Hallo
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe flexible Arbeitszeiten. Ich fange morgens schon um 6:15 Uhr mit der Arbeit an, während mein Mann unseren Sohn fertig macht und dann in die KITA bringt. Da wir es anders nicht hinkriegen mit den Betreuungszeiten, muss ich nachmittags pünktlich Feierabend machen und kann keine Überstunden aufbauen.
Wie schaut es bei Leutchen wie mir aus mit den Vorsorgeuntersuchungen? Normalerweise wird man ja dafür freigestellt, wenn man quasi während der Arbeitszeit zum Arzt geht. Ich bin bislang immer nachmittags gegangen, muss dann aber immer meinen Sohn mitnehmen, der das alles natürlich total langweilig findet und entsprechend Tam-Tam macht in der Praxis. Nur geht das ja auch nicht mehr, wenn ich dann irgendwann ans CTG muss. Der räumt mir ja die Praxis auseinander ohne Aufsicht... Und eine Betreuungsmöglichkeit haben wir da leider nie, alle im Freundeskreis arbeiten lange und bei den Nachbarn war mein Sohn noch nie.
Kann ich z.B. eine Stunde früher Feierabend machen, um schnell zum Arzt zu können, bevor ich meinen Sohn aus der KITA abholen muss? Oder muss ich diese Stunde dann im Rahmen meiner flexiblen Arbeitszeiten nacharbeiten? Ich hoffe, irgendjemand versteht, wie ich das meine und kann mir mal eben weiterhelfen? In der ersten Schwangerschaft war das ja alles kein Problem... *seufz*
Sorry, ist ein bissl lang geworden...
LG, zippizappi (15+3)
öffentlicher Dienst mit flexibler Arbeitszeit & VU - kennt sich wer aus?
Ich habe das zwar noch nie in Anspruch genommen und arbeite auch nicht im ÖD, habe aber auch flexible Arbeitszeiten. Bei uns ist es so geregelt, dass ich am Tag 7,8 Stunden arbeiten muss. Arztbesuche wg. Schwangerschaft während der Arbeitszeit werden mit Attest angerechnet und füllen die Arbeitszeit auf. D.h. wenn ich 6 Stunden arbeite und 1 Stunde beim FA bin, dann wird es so gerechnet, als ob ich 7 Stunden gearbeitet habe. Wenn ich 7 Stunden arbeite und dann 1 Stunde beim FA bin, wird bis 7,8 "aufgefüllt".
Könnte mir vorstellen, dass es bei dir ähnlich ist.
Soweit ich das verstanden habe ist man für die Zeit des Arztbesuches und den weg hin und zurück freigestellt. Also wenn du 12.00 Uhr einen termin hast und halt 10 Minuten hin und zurück brauchst, gehst du 11.50 und kommst wieder wenn du fertig bist. Da musst du auch keinen Ausgleich für erbringen.
Meine Fa hat da auch nicht groß nachgefragt ob ich Zeit hab, bin aber auch bald ins Bv gegangen. Vielleicht nochmal nachfragen, oder eben dem Chef oder Personalbüro Bescheid sagen.
Hallo,
ich arbeite auch im öffentlichen Dienst. Du bist während der Schwangerschaft freigestellt auch wärend der Arbeitzeit zum Arzt zu gehen.
Ich brauche dafür kein Attest, ob dein Arbeitgeber es verlangt...einfach mal nachfragen in der Perso...
Grüße
Sandra
Viel Glück mit den Perso-Leuten. War bis zum BV auch in der Konstellation ÖD mit flexiblen Arbeitszeiten und da hiess es bei mir “Nacharbeiten“
Ich hab meine Termine beim Gyn daher immer um 8 gleich gemacht.
Klar, hätte denen sicherlich mit Gesetz etc kommen können, aber naja... Ich will da ja in einem halben Jahr wieder arbeiten.
soweit ich weiß, geht das bei flexiblen arbeitszeiten nicht. der ag muss nur freistellen, wenn du einen arzttermin NUR während der arbeitszeiten bekommst. und bei gleitzeit ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass du den arzttermin nur während der arbeitszeit bekommst. ich tendiere also dazu, "nachzuarbeiten"
genaue reelungen stehen im mutterschutzgesetz. schau doch da mal nach
lg