Beendigung Elternzeit wegen neuen Mutterschutz

Hallo,

Glücklicherweise bin ich hier, durch einen Post, auf dieses Thema gestoßen. Ohne, hätte ich das nicht gewusst. #danke
Folgendes: ich bin noch bis 20.10.13 mit meinen Zwillingen in Elternzeit. Am 23. bzw. 26.08.13 ( mein FA ist sich noch nicht einig ) ist der ET unseres dritten Kindes. Nun hab ich beim Bundesministerium für Familie angerufen und die sagte mir ich soll meine, derzeitige, Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes schriftlich bei meinem AG beendigen. Somit steht mir das volle Mutterschaftsgeld ( KK + AG Anteil ) zu. #huepf

So nun zu meiner frage: hat das jemand schon mal so gemacht? Was habt ihr an den AG geschrieben? Ich mein, wie schreib ich das am besten?

Ich finde es ja echt Wahnsinn das mein AG nichts davon wußte und ich, ehrlich gesagt, auch nicht. Die Mitarbeiterin vom Bundesministerium ( sehr, sehr nett am Telefon ) meinte dass dieses Gesetz wohl erst seit Sept. 2012 besteht und viele Arbeitnehmer- und Geber noch nichts davon wissen. Eigentlich sehr ungerecht da einem, bei nichts wissen, viel Geld durch die Lappen geht.

#danke für eure Hilfe.

Lg Angie

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Ich habe noch gestern mit der Gleichstellungsstelle meines Arbeitgebers telefoniert und die sagten mir ich solle einfach schreiben:

Hiermit beende ich meine Elternzeit vorzeitig zum x.x. gem. Pharagraf (find das Zeichen auf meine Smartphone nicht) 16 BEEG Abs. 3 S.3

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Sollte natürlich Paragraph heißen!

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Huhu hier wir haben das auch gemacht. Ich hab geschrieben das ich zum 4.05.2013 meine Elternzeit (die normal noch bis September läuft) kündige da dann mein Mutterschutz beginnt. Hab bis jetzt allerdings noch nichts schriftlichen von meinem AG.

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Also hab grad mit meinem AG telefoniert und die Bestätigung bekommen das mein AG seinen Anteil zahlt.

Jetzt bin ich nur mal gespannt ob ich auch Elterngeld bekomme.

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hallo,

vergiss nicht gleichzeitig die Übertragung der Restelternzeit deiner Zwillinge auf einen späteren Zeitpunkt(evtl. nach der Elternzeit deines 3.) zu beantragen!

lg, verena

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Ach ja, noch was. Weiß jemand wie dann das Mutterschaftsgeld beim AG gerechnet wird? Ich hab ja die letzten 2,5 Jahre nicht gearbeitet. Bekomme ich dann den gleichen Satz wie bei den Zwillingen damals?

Angie

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Ja du gehst in dein altes Arbeitsverhältnis zurück. Sprich dein alter Vertrag tritt wieder in Kraft mit den gleichen Konditionen wie vor deiner ersten Elternzeit. Wenn mich nicht alles täuscht bekommst du auch das gleiche Elterngeld.

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Ne, das glaub ich nicht. Die vom Bundesministerium sagte mir das ich den min. Satz von 300,- € + 75,- € Geschwisterbonus als Elterngeld bekomme, weil ich ja die letzten 12 Monate vor Geburt nicht gearbeitet habe. Werd mich aber hierzu lieber auch nochmal schlau machen.

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Hab ich auch gemacht, nachdem ichs von der Elterngeldstelle erfahren hab, mein ABG hat da narürlich nix zu gesagt, kostet ja alles ;-)#augen

Ich schrieb es so:

Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich auf grund meiner Schwangerschaft am xy die Elternzeit meines ersten Kindes (Name, Geburtsdatum) zurück ziehe und am xyz den Mutterschutz beginne.
Nach der Geburt des zweiten Kindes werde ich ihnen den Beginn der Elternzeit und Dauer mitteilen und möchte die mir verbleibende Elternzeit meines ersten Kindes in direkten Anschluß nehmen.

-Deine Restelternzeit muß nicht verfallen, wenn Du das nicht willst, Du mußt nur daran denken es Deinem ABG zu sagen.

LG Roeschen

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Das heißt man beendet seine Elternzeit und bekommt für den gesamtenmutterschutz quasi das gleiche Geld wie beim ersten mal ohne vorher wieder zu arbeiten?? Ich finde das voll krass... Und irgendwie auch unfair für den AG...

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Ja, ist so.
Ich hab zB in der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, mußte nur von dem Teilzeitarbeitsvertrag zurück treten um nach meinem Ursprungsarbeitsvertrag bezahlt werden zu können.
Ganz Pfiffige nehmen zwischen Muttertschutz und Elternzeit auch noch ihren Resturlaub um auch diese Zeit nach ihrem Ursprungsarbeitsvertrag bezahlt zu bekommen.

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Hey,

Mir wurde vom Bundesministerium gesagt das ich die alte Elternzeit einen Tag vor dem Muschu enden lassen soll.

Also wenn wir bei dir vom 23.8 ausgehen würde dein neuer Muschu am 12.7 beginnen. Laut Bundesministerium lässt du dann deine alte Elternzeit zum 11.7 enden und beginnst quasi am 12.7 mit deinem Muschu.

Ich hoffe das war verständlich, so haben die mir das nämlich erklärt. ABER das anhängen der alten Elternzeit bis zu 12 Monate von deinen Zwillingen ist nur mit Zustimmung deines AG möglich. Lehnt dieser ab, kannst du da leider nichts machen und die Zeit verfällt. Der AG ist nämlich nur verpflichtet in den ersten 3 Jahren die Elternzeit zu genehmigen und nach dem 3. Geburtstag ist es freiwillig!

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Jaein, der ABG brauch wichtige Betriebliche Gründe um dies nicht zu genemigen, gibt es zB in der Firmer mehr als 15 Angestellte wird es für den ABG schwierig das durch zu setzen.
2012 glaub ich gab es dazu ein Gerichtsurteil im Falle einer Reiseverkehrskauffrau, leider finde ich gerade den link nicht.