Hallo,
ich bin grad echt fertig.
Meine Mutter hat mich gerade kontaktiert, zu der ich seit 2 Jahren wegen ihrer Alkoholsucht keinen Kontakt mehr hatte.
Sie rief mich schonmal vor vier Wochen an und möchte sich wohl endlich scheiden lassen, ich glaub das immer noch nicht ganz und ich soll wohl bei Gericht für sie gegen meinen Noch-Stiefvater aussagen, dass er sie geschlagen hat usw.
Ich möchte das aber nicht und sie ruft nur an, weil sie was von mir braucht. Ich bin sechfach risikoschwanger, hatte vor 11 Monaten eine stille Geburt, bekomme in genau 4 Wochen meinen vierten KS, habe SS Diabetes und Bluthochdruck und da soll ich vor Gericht aussagen?????????
Und vorallem geht es da nur ums Geld. Muss dazu sagen, dass mein Stiefvater total unberechenbar und teilweise gewaltätig sowie kolerisch ist. Er hat schonmal aus Wut einen Fahrradfahrer vom Rad gefahren nur so z.B und ich hab totale Angst vor ihm.
Ich will das nicht, muss ich da hin???????
Meine Mutter benutzt mich nur, das ärgert und enttäuscht mich total. 2 Jahre hat sie mich nicht mit dem Arsch angeschaut, ganz geschweige denn, mal gefragt wie es meinen Kindern geht. Ich hab da echt keinen Bock darauf und hoffe da irgendwie auszukommen.
Vielleicht wisst ihr ja Rat?
Vielen Dank
Muss man bei Gericht einer Ladung folgen, auch wenn man kurz vor ET steht bzw. muss man da hin?
Attest vom Facharzt, dass die Aufregung schadet!!???
Eine Ladung vor Gericht ist glaub ich schon etwas wo man erscheinen muss und bei Nichterscheinen man mit der Polizei abgeholt wird? Oder ist das nur im Fernsehen so? Ich würde mal ganz unverbindlich bei einem Anwalt um Rat fragen oder dem Gericht direkt deine Lage schildern. Verwandte haben ja das aussageverweigerungsrecht oder?
Am besten du Erkundigst dich beim zuständigen Gericht die Daten stehen ja auf der Vorladung...
Hallo,
also wenn man offiziell vor Gericht geladen wird, muss man auch hin. Allerdings bekommst du das dann auch schriftlich und da steht sicherlich dann auch drin, unter welchen Umständen du nicht kommen musst. Musst dich aber bestimmt dann irgendwie abmelden oder Einspruch einlegen oder so. Also ich denke, das eine so weit fortgeschrittene Risiko-SS auf alle Fälle als Grund reicht, um nicht vor Gericht zu erscheinen, aber du musst dich eben dort abmelden.
Wenn du einfach nicht hingehst, könnte das unangenehme Folgen haben, wegen nicht beachtens des Gerichts oder so.
Warte doch einfach mal ab, ob du was per Post bekommst. Ansonsten würde ich auf alle Fälle nicht hingehen.
LG Killifish
Attest vom Arzt sollte genügen aber ruf doch da einfach mal an und sag das du da nichts mit zu tun haben willst. Hab ich damals auch gemacht als meine Schwester mich bei Gericht angegeben hat, das ich die Adresse meines Vaters hätte. Hab angerufen und gesagt das ich dazu nix sagen kann und die Adresse nicht hab und die Sache hatte sich erledigt.
Alles Gute und LG
Mhm - klingt ein bißchen komisch das Ganze, denn bei einem normalen Scheidungsverfahren gibt es keine Zeugenladungen. Ist überhaupt schon eine Ladung da? Im Zweifel: Lass Dir ein Attest von Deinem Gynäkologen ausstellen und schick das zu Gericht, das sollte reichen....
Hallo
wenn du eine Zeugenaussage machen sollst...und nicht willst...hm, muss dann da hin? Gute Frage....
Was müssen Sie tun, wenn Sie nicht erscheinen können?
Falls Sie zu dem Termin, zu dem Sie geladen wurden, aus zwingendem Grund auf keinen Fall erscheinen können, so teilen Sie das dem Gericht bitte sofort mit, möglichst noch am selben Tag, an dem Sie die Ladung erhalten. Die Rufnummer der Geschäftsstelle, also des „Sekretariats“ der zuständigen Kammer, finden Sie auf der Ladung. Als Entschuldigung werden jedoch wegen der großen Bedeutung der Zeugenpflicht nur wirklich zwingende Gründe akzeptiert, etwa eine schwere Krankheit oder einer bereits vor (!) der Ladung fest gebuchten Auslandsreise. Sie müssen in jedem Falle die Entscheidung des Gerichts abwarten, ob Sie abgeladen werden. Falls Sie nicht ausdrücklich abgeladen werden, müssen Sie erscheinen! Die Ladung bleibt solange wirksam, bis das Gericht sie widerruft. Sie können also den Termin nicht einfach „absagen“ und dann fernbleiben. Die Entscheidung, ob Sie kommen müssen oder nicht, liegt allein beim Gericht.
Sie müssen übrigens auch dann zum Gericht kommen, wenn Ihnen aus bestimmten Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht (etwa wegen Verwandtschaft mit einem Angeklagten) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht (um sich nicht selbst zu belasten) zusteht. Beide Rechte können Sie nur in der Hauptverhandlung geltend machen – sie befreien nur von der Pflicht, überhaupt auszusagen oder Angaben zu einer bestimmten Frage zu machen. Erscheinen müssen Sie trotzdem!
Was geschieht, wenn Sie unerlaubt nicht erscheinen?
Sollten Sie nicht zum Termin erscheinen, ohne dass das Gericht Sie von dieser Pflicht befreit hat, müssen Sie mit empfindlichen Folgen rechnen. Das Gericht kann gegen sie ein Ordnungsgeld (in der Regeln einige hundert Euro) oder auch Ordnungshaft anordnen. Außerdem haben Sie etwaige zusätzliche Verfahrenskosten zu tragen, etwa die Reisekosten von Angeklagten und Verteidigern. Auch diese Kosten können erheblich sein. Erscheinen Sie daher unbedingt, wenn Sie geladen sind, sofern das Gericht Sie nicht wieder ablädt!
Quelle:http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/standorte/dienstgebaeude-moabit/zeugen.html
Hallo,
ich war in meiner letzten Schwangerschaft beruflich als Zeugin geladen;
ich hab am gleichen Tag, als ich die Ladung erhalten hatte die angegebene Kontaktadresse angeschrieben und mitgeteilt, dass ich schwanger bin und zu dieser Zeit im MuSchu sein werde; hab dann die Mitteilung erhalten, dass man auf mich als Zeugin verzichten kann - musste nichtmal ein Attest vorlegen!
Also: solltest Du Deine Ladung schon haben, melde Dich umgehened dort und schildere Deine Situation; sollte die Ladung noch nicht da sein (oder gar nicht erst kommen) hast Du kein Problem!
Lieben Gruß
tante.klara mit Aprilkäferle fast 11 Mte fest an der Hand und Nr.2 SSW 12+5 inside
Meiner Meinung nach kann man nicht zu einer Aussage gezwungen werden..
Hi,
erstmal tief durchschnaufen und dann drüber lachen
1. gibt es in Scheidungsverfahren keine Zeugen - die würden nur in einem Strafverfahren gefragt, dazu müsste deine Mutter ihn aber bei der Polizei erstmal angezeigt haben.
2. Müsstest du dann eine hochoffizielle Ladung im gelben Umschlag bekommen bevor du dir überhaupt irgendwelche Gedanken machst.
3. Gehst du mit dieser gelben Ladung (die vermutlich niemals ankommt) zum Frauenarzt, der bescheinigt dir das du schwanger bist und keinerlei Stress vertragen kannst und das schickst du dann ans Gericht. Als Folge davon wirst du entweder schriftlich befragt oder der Gerichtstermin wird verlegt.
Also keinerlei Grund zur Panik, auch wenn deine Mutter die jetzt vielleicht gerne macht und sie sich hier auf dem Kriegspfad befindet - du musst da erstmal gar nix mitmachen.
LG
Nadda