entwickelt.
Zu 3. wenn dein AG nicht darauf besteht, dass du deinen ganzen Urlaub vor dem Mutterschutz nimmst, dann kannst du den Urlaub sicherlich in Absprache mit dem AG im Januar 2015 nehmen.
Zu 4. würde ich auch sagen, dass dein Mann den Kinderfreibetrag bekommen sollte.
Bei uns war das mit dem Steuerfreibetrag so, dass jeder 1,0 bekommen hat, weil wir verheiratet sind. Das wurde auch automatisch im Einwohnermeldeamt gemacht, als ich unser Kind damals dort "angemeldet habe".
1. Wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest, dann nicht!
2. Ja die Verteilung geht.
3. Ja bis zum 31.12.2016 darfst du den Urlaub mindestens nehmen!
4. Nur dein Mann kann ihn eintragen lassen, mit V gibts keinen!
Vielen Dank für Eure Tipps und Antworten! Damit habe ich wieder ein bißchen mehr Klarheit.