hey ihr lieben,
hab ne frage an euch und zwar:
es steht jetzt fest das ich einen kaiserschnitt bekomme, somit wird das baby vor dem errechneten geburtstermin auf die welt kommen.
wie genau funktioniert das jetzt mit dem mutterschutz?
und vor allem wie funktioniert das mit dem erziehungsurlaub?
der muss ja in der ersten woche nach geburt beim arbeitgeber eingereicht werden,(sieben wochen vor beginn der elternzeit)
da das verhältniss zum arbeitgeber nicht gut ist (gab grossen ärger wegen der ss) ist mit ihm auch nicht zu reden.
möchte mich bzw. muss mich um abgesichert zu sein unbedingt an die rechtslage und fristen halten.
nun beginnt dann die elternzeit 8 wochen nach geburt?
und die zeit des mutterschutzes vor der geburt verfällt dann?
danke euch schon mal
lg
elternzeit beantragen, kind kommt vor geplanten termin...was nun?
Du kannst die Elternzeit auch schon vor dem Geburtstermin beantragen und dann nach der Geburt einfach den Geburtstermin mitteilen.
Wenn der Zwerg vor Termin kommt / geholt wirdwird die Mutterschutzzeit einfach angehängt. dann hast Du quasi nicht 8 Wochen, sondern 8 Wochen plus den Rest von den 6 Wochen ...
LG und alles Gute
danke für deine antwort.
bei meinem arbeitgeber ist das alles kompliziert, er versucht mir immer eins auszuwischen seit der ss.
also muss ich quasie dann den beginn der elternzeit auf den tag, 9 wochen nach geburtstermin datieren? (baby wird eine woche eher geholt)
bekomme dann auch 9 wochen nach geburt mutterschaftsgeld gezahlt?
und der letzte elternzeit tag währe dann 1 tag vor dem 3 geburtstag vom baby?
(nehme 3 jahre)
lg
dreimal JA
Wenn du die 6 Wochen vor ET beim Mutterschutz nicht voll aufbrauchst, kannst du die Tage dann danach noch an die 8 Wochen dranhängen. Die EZ beginnt dann eh erst nach den 8 Wochen bzw. in deinem Fall 8 Wochen + ein paar Tagen und den Geburtstermin und ich glaub auch die Mutterschutzzeit teilst du der Behörde für EZ einfach mit. Ruf doch bei der Behörde dann einfach an, normalerweise bekommst du relativ schnell ein Nachweis, wie lange deine EZ genau geht und kannst deinem AG noch rechtzeitig schriftlich Bescheid geben, wie lange du EZ in Anspruch nehmen wirst.
LG
danke für deine antwort.
werd mich mal erkundigen wer dafür zuständig ist und mich da dann mal erkundigen.
lg
http://www.familienkasse-info.de/elterngeldstelle.php
Einfach Bundesland anklicken und dann hast du die Anschrift.
LG
Ich würde so tun als wäre der vorgelegte geburtstermin der errechnete und dann die Elternzeit in der gesetzlichen Frist einreichen. Sprich innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt. Damit wärst du auf jeden fall auf der sicheren Seite. Bedenke auch, dass wenn du ein Jahr oder zwei Jahre nimmst immer der Geburtstag des Kindes dein erster Arbeitstag ist. Es verlängert sich nicht aufgrund des Mutterschutzes.
danke für deine antwort.
also einfach innerhalb 1 woche nach geburt elternzeit beim arbeitgeber einreichen?
1 tag nach 8 wochen nach geburt dann erster elternzeit tag? und 3 jahre später 1 tag vor geburtstag des babys dann letzter elternzeit tag?
lg
Ob dann tatsächlich dann schon Elternzeit ist wie du geschrieben hast weiß ich nicht, aber wenn du es so beantragst wie geschrieben dürftest du auf der sicheren Seite sein. Letztendlich ist es für dich auch insofern egal ob es dann noch MuSchu ist oder Elternzeit, du wirst ja so oder so nicht.
Ja und drei Jahre später ist der Tag vor dem Geburtstag der letzte Tag der Elternzeit. Im übrigen reicht es, wenn du erst mal die zwei Jahre erklärst. Das letzte Jahr kannst du problemlos dran hängen, nur rechtzeitig einreichen. Ist nur eine formale Sache, da der AG da nichts machen kann.
Wenn das Kidn früher kommt dann endet die Elternzeit 8 Wochen nach dem VET, die fehlende Zeit wird also hinten dran gehängt. Angemeldet werden muss also bis 7 Wochen vor dem Mutterschutzende, also eine Woche und die zu früh gekommenden Tage nach der Geburt.
Du kannst aber natürlich früher abgegeben, also gib einefach eine Woche nach der Geburt ab, dann bist du früh dran und alles ist gut!
Dein Mutterschutz geht also bis 13.6 also melde ab 14.6. oder noch besser Im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit an.
Erziehungsurlaub gibt es schon lange nicht mehr!
Ich dachte die Elternzeit muss man immer passend mit dem Geburtsdatum beantragen?
Also bei uns zB bei Geb. Dat. 02.02.2011 immer zum 2. des Monats, da ja die Elternzeit in Lebensmonaten gerechnet wird. Mein Mann musste nämlich vom 02.01.12-02.01.12 seinen 2. Monat nehmen.
Hat sich das auch geändert?
das liegt daran, dass der Mutterschutz in die Elternzeit mit eingerechnet wird. D.h. die 12 Monate oder eben 36 beginnen nicht nach dem Mutterschutz sondern mit dem Geburtstag.